Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Antrag der UBFL-Stadtratsfraktion wird bis zu einer Entscheidung des Ortsbeirates Wollmesheim zurückgestellt.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der UBFL-Stadtratsfraktion vom 7. Dezember 2009, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Migl begründete den Antrag. Das Gebäude Wollmesheimer Hauptstraße 9 diene den Belangen des Stadtdorfes. Man nehme den Wunsch des Ortsbeirates und der Bewohner ernst. Das Gebäude sei erhaltenswert. Eine Veräußerung des Gebäudes wäre gegen den Willen des Ortsbeirates und gegen den Willen des Stadtdorfes. Die UBFL wolle das Gebäude im städtischen Besitz halten. Klar sei, dass eine Sanierung notwendig sei. Dies könne man aber schrittweise machen. Vielleicht wären bei einer Sanierung ja auch Eigenleistungen der Bürger möglich.

 

Der Vorsitzende wies darauf hin, dass Wollmesheim mit der Alten Schule, dem Ortsvorsteherbüro und dem Dorfgemeinschaftshaus drei öffentliche Gebäude habe. Man trenne sich immer dann von Objekten, wenn sie nicht mehr benötigt würden. Genau in diesem Abstimmungsprozess befinde man sich in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat. Dies sei immerschwierig, da hier auch Befindlichkeiten betroffen seien. Es gebe keinen Grund heute eine Grundsatzentscheidung zu treffen. Zuerst sollte der Ortsbeirat sein Votum abgeben.

 

Ratsmitglied Doll sah die absolute Kompetenz in dieser Frage beim Ortsbeirat Wollmesheim. Nicht nur das Ortsvorsteherbüro sondern auch die leerstehenden Wohnungen seien stark sanierungsbedürftig. Aus Sicht der CDU-Fraktion sei es durchaus sinnvoll, aus zwei Gebäuden eines zu machen und dies ordentlich und gut zu sanieren. Die finanziellen Mittel des GML reichten nicht aus, um beide Häuser zu be- und unterhalten.

 

Ratsmitglied Dr. Migl war einverstanden, heute nicht über den Antrag abzustimmen, sondern ihn an den Ortsbeirat Wollmesheim zu verweisen. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: