Die vom TV Nußdorf geplante Umbaumaßnahme des Nußdorfer Sportgeländes ginge mit zwei Handicaps einher, berichtete der Vorsitzende.

 

1.       Im Bebauungsplan ausgewiesene drei Bauplätze im Ostteil des Sportgeländes

Die Stadt erwarte durch den Verkauf der Bauplätze Einnahmen in Höhe von ca. 350.000 €.

Beim Amtsgericht/Grundbuchamt habe sich der Vorsitzende eine Kopie des im Jahre 1969 zwischen der damaligen Gemeinde Nußdorf und dem TV 1913 Nußdorf e. V. geschlossenen notariellen Vertrages, nach welchem dem TV 1913 Nußdorf eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit eingeräumt und in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen worden sei, besorgt.

Sie habe folgenden Inhalt:

a)      „Der Turnverein 1913 Nußdorf ist berechtigt, das Grundstück mit sämtlichen Sportanlagen unter Ausschluss des Eigentümers an den Wochentagen Montag bis einschließlich Freitag abends in der Zeit zwischen 18.00 und 23.00 Uhr zu Zwecken des Sports zu benutzen.

Ausgenommen von diesem ausschließlichen Benutzungsrecht sind solche Tage, an denen der Eigentümer das Grundstück für eigene Zwecke oder für einen Dritten benötigt; jedoch darf hierdurch dem Turnverein 1913 Nußdorf die Anlage nur an einem Tage wöchentlich entzogen werden.

b)      Außerhalb dieser Zeiten steht dem TV 1913 Nußdorf das Recht zu, die Sportanlage mit dem Eigentümer und den von diesem zugelassenen weiteren Personen, insbesondere den übrigen ortsansässigen Vereinen, mitzubenutzen.

An Wochenenden (Samstage und Sonntage) und an gesetzlichen Feiertagen steht dem TV 1913 Nußdorf das Grundstück nebst Anlagen zur Veranstaltung von Wettkämpfen und Verbandsspielen gegenüber anderen Vereinen und Veranstaltern bevorrechtigt zur Verfügung.“

Die vorstehenden Rechte seien auf die Dauer von 50 Jahren bestellt worden und liefen demnach mit dem Jahre 2019 aus.

 

2.       Schließung eines Pachtvertrages

Die Liegenschaftsabteilung habe einen neuen Pachtvertrag, vorbehaltlich des oben genannten Rechts, für die neuen Flächen vorbereitet. Der Pachtvertrag sei inzwischen unterschrieben.

Das Rechtsamt prüfe gerade die Anwendbarkeit des Rechtes in Bezug auf die Bauplätze und die Sportflächen.

 

Zur geplanten Umbaumaßnahme informierte der Vorsitzende, dass es bei der zunächst vorgesehenen Kürzung der Regellänge des Sportplatzes von 90 m auf 83,6 m Probleme bei der Durchführung von Verbandsspielen hätte geben können.

Der Ballfangzaun solle nun um 3 m in Richtung Anbau versetzt werden. Dadurch verblieben noch die Abstände von 2,50 m bis zur Treppe und 4,40 m bis zur Halle. Feuerwehrtechnisch sei dies in Ordnung, und die Regellänge des Sportplatzes sei dann mit 87,5 m annähernd erreicht.

Neben seiner geforderten Stellungnahme zur Gesamtumbaumaßnahme habe er, der Vorsitzende, zur vorgenannten Teilumplanung der Bauordnungsabteilung eine weitere Stellungnahme zukommen lassen.

Das Sportamt werde sich beim Südwestdeutschen Fußballverband um die Anerkennung der Spielfeldlänge von 87,5 m als ausreichend für den Spielbetrieb von Fußballvereinen bemühen. Für das jährliche Großfeldhandballturnier des Pfälzer Handball-Verbandes reiche es ohnehin.

Des Weiteren werde auch das westliche Eingangstor (Feuerwehrzufahrt) saniert, der Zaun entlang der Lindenbergstraße ausgebessert und die nördlichen Flutlichter von Baumästen freigeschnitten. Der Fußweg beim Hallenhaupteingang zum Sportplatz hin sei bereits saniert.

Letztlich wurde aus der Mitte des Ortsbeirates auch noch die kleine Tür im Zaun an der Lindenbergstraße angesprochen, welche immer abgeschlossen, aber derzeit ohne Schloss sei. Hier sei die Aufsichtspflicht des Vereins tangiert.