Sitzung: 04.09.2012 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1
Vorlage: 860/155/2012
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des
Bebauungsplanes C 32 „Radfahrer- und Fußgängerbrücke“ vom März 2012 entsprechend
den in der als Anlage 2 beigefügten Synopse vom August 2012 niedergelegten
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil
dieses Beschlusses.
2. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gemäß der Planzeichnung in Anlage 1
gegenüber dem Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses auf Grund des
geänderten Brückenentwurfs vergrößert.
3. Der
Bebauungsplan C 32 „Radfahrer- und Fußgängerbrücke“ einschließlich der
textlichen Festsetzungen und Hinweise wird in der Fassung vom August 2012 als
Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.
4. Die
Projektabteilung Landesgartenschau wird beauftragt, den Entwurf des
Bebauungsplanes C 32 „Radfahrer- und Fußgängerbrücke“ in der Fassung vom August
2012 mit seinen textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie seiner Begründung
und den zugrunde liegenden Fachgutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.
Der Vorsitzende erläuterte kurz die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 21.08.2012, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Die Mitglieder des Bauausschusses beschlossen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, nachgenannten Beschlussvorschlag: