Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

1.      Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplanes C 32 „Radfahrer- und Fußgängerbrücke“ vom März 2012 entsprechend den in der als Anlage 2 beigefügten Synopse vom August 2012 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gemäß der Planzeichnung in Anlage 1 gegenüber dem Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses auf Grund des geänderten Brückenentwurfs vergrößert.

 

3.      Der Bebauungsplan C 32 „Radfahrer- und Fußgängerbrücke“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise wird in der Fassung vom August 2012 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt.

 

4.      Die Projektabteilung Landesgartenschau wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes C 32 „Radfahrer- und Fußgängerbrücke“ in der Fassung vom August 2012 mit seinen textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie seiner Begründung und den zugrunde liegenden Fachgutachten gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte kurz die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes vom 21.08.2012, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Die Mitglieder des Bauausschusses beschlossen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, nachgenannten Beschlussvorschlag: