Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 2

1.      Dem Ausbau der Gerber-, Kron- und Badstraße wird, vorbehaltlich des positiven Ausgangs des Verfahrens nach § 18 Abs. 2 Nr. 3 Landesfinanzausgleichsgesetz und der daraus folgenden Förderung aus Mitteln des Programms „Aktive Stadtzentren“  zugestimmt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme umzusetzen.

 

 

 


Die Ratsmitglieder Heuberger und Zandonella waren gemäß § 22 GemO befangen und nahmen an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 2. Oktober 2012, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Zu den Beratungen wird auf die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 9 verwiesen.

 

 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 34 Ja- und 3 Nein-Stimmen: