Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 29. Oktober 2012, in dem diese um einen Bericht zur Prüfung der 1. Vermarktungstranche durch den Landesrechnungshof bittet.

Zunächst müsse er feststellen, dass nach dem Gespräch beim Rechnungshof am

12. September bis zum heutigen Tag noch keine schriftliche Prüfungsfeststellung vorliege. Es wurde lediglich das Gutachten des Herrn Eu aus Köln vorgelegt. Zu diesem Gutachten liege mittlerweile die Stellungnahme unseres Gutachterausschusses vor, die am

22. Oktober eingegangen sei.

Der Rechnungshof sei nicht der Rat der Weisen, dort säßen Leute mit der gleichen Ausbildung wie in unserer Verwaltung. Der Gutachter des Rechnungshofes gebe eine Einschätzung ab, ohne auch nur einmal in dem Gebiet gewesen zu sein, ohne nur eines der Gebäude gesehen zu haben. Er sage es nochmals in aller Deutlichkeit, dass dies was die Verwaltung vorgeschlagen habe, zielführend für die Stadtentwicklung gewesen sei. Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass der Rechnungshof dies anders beurteile. Die oberflächliche Betrachtungsweise des Rechnungshofes, dass es keine negativen Gebäudewerte geben könne, sei zu kurz gegriffen. Die Gleichung des Rechnungshofes gehe nicht auf, dies stelle der Gutachterausschuss in seiner Stellungnahme vom

22. Oktober nochmals fest. Man habe die Argumente des Rechnungshofes als Verwaltung noch nicht widerlegen können, weil uns noch keine offizielle Stellungnahme des Rechnungshofes vorliege. Falsch sei die Behauptung, dass wegen des Risikos des Investors abgezinst worden sei. Abgezinst worden sei wegen des Zeitfensters, das zwischen der Begutachtung und der Bebaubarkeit der ersten Grundstücke lag. Die Ergänzungsflächen um die Gebäude 27 und 28 seien nicht an den Investor verschenkt worden, sondern seien voll in den Kaufpreis eingeflossen. Das zweistufige Interessensbekundungsverfahren sei nach Auffassung der Verwaltung im vorliegenden Verfahren schlüssig. Streiten könne man darüber, ob die 4 Monate ausreichend gewesen seien. Dies sei aber der Landesgartenschau geschuldet. Falsch sei auch die Aussage, man könne an der Cornichonstraße nichts gestalten.

Man werde auch zukünftig die Ausschreibungen nicht dem Rechnungshof vorlegen. Dies sei immer noch Sache einer kreisfreien Stadt.

Zur Brücke Ost wolle er noch anmerken, dass das Auswahlverfahren nicht mit dem Wettbewerbsverfahren gleichzusetzen sei. Alle Büros hätten eine Aufwandsentschädigung erhalten, es habe kein Preisgeld gegeben. Der Stadtrat sei in seiner Entscheidung frei gewesen. Das vom Rechnungshof angemahnte Wettbewerbsverfahren hätte 100.000 Euro zusätzlich gekostet. Es handle sich bei der Brücke Ost auch nicht um eine konventionelle Holzbrücke, sondern um ein geschütztes Holztragewerk.

Der Alternativvorschlag des Landesrechnungshofes zur Autobahnabfahrt Landau-Mitte entbehre jeglicher Grundlage und berücksichtige in keiner Weise das städtebauliche Umfeld. Für die vom Rechnungshof vorgeschlagene Variante gebe es kein Baurecht und werde es auch nie ein Baurecht geben, weil sie lärm- und umwelttechnisch nicht funktioniere.

Landau entwickle sich prächtig, das dürfe man nicht schlecht reden. Er werde vorschlagen, den Obergutachter des Landes einzubinden und dort ein Obergutachten einzuholen. Letztlich entscheide der Markt die Grundstückspreise, nicht ein Gutachten.  

 

Ratsmitglied Dr. Ingenthron erklärte, dass man erst abwarten sollte, was der Rechnungshof genau schreibe und was die Verwaltung erwidere. Die Vorwürfe des Landesrechnungshofes sollte man durchaus ernst nehmen. Man sei gut beraten, das ganze sachlich anzugehen. Dafür sei heute aber nicht der richtige Zeitpunkt.

 

Ratsmitglied Lerch sprach von einer sehr ungewöhnlichen Situation. Wenn man in die Diskussion gehe, sollte man Fakten haben. Hierzu sei der Bericht des Rechnungshofes zwingend erforderlich. Es sei darüber hinaus auch der Wunsch der CDU-Fraktion, dass ein Vertreter des Rechnungshofes im Stadtrat anwesend ist und dort Rede und Antwort stehe. Der Präsident des Rechnungshofes erwähne ein Gutachten ein renommierten Architekten, das aussage, dass die Sanierung dieser Gebäude günstiger sei als ein Neubau. Dieses Gutachten sei ihm nicht bekannt. Weiter werde behauptet, dass eine detaillierte Ausschreibung nicht erforderlich sei. Er bitte um Aufklärung, ob dies so zutreffe.

 

Herr Kamplade bestätigte, dass es das vom Rechnungshof zitierte Gutachten gebe. Es sei dies das Gutachten eines Aachener Büros, das vor 3 Jahren von der DSK damit beauftragt war. Anhand von zwei oder drei Referenzgebäuden seien die Werte ermittelt und auf vergleichbare Gebäude übertragen worden. Daraus habe sich ein Wert von etwa 1.500 Euro pro qm Fläche ergeben. Dies sei natürlich weniger als derzeit bei sanierten Gebäuden angeboten werde. Es gebe aber Finanzierungskosten, Risiken und Abzinsungen aufgrund der Zeiträume. Diese Vielzahl von Kostenfaktoren müssten eingerechnet werden. Diese Werte seien allerdings nicht vergleichbar mit einem Neubau. Der Gutachterausschuss habe nochmals bestätigt. Dass die Gebäudeertragswerte niedriger seien als die Investitionen die aufzuwenden seien.  Die Unterschiede lägen im wesentlichen in der Restnutzungsdauer. Jedenfalls seien diese beiden Werte nicht miteinander vergleichbar.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass man über eine detaillierte Ausschreibung wie es die Stadt gemacht habe, durchaus streiten könne. Es stelle sich aber schon die Frage, was dies den Landesrechnungshof überhaupt angehe. Die Kriterien, wie die Stadt Landau ausschreibe, sei immer noch eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.

 

Ratsmitglied Freiermuth stellte fest, dass der Zeitungsartikel viele Fragen aufgeworfen habe. Es sei ihm wichtig, dass dies was hier geäußert wurde, den Fraktionen schriftlich zur Verfügung gestellt wird. Vielleicht würde es auch Sinn machen, dass jemand von den Gutachtern in den Rat komme, damit man gezielt nachfragen könne. Er bitte um eine kurze Aussage zu der aufgeworfenen Frage, ob mit der Eisenbahnbrücke die Strecke elektrifiziert werden könne oder nicht. Wenn nun die gesamte Prozedur erneut anlaufe, interessiere ihn die Frage, bis wann ein neues Verfahren abgeschlossen sein könnte.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass eine Elektrifizierung der Bahnstrecke möglich sei, dies sei geklärt. Er sicherte zu, dass den Fraktionen die Unterlagen schriftlich zur Verfügung gestellt werden.

 

Ratsmitglied Dr. Migl unterstrich, dass es die UBFL-Stadtratsfraktion begrüße, dass sich der Rechnungshof damit befasst habe. Die ganzen Argumente seien zum Teil widersprüchlich. Sie kritisiere hier auch den Gutachterausschuss, der schon viel früher dem Rat hätte darlegen sollen, wie er zu der Bewertung gekommen sei. Die UBFL sei hellhörig geworden durch die negativen Gebäudewerte. Dies sei mit gesundem Menschenverstand nicht nachvollziehbar. Es sei dies die Intention der UBFL gewesen, dass man dies sachlich überprüft haben wollte. Man sei sehr für Aufklärung und Transparenz, denn es gebe ihrer Meinung nach die Tendenz den Rechnungshof nicht ganz ernst zu nehmen.

 

Ratsmitglied Eichhorn sagte, dass die Erfahrung lehre dass Sanierung immer teurer werde als Neubau. Dies gelte auch hier. Den Gutachterausschuss gebe es seit 70 Jahren und es habe bisher immer zufriedene Ergebnisse gegeben. Der Knackpunkt hier sei aber in der Tat der negative Gebäudewert. Ein Gutachterausschuss gehe raus, sehe sich die Gebäude an, mache Aufmaße. Er halte es für unmöglich, dass dieser Gutachter aus Köln es nicht einmal für nötig befunden habe, nach Landau zu fahren um sich die Gebäude anzusehen. Angesichts einer Summe von 5 Millionen Euro halte er dies für eine große Schweinerei. Hier werde der Gutachterausschuss vorgeführt wie wenn dort nur Deppen drin wären. Er frage sich, ob die Ergebnisse des Gutachterausschusses überhaupt öffentlich ausgelegt werden dürften, denn hier handle es sich um Grundstücksangelegenheiten.

Bei der Brücke Ost seien die Bewertungskriterien im laufenden Verfahren geändert worden, weil man eine Deckelung der Kosten bei 1,3 Millionen Euro beschlossen habe.

 

Ratsmitglied Ellinghaus betonte, dass man in der Sache im Moment nur glauben könne. Man wisse einfach zu wenig. Er wolle fragen, ob alle vorliegenden Gutachten zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Der Vorsitzende sagte zu, alle Gutachten zur Verfügung zu stellen.   


Eine Abstimmung über den Antrag erfolgte nicht.