Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 5

Beschlussvorschlag:

 

1.             Die in der Anlage beigefügten Gestaltungssatzungen Altstadt und Innenstadt werden als Entwurf beschlossen.

 

2.             Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungsentwürfe mit möglicherweise betroffenen Institutionen zu diskutieren und bekannt zu machen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 23.11.2012, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er hob nochmals ganz besonders Absatz 2 der Sitzungsvorlage hervor. Wichtig sei, die Wahrung und behutsame Weiterentwicklung eines lebendigen und identitätsstiftenden, nachhaltigen und zukunftsorientierten Stadtbildes im Zentrum Landaus. Gleichzeitig werde jedoch auch das Ziel verfolgt, Neues dem Bestehenden harmonisch hinzuzufügen, man möchte beiden Seiten gerecht werden. 

 

Frau Indra Schaperdoth erläuterte detailliert anhand einer Power-Point-Präsentation die Ziele der Gestaltungssatzung, worauf sie sich bezieht und die allgemeinen Anforderungen an das Ortsbild. Die Kernziele sind Wahrung der Identität, Stadtbildpflege, Erhalt der historischen und funktionalen Mitte, Steigerung der Lebensqualität, Aufenthaltsqualität, eine Art „Wettbewerb“ um Bürger und Besucher gegenüber anderen Städten, Hilfestellung für Bauherren und Planer und Deregulierung. Geschützt werden dadurch zum Beispiel Plätze und Straßen, einzelne Ensemble-Gebäude und besondere Einzelelemente sowohl in der Altstadt als auch in der Innenstadt. Frau Schaperdoth nannte und zeigte anhand von Beispielbildern, was in der Gestaltungssatzung im Einzelnen gefordert wird. Wichtig sind bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Stadt zum Beispiel Baufluchten, das  Einfügen von  Neubauten und bauliche Änderungen im Bestand  in die Umgebung, die Formen und Konstruktionen oder Material und Farbe. Weiter zeigte sie sowohl positive, als auch negative Beispiele für Einzelelemente zum Beispiel Dachflächenfenster, Solar, Türen, Tore, Sonnenschutz, Einfriedungen / Vorgärten etc.

 

Zur Zulässigkeit von Solaranlagen gab es Diskussionsbedarf. Ratsmitglied Herr Dr. Kopf sieht sowohl § 6 Abs. 10 bei der Innenstadtsatzung, als auch § 6 Abs. 11 der Altstadtsatzung als sehr kritisch an, da man hier bewusst ein Genehmigungserfordernis eingefügt habe. Da die Zulässigkeit von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ohnehin im Rahmen des Denkmalschutzrechtes im Einzelfall zu prüfen ist und um die Energiewende zu unterstützen, schlug Herr Dr. Kopf vor, den Passus zum Genehmigungsvorbehalt von Solaranlagen auf nicht denkmalgeschützten Gebäuden in der Alt- und Innenstadt zu streichen. Ebenfalls als kritisch sieht er die Regelung zu Dachflächenfenstern. Diese Einschränkung sollte nur gelten, wenn die Flächen einsehbar sind. Er bat darum, auch diesen  Absatz aus der Beschlussfassung herauszunehmen, sonst könne er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth stimmte den Aussagen von Herrn Dr. Kopf, was die Solaranlagen angehe, zu. Man sollte kompromissbereit bleiben.

 

Herr Kamplade führte aus, dass es sich bei den Solaranlagen nicht um das „ob“ sondern um das „wie“ handelt. Man habe hier eine Positivregelung mit Genehmigungserfordernis und diese wird benötigt, damit man noch eine gewisse Steuerungsmöglichkeit bei der Ausgestaltung der Anlagen hat. Es gehe nicht darum, Solaranlagen zu verhindern.  

 

Ratsmitglied Frau Schroer wollte wissen, warum der Bereich Guldengewann, Haydnstraße und Beethovenstraße (oberhalb der Cornichonstraße) nicht mit aufgenommen wurde. Zum Thema Solarenergie konnte sie Ratsmitglied Herrn Dr. Kopf ebenfalls zustimmen.

 

Herr Kamplade erklärte, dass die Abgrenzung bzw. die Schutzwürdigkeit der Bereiche immer exakt begründet werden müsse. Für diesen Bereich konnte man dies nicht rechtfertigen.

 

Der Vorsitzende stellte klar, dass man die Gestaltungssatzung in dieser Sitzung nicht endgültig beschließen werde. Heute soll es lediglich eine Vorberatung sein. Im weiteren Verfahren sollen die betroffenen Institutionen und Träger der öffentlichen Belange, sowie die Öffentlichkeit gehört werden. Erst danach wird die Satzung in den entsprechenden Gremien besprochen. Der Entwurf solle in dieser Sitzung jedoch beschlossen werden, damit das Verfahren weitergehen kann.

 

Ratsmitglied Frau Schroer bezieht sich nochmals auf die Aussagen von Herrn Dr. Kopf und hält es auch für sinnvoll, den Passus „Solaranlagen“ aus der Gestaltungssatzung (Altstadt und Innenstadt) zu nehmen. Sie verwies diesbezüglich auf das Solarkonzept.

 

Herr Kamplade stellte klar, dass man im Solarkonzept bei den Dachflächenphotovoltaikanlagen auf die Gestaltungssatzung verweise, weil der Konflikt zwischen Gestaltungsanspruch und energiepolitischen Zielsetzungen dort zu lösen ist und nicht im Solarkonzept. Der Aussage bezüglich der Einsehbarkeit der Dachflächenfenster von Herrn Dr. Kopf werde man nochmals nachgehen. Auch sind einige unbestimmte Rechtsbegriffe bzgl. der Frage, ab wann eine Genehmigungspflicht besteht, in der Satzung noch zu definieren.  

 

Ratsmitglied Herr Scheid befürchte, dass es mit dieser Satzung gerade in den Ortsteilen Probleme geben wird, da die Dächer dort so ziemlich alle einsehbar sind.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl ist auch dafür, den Punkt „Solar“ vom Beschluss rauszunehmen, um nochmals darüber beraten zu können.

 

Daraufhin ließ der Vorsitzende über den Antrag von Herrn Dr. Kopf, § 6 Abs. 10 Innenstadtsitzung und § 6 Abs. 11 Altstadtsatzung bei der Beschlussfassung auszuklammern, abstimmen.

 

Aufgrund Stimmengleichheit wurde der Antrag in beiden Fällen (6 Ja, 6 Nein und 2 Enthaltungen) abgelehnt.

 


Die Mitglieder des Bauausschusses beschlossen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme und 7 Enthaltungen nachgenannten Beschlussvorschlag: