Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Kurt Ertel, den Leiter des LBM in Speyer.

 

Herr Ertel stellte den derzeitigen Verfahrensstand dar. Die Maßnahme hat Rechtskraft und ist finanziert. Eine grundlegende Änderung der Planung ist daher ohne Zustimmung des Bundes als Baulastträger nicht mehr möglich. Im Vorfeld und während des Planfeststellungsverfahrens wurden mehrere Varianten untersucht. Dabei schied eine  Unterführung auf Grund der hohen Kosten aus.

 

Im Vorfeld der Sitzung wurde dem LBM ein Fragenkatalog übermittelt, der von Herrn Ertel wie folgt beantwortet wurde:

 

1.       Wie wären die zeitlichen Dispositionen bei der Realisierung der Autobahnauffahrt Landau-Nord als Unterführung?

Der LBM ist für die Umsetzung der planfestgestellten Variante beauftragt. Eine Unterführung stehe zurzeit nicht zur Diskussion, so dass es dafür auch keine Zeitplanung gibt. Für eine Unterführung als Trogbauwerk müsste ein komplett neues Baurechtsverfahren durchgeführt und die Finanzierung neu geklärt werden. Der zeitliche Aufwand hierfür ist derzeit nicht abschätzbar.

 

2.       Wie hoch wären die zusätzlichen Investitions- und Unterhaltungskosten? 

Um hierzu genaue Zahlen nennen zu können müsste eine Unterführung planerisch untersucht und ausgearbeitet werden. Dazu fehlt der Auftrag des Straßenbaulastträgers. Eine Unterführung wäre jedoch etwa doppelt so teuer wie das vorgesehene Brückenbauwerk. Kostenträger der Maßnahme ist die Bundesrepublik Deutschland.

 

3.       Welche Möglichkeiten bestehen seitens der Stadt Landau, die Bürger von Dammheim in ihrem Wunsch auf einer Unterführung zu unterstützen?

Dieser punkt fällt in die kommunale Zuständigkeit.

 

 

Nach diesen Ausführungen stellte der Vorsitzende nochmals klar, dass für eine Unterführung die doppelten Kosten anfallen und für die geplante Lösung alle rechtlichen Kriterien erfüllt sind. Man kann daher davon ausgehen, dass der Bund als Baulastträger nicht freiwillig der Forderung nach einer Unterführung nachkommt. 

 

Ratsmitglied Herr Dr. Kopf wollte wissen, ob die Finanzierung des Bundes für den Brückenbau schon stehe und der LBM mit der Umsetzung beginnen könne.

 

Herr Ertel bejahte dies. Man plane den Baubeginn bereits zum Jahreswechsel.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Kopf erkundigte sich weiter, wo die Ausgleichsflächen (Naturschutz) realisieren werden.

 

Herr Ertel teilte mit, dass man die landespflegerischen Ausgleichsflächen parallel zur Strecke und im Bereich des bestehenden Wirtschaftswegebauwerkes anlegen werde. 

 

Ratsmitglied Herr Lerch hinterfragte, wie genau der Abwägungsprozess im Planfeststellungsverfahren vorgenommen wurde.

 

Herr Ertel berichtete, dass eine externe Planfeststellungsbehörde alle Varianten aufgenommen, geprüft und in den für sie maßgeblichen Aspekten bewertet und abgewogen habe. Letztendlich erfüllt die planfestgestellte Variante alle rechtlichen und verkehrlichen Anforderungen. 

 

Ratsmitglied Herr Pfaffmann wollte wissen, ob man sich schon über die Entschädigungsraten für die dortigen Grundstückseigentümer Gedanken gemacht habe.

 

Herr Ertel erklärte, dass man demnächst mit den betroffenen Grundstückseigentümern in Kontakt treten werde. Die Grundstückswerte liegen fest.

 

Ratsmitglied Frau Brunner teilte mit, dass ihre Fraktion keine Notwendigkeit für diese Maßnahme sehe. Dennoch wolle sie wissen, was die planfestgestellte Variante kostet.

 

Herr Ertel antwortete, dass man mit Kosten in Höhe von 5,5 Mio. Euro rechne.

 

Ratsmitglied Herr Ludwig fragte, ob man sich auch über den Wertverlust der Grundstücke und Gebäude in Dammheim Gedanken gemacht habe.

 

Herr Ertel widersprach dieser Aussage. Man dürfe nicht immer nur von Wertverlust sprechen. Aus Erfahrung wisse er, dass eine neue Straße auch manchmal ein Gewinn für ein Anwesen ist.

 

Der Vorsitzende fasste zum Schluss nochmals zusammen, dass man aus rechtlicher Sicht keine Möglichkeiten zur Umplanung in eine Unterführung mehr habe.

 

Daraufhin machte Ratsmitglied Herr Lerch auf die Hintergründe für seinen heutigen Antrag aufmerksam. Ihm seien die Fakten heute wichtig gewesen.

 

Ratsmitglied Herr Marquardt merkte an, das man die ganze Planung zur Verdeutlichung an Plänen hätte zeigen müssen.

 

Herr Ertel stellte jedoch klar, dass die Pläne im Rahmen des Anhörverfahrens ausgelegen und in den städtischen Gremien vorgestellt wurden. Die Planung müsse daher bekannt sein.

 

Der Vorsitzende sprach mögliche weitere Schritte an.  Den einzigen Weg den man als Stadt noch gehen könnte wäre ein Appell an den Baulastträger Bund, die Sachlage nochmals zu prüfen und zu bewerten. Die fachlichen Argumente sind ausgetauscht, es verbliebe daher nur der politische Weg. Er halte es jedoch für unrealistisch, dass der Bund von der planfestgestellten Lösung abrückt und freiwillig die doppelten Kosten investiert.

 

Ratsmitglied Herr Lerch empfand es für wichtig, die Entscheidung des Ortsbeirates Dammheim abzuwarten.

 

Der Vorsitzende bestätigte dies. Die Fraktionen sollen die Thematik im Ortsbeirat beraten.

 

Ratsmitglied Herr Prokop erkundigte sich nach den Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner.

 

Herr Ertel erläuterte das Ergebnis des Lärmgutachtens. In Richtung Dammheim könne durch eine Geländemodellierung der Lärmschutz noch weiter verbessert werden.

 

 

 

 

 

 


Die Mitglieder des Bauausschusses nahmen die Informationen und den Vorschlag des Vorsitzenden, das ganze nochmals in der Ortsbeiratssitzung zu besprechen zur Kenntnis.