Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage der Abteilung Straße vom 17.10.2012, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. In der Informationsvorlage sind die bereits erstellten und noch geplanten Fahrradabstellanlagen am Hauptbahnhof dargestellt.

 

Herr Kamplade informierte ergänzend über die Erweiterung  des zukünftigen Kurzzeitparkplatzes nördlich des Bahnhofsvorplatzes von ursprünglich 13 auf 17 Parkplätze.

 

Ratsmitglied Herr Lerch wollte wissen, ob man bei diesen Planungen den AKU -Landau mit einbezogen hatte.

 

Der Vorsitzende verneinte dies, da die Stellplätze ausschließlich zum Bringen und Abholen von Reisenden gedacht sind und nicht um in den umliegenden Geschäften kurz einkaufen zu gehen.

 

Herr Bernhard ergänzte, dass eine Förderung nach LVFGKom (Landesverkehrsfinanzierungsgesetz-Kommunale Gebietskörperschaften) nur für Stellplätze die zum  Bringen  und Abholen genutzt werden, möglich ist. Die maximal förderfähige Anzahl liegt hier bei 5 Stellplätzen. Weiterhin werden im Rahmen der Verkehrsanlage die Taxistellplätze sowie die Zufahrtsstraße gefördert. Der eigentliche Bahnhofsvorplatz wird hingegen mit Städtebaufördermitteln unterstützt. Die nicht förderfähigen Kosten trägt die Stadt Landau. Die Deutsche Bahn AG stellt nur die Fläche zur Verfügung. Sie beteiligt sich nicht an den Investitionskosten.    

 

 

 

 


Die Mitglieder des Bauausschusses nahmen diese Informationen zur Kenntnis.