Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage
der Abteilung Straße vom 17.10.2012, welche der Niederschrift als Anlage
beigefügt ist. In der Informationsvorlage sind die bereits erstellten und noch
geplanten Fahrradabstellanlagen am Hauptbahnhof dargestellt.
Herr Kamplade informierte ergänzend über die Erweiterung
des zukünftigen Kurzzeitparkplatzes
nördlich des Bahnhofsvorplatzes von ursprünglich 13 auf 17 Parkplätze.
Ratsmitglied Herr Lerch wollte wissen, ob man bei
diesen Planungen den AKU -Landau mit einbezogen hatte.
Der Vorsitzende verneinte dies, da die Stellplätze
ausschließlich zum Bringen und Abholen von Reisenden gedacht sind und nicht um
in den umliegenden Geschäften kurz einkaufen zu gehen.
Herr Bernhard ergänzte, dass eine Förderung nach
LVFGKom (Landesverkehrsfinanzierungsgesetz-Kommunale Gebietskörperschaften) nur
für Stellplätze die zum Bringen und Abholen genutzt werden, möglich ist. Die
maximal förderfähige Anzahl liegt hier bei 5 Stellplätzen. Weiterhin werden im
Rahmen der Verkehrsanlage die Taxistellplätze sowie die Zufahrtsstraße
gefördert. Der eigentliche Bahnhofsvorplatz wird hingegen mit
Städtebaufördermitteln unterstützt. Die nicht förderfähigen Kosten trägt die
Stadt Landau. Die Deutsche Bahn AG stellt nur die Fläche zur Verfügung. Sie
beteiligt sich nicht an den Investitionskosten.
Die Mitglieder des Bauausschusses nahmen diese Informationen zur Kenntnis.