Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

der Stellungnahme zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar zu.

 

 

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 01. August 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Eichhorn begrüßt die Zusammenarbeit der Südwestbundesländer, was die Rangordnung und Weiterentwicklung betrifft. Ausgelegt ist dieser Plan auf einen Planungszeitraum von rund 15 Jahren. Dies bedeutet, dass er sehr wahrscheinlich erst in 7 bis 8 Jahren greifen wird. Sie werden versuchen, in diesem Zeitraum etwas zu unternehmen, da es sein könnte, dass der Beschluss kleine Arrondierungs- oder Lückenbereiche in den Stadtteilen und in der Kernstadt peripher aber auch innerörtlich zuzulassen, in Gefahr ist, da dies möglicherweise in dem Plan mit aufgenommen wird. Jedoch weiß man noch nicht, ob positiv oder negativ. Er hofft, dass dieser Beschluss auch weiterhin umgesetzt werden kann und sie werden sich in den nächsten 7 bis 8 Jahren bemühen, dass einige Stadtteile sich stark machen und daran beteiligen. Andererseits ist es gut, dass sich die Stadt dafür einsetzt, dass die Kommunen bezüglich der Standortfrage von Windkraftanlagen ein größeres Mitspracherecht erhalten. Die CDU-Stadtratsfraktion bittet die Stadt, beim Regionalverband zu versuchen, darin aufgenommen zu werden. Wenn in einigen Jahren dieser beschlossene einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar die rechtsverbindliche Entwicklungsgrundlage für die 3 Südwestbundesländer bildet und damit die Generallinie vorgibt, muss es dabei immer noch möglich sein, dass nicht alles bis ins kleinste Detail wegdementiert wird, sondern dass auch weiterhin lokalbezogene strukturell bedingte Sonderregelungen möglich sind.

 

Ratsmitglied Marquardt wies auf Seite 3 der Sitzungsvorlage hin. Hier wird bemängelt, dass bis heute keine Stellungnahmen seitens der Bürger vorgetragen wurden. Die Anhörung fand im Zeitraum vom 11.06. bis 20.08.2012 statt. Hierzu gab es lediglich eine kleine Mitteilung in der Presse. Er hätte sich gewünscht, dass man dies mehr publik macht. Sie sehen es kritisch, dass der Bebauungsplan D 9 bis zur A 65 erweitert werden soll, da es ihrer Meinung nach bei der Vermarktung des Gewerbegebietes Probleme gibt. Um zukünftige Entscheidungen zu treffen, ist für ihn die Vermarktungsquote wichtig.  Die Kommunen stehen in einer gewissen Konkurrenz zueinander. Die Windenergie auf dem Taubensuhl sieht die UBFL-Fraktion als kritisch an, da ihnen das Gebiet zu sensibel ist. Zur Nutzung von ertragsschwachen landwirtschaftlichen Flächen hätten sie sich gewünscht, dass man konsequenter nein dazu sagt. Aus seinem Empfinden heraus meint er, dass landwirtschaftliche Flächen für Solarparks nicht geeignet sind.

Der Vorlage stimmen sie insbesondere wegen der Erweiterung des Bebauungsplanes D 9 nicht zustimmen.

 

Ratsmitglied Schröer fehlt in der Sitzungsvorlage der Bereich Verkehr. In dem Regionalplan wurden viele Maßnahmen geschildert. Eine Positionierung von Seiten der Stadt Landau hält sie für angebracht.

Beim Ausbau der B10 sprechen sie sich für einen 3-spurigen Ausbau aus.

 

Zum Thema „Erschließung von Bauland“ stellt Ratsmitglied Volkhardt fest, dass es einen Bedarf von Wohnungsflächen und Bauland gibt. Die Verwaltung spricht in ihrer Vorlage von einer Arrondierung der Siedlungsfläche. Sie sind jedoch der Meinung, dass die Möglichkeit, kleinere Neubaugebiet zu erschließen, gegeben sein müsste.

Wegen der Aufstellung von Windrädern haben sie zur Windenergie große Bedenken. Diese Bedenken teilen sie nur bedingt, da es sich bei der Windkraft um die effektivste und alternativste Energieform handelt.

Einer interkommunalen Abstimmung stimmen sie ebenso zu, wie einer Einzelfallprüfung bei der Solarenergie.

Als Ergebnis bei der Aufstellung des Regionalplanes legen sie Wert darauf, dass man sich in der Entwicklung hinsichtlich der Erschließung von Bauland und der Energiequellen nicht selbst einengt.

Die FWG-Stadtratsfraktion stimmt der Sitzungsvorlage zu.

 

Ratsmitglied Silbernagel spricht sich ebenfalls für einen einheitlichen Regionalplan aus. Die FWG-Stadtratsfraktion geht auch in die Richtung „Bauland“, da sie ebenfalls der Ansicht sind, dass es gewisse Möglichkeiten der Erweiterung und Arrondierung geben sollte. Ebenso sollte man bei den gewerblichen Flächen darauf achten, dass es keine Einschränkungen gibt.

Bei der Windenergie sind sie geteilter Meinung. Hier sollte man mit Bedacht herangehen.
Die FWG-Stadtratsfraktion stimmt der Vorlage zu. 

 

Ratsmitglied Kautzmann teilt die Meinung der UBFL-Stadtratsfraktion zur Ansiedlung im Gewerbegebiet nicht. Was das Angebot von Gewerbeflächen betrifft, liegt die Stadt Landau genau richtig, da es sich hier um die Zukunft einer Kommune handelt. Die Stadt Landau könne sich nicht nur durch Behörden, Ämter und Einzelhandel ernähren, sondern es wird auch Gewerbe benötigt.  

 

Der Vorsitzende macht nochmals deutlich, dass das Erstellung des Gewerbegebietes sich bestätigt hat. Es gibt 1.300 Arbeitsplätze und 2,5 Mio. Euro Gewerbesteuereinnahmen und  Landau ist der Musterknabe im Süden. 

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron hält den eingeschlagenen Weg und die Schwerpunkte, welche richtig akzentuiert sind, für richtig.

 

Ratsmitglied Schröer möchte, dass sich die Stadt für eine zeitnahe Realisierung des Regionalplanes positioniert.

 

Der Vorsitzende ließ über die beiden Wünsche der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen:

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten einstimmig

 

a) für die Positionierung der zeitnahen Realisierung des Regionalplanes Rhein-Neckar.

b) Zum 3-spurigen Ausbau der B10 wird abgewartet, was bei dem Mediationsverfahren  herauskommt.

     Herr Bernhard regte an, dass man in der Stellungnahme nochmals unterstreicht, was  die Stadt möchte.

     Der Vorsitzende schlug vor, die Ansicht zum 3-spurigen Ausbau der B10 zu erwähnen, jedoch nicht in der Stellungnahme mit aufnehmen.

    Dem wurde einstimmig zugestimmt.

 


Durch die Hauptsatzung ermächtigt, stimmt der Hauptausschuss mit 14 Ja- und 1 Gegenstimme