Sitzung: 23.08.2012 Verwaltungsrat Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Frau Fehn
von der Raimund-Huber-Straße 5, Herr Stollowsky von der Klingbachstraße
44 sowie Herrn Niemeyer als Verwalter von verschiedenen Objekten in
Landau tragen Ihre Standpunkte bzgl. der Ausstattung von Restabfallgefäßen der
Grundstücke aufgrund der konsequenten Anwendung der Abfallwirtschaftssatzung
vor.
Frau Fehn
macht deutlich, dass Sie den Eindruck habe, dass die Mehrfamilienhäuser nun die
Einfamilienhäuser in Landau aufgrund des nun höheren Gebührenaufkommens für die
Abfallentsorgung subventionieren würden.
Dies wird von Herrn Hirsch
verneint. Pro Kopf haben Mehrfamilienhäuser weniger Gebührenaufkommen für die
Abfallentsorgung als Einfamilienhäuser.
Herr Stollowsky erinnert an § 3 der
Abfallwirtschaftssatzung. Demnach hat der EWL zuerst die Abfallvermeidung zu
fördern. Mit der nunmehr verfügten zusätzlichen Ausstattung von Abfallgefäßen
wird dieses Ziel jedoch nicht verfolgt. Vielmehr werde man dadurch zur
Mehrproduktion von Müll animiert.
Herr Eck gibt zu bedenken, dass vorrangiges
Ziel des EWL die Sicherstellung einer geordneten Abfallentsorgung ist. Sollte
das wöchentlichen Mindestvolumens von 10 auf 5 Litern pro Person geändert
werden, gilt dies einheitlich für alle Landauer Grundstücke. Dann würde man wieder
häuslichen Restabfall in öffentlichen Müllbehältern in der Innenstadt finden.
Dies sei so nicht gewollt. Der EWL hat eine Verteilungsgerechtigkeit
herzustellen. Jeder Fall kann in einer Satzung nicht geregelt werden.
Die Überprüfung bzgl. Optimierungsmöglichkeiten des neuen
Abfallwirtschaftssystems erfolge permanent durch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des EWL, so Herr Hirsch.
Herr Niemeyer sieht mit dem Ident-System weitere
Optimierungsmöglichkeiten. Demzufolge könnten über dieses System die Leerungen
individuell erfasst und danach abgerechnet werden. Hierzu verweist er auf das
System, welches der Landkreis Germersheim umsetzt.
Herr Hirsch macht deutlich, dass ein solches
System von den Mitgliedern des Stadtrats bzw. des Verwaltungsrats nicht gewünscht
sei. Die Stadt Mannheim, die ein ähnliches System wie der Landkreis Germersheim
habe, möchte sein System nach Landauer Art wieder ändern.
Herr Eck ergänzt, dass das Ident-System auch
dahingehend eingeführt wurde, um den zwei- bzw. vierwöchentlichen
Leerungsrhythmus effektiv überwachen zu können. Außerdem verweist er darauf,
dass die Fixkosten hauptsächlich der Verbrennungspreis und die Einsammelkosten
seien.
Abschließend fasst Herr Hirsch zusammen, dass das
System der Abfallentsorgung und die Verteilung der dadurch anfallenden Kosten
kein Landauer spezifisches Problem sei, sondern auch in den umliegenden
Gebietskörperschaften heftig diskutiert werde. Er bedankt sich bei den
Einwohnern, die mit Ihrer Argumentation ihren Standpunkt deutlich gemacht haben.