Frau Fehn von der Raimund-Huber-Straße 5, Herr Stollowsky von der Klingbachstraße 44 sowie Herrn Niemeyer als Verwalter von verschiedenen Objekten in Landau tragen Ihre Standpunkte bzgl. der Ausstattung von Restabfallgefäßen der Grundstücke aufgrund der konsequenten Anwendung der Abfallwirtschaftssatzung vor.

 

Frau Fehn macht deutlich, dass Sie den Eindruck habe, dass die Mehrfamilienhäuser nun die Einfamilienhäuser in Landau aufgrund des nun höheren Gebührenaufkommens für die Abfallentsorgung subventionieren würden.

 

Dies wird von Herrn Hirsch verneint. Pro Kopf haben Mehrfamilienhäuser weniger Gebührenaufkommen für die Abfallentsorgung als Einfamilienhäuser.

 

Herr Stollowsky erinnert an § 3 der Abfallwirtschaftssatzung. Demnach hat der EWL zuerst die Abfallvermeidung zu fördern. Mit der nunmehr verfügten zusätzlichen Ausstattung von Abfallgefäßen wird dieses Ziel jedoch nicht verfolgt. Vielmehr werde man dadurch zur Mehrproduktion von Müll animiert.

 

Herr Eck gibt zu bedenken, dass vorrangiges Ziel des EWL die Sicherstellung einer geordneten Abfallentsorgung ist. Sollte das wöchentlichen Mindestvolumens von 10 auf 5 Litern pro Person geändert werden, gilt dies einheitlich für alle Landauer Grundstücke. Dann würde man wieder häuslichen Restabfall in öffentlichen Müllbehältern in der Innenstadt finden. Dies sei so nicht gewollt. Der EWL hat eine Verteilungsgerechtigkeit herzustellen. Jeder Fall kann in einer Satzung nicht geregelt werden.

 

Die Überprüfung bzgl. Optimierungsmöglichkeiten des neuen Abfallwirtschaftssystems erfolge permanent durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EWL, so Herr Hirsch.

 

Herr Niemeyer sieht mit dem Ident-System weitere Optimierungsmöglichkeiten. Demzufolge könnten über dieses System die Leerungen individuell erfasst und danach abgerechnet werden. Hierzu verweist er auf das System, welches der Landkreis Germersheim umsetzt.

 

Herr Hirsch macht deutlich, dass ein solches System von den Mitgliedern des Stadtrats bzw. des Verwaltungsrats nicht gewünscht sei. Die Stadt Mannheim, die ein ähnliches System wie der Landkreis Germersheim habe, möchte sein System nach Landauer Art wieder ändern.

 

Herr Eck ergänzt, dass das Ident-System auch dahingehend eingeführt wurde, um den zwei- bzw. vierwöchentlichen Leerungsrhythmus effektiv überwachen zu können. Außerdem verweist er darauf, dass die Fixkosten hauptsächlich der Verbrennungspreis und die Einsammelkosten seien.

 

Abschließend fasst Herr Hirsch zusammen, dass das System der Abfallentsorgung und die Verteilung der dadurch anfallenden Kosten kein Landauer spezifisches Problem sei, sondern auch in den umliegenden Gebietskörperschaften heftig diskutiert werde. Er bedankt sich bei den Einwohnern, die mit Ihrer Argumentation ihren Standpunkt deutlich gemacht haben.