Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 40, Enthaltungen: 0

Der Antrag der UBFL-Stadtratsfraktion vom 7. Dezember 2009, im Rahmen des Haushalts 2010 zur Sanierung der städtischen Wohnungen in der Cornichonstraße 200.000 Euro bereitzustellen, wird abgelehnt.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der UBFL-Stadtratsfraktion vom 7. Dezember 2009, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Migl begründete den Antrag. Es zwar schon einiges gemacht worden. Dennoch sollten zusätzliche Ausgaben in die Sanierung der städtischen Wohnungen in der Cornichonstraße eingestellt werden. Zum Ausgleich der zusätzlichen Kosten schlage sie vor, auf den Abriss des Ostring-Pavillons und auf eine Straßenbaumaßnahme zu verzichten.

 

Herr Götz stellte fest, dass der Schwerpunkt in der Sparte Wohnhausbesitz eh auf der Cornichonstraße liege. Im übrigen müsse er darauf hinweisen, dass sich diese Sparte selbst tragen müsse. Dies bedeute, dass zusätzliche Investitionen auch zusätzlich erwirtschaftet werden müssten.

 

Ratsmitglied Kautzmann unterstrich die Ausführungen von Herrn Götz. Eine Finanzierung solcher Maßnahmen müsse aus dem GML-Haushalt erfolgen und könne nicht Maßnahmen aus dem städtischen Haushalt gegengerechnet werden.


Der Stadtrat beschloss mit 3 Ja- und 39 Nein-Stimmen: