Sitzung: 04.12.2012 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 5
Vorlage: 610/188/2012
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage beigefügten Gestaltungssatzungen Altstadt und Innenstadt werden als Entwurf beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungsentwürfe mit möglicherweise betroffenen Institutionen zu diskutieren und bekannt zu machen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 23.11.2012, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er hob nochmals ganz besonders Absatz 2 der Sitzungsvorlage hervor. Wichtig sei, die Wahrung und behutsame Weiterentwicklung eines lebendigen und identitätsstiftenden, nachhaltigen und zukunftsorientierten Stadtbildes im Zentrum Landaus. Gleichzeitig werde jedoch auch das Ziel verfolgt, Neues dem Bestehenden harmonisch hinzuzufügen, man möchte beiden Seiten gerecht werden.
Frau Indra Schaperdoth erläuterte detailliert anhand einer
Power-Point-Präsentation die Ziele der Gestaltungssatzung, worauf sie sich
bezieht und die allgemeinen Anforderungen an das Ortsbild. Die Kernziele sind
Wahrung der Identität,
Stadtbildpflege, Erhalt der historischen und funktionalen Mitte, Steigerung der
Lebensqualität, Aufenthaltsqualität, eine Art „Wettbewerb“ um Bürger und
Besucher gegenüber anderen Städten, Hilfestellung für Bauherren und Planer und
Deregulierung. Geschützt werden dadurch zum Beispiel Plätze und Straßen,
einzelne Ensemble-Gebäude und besondere Einzelelemente sowohl in der Altstadt
als auch in der Innenstadt. Frau Schaperdoth nannte und zeigte anhand von
Beispielbildern, was in der Gestaltungssatzung im Einzelnen gefordert wird.
Wichtig sind bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Stadt zum Beispiel
Baufluchten, das Einfügen von Neubauten und bauliche Änderungen im
Bestand in die Umgebung, die Formen und
Konstruktionen oder Material und Farbe. Weiter zeigte sie sowohl positive, als
auch negative Beispiele für Einzelelemente zum Beispiel Dachflächenfenster, Solar,
Türen, Tore, Sonnenschutz, Einfriedungen / Vorgärten etc.
Zur Zulässigkeit von Solaranlagen gab es Diskussionsbedarf.
Ratsmitglied Herr Dr. Kopf sieht sowohl § 6 Abs. 10 bei der Innenstadtsatzung,
als auch § 6 Abs. 11 der Altstadtsatzung als sehr kritisch an, da man hier
bewusst ein Genehmigungserfordernis eingefügt habe. Da die Zulässigkeit von
Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ohnehin im Rahmen des
Denkmalschutzrechtes im Einzelfall zu prüfen ist und um die Energiewende zu
unterstützen, schlug Herr Dr. Kopf vor, den Passus zum Genehmigungsvorbehalt
von Solaranlagen auf nicht denkmalgeschützten Gebäuden in der Alt- und
Innenstadt zu streichen. Ebenfalls als kritisch sieht er die Regelung zu
Dachflächenfenstern. Diese Einschränkung sollte nur gelten, wenn die Flächen
einsehbar sind. Er bat darum, auch diesen
Absatz aus der Beschlussfassung herauszunehmen, sonst könne er dem
Beschlussvorschlag nicht zustimmen.
Ratsmitglied Herr Freiermuth stimmte den Aussagen von Herrn
Dr. Kopf, was die Solaranlagen angehe, zu. Man sollte kompromissbereit bleiben.
Herr Kamplade führte aus, dass es sich bei den Solaranlagen
nicht um das „ob“ sondern um das „wie“ handelt. Man habe hier eine
Positivregelung mit Genehmigungserfordernis und diese wird benötigt, damit man
noch eine gewisse Steuerungsmöglichkeit bei der Ausgestaltung der Anlagen hat.
Es gehe nicht darum, Solaranlagen zu verhindern.
Ratsmitglied Frau Schroer wollte wissen, warum der Bereich
Guldengewann, Haydnstraße und Beethovenstraße (oberhalb der Cornichonstraße)
nicht mit aufgenommen wurde. Zum Thema Solarenergie konnte sie Ratsmitglied
Herrn Dr. Kopf ebenfalls zustimmen.
Herr Kamplade erklärte, dass die Abgrenzung bzw. die
Schutzwürdigkeit der Bereiche immer exakt begründet werden müsse. Für diesen
Bereich konnte man dies nicht rechtfertigen.
Der Vorsitzende stellte klar, dass man die Gestaltungssatzung
in dieser Sitzung nicht endgültig beschließen werde. Heute soll es lediglich
eine Vorberatung sein. Im weiteren Verfahren sollen die betroffenen
Institutionen und Träger der öffentlichen Belange, sowie die Öffentlichkeit
gehört werden. Erst danach wird die Satzung in den entsprechenden Gremien
besprochen. Der Entwurf solle in dieser Sitzung jedoch beschlossen werden,
damit das Verfahren weitergehen kann.
Ratsmitglied Frau Schroer bezieht sich nochmals auf die
Aussagen von Herrn Dr. Kopf und hält es auch für sinnvoll, den Passus
„Solaranlagen“ aus der Gestaltungssatzung (Altstadt und Innenstadt) zu nehmen.
Sie verwies diesbezüglich auf das Solarkonzept.
Herr Kamplade stellte klar, dass man im Solarkonzept bei den
Dachflächenphotovoltaikanlagen auf die Gestaltungssatzung verweise, weil der
Konflikt zwischen Gestaltungsanspruch und energiepolitischen Zielsetzungen dort
zu lösen ist und nicht im Solarkonzept. Der Aussage bezüglich der Einsehbarkeit
der Dachflächenfenster von Herrn Dr. Kopf werde man nochmals nachgehen. Auch
sind einige unbestimmte Rechtsbegriffe bzgl. der Frage, ab wann eine
Genehmigungspflicht besteht, in der Satzung noch zu definieren.
Ratsmitglied Herr Scheid befürchte, dass es mit dieser Satzung
gerade in den Ortsteilen Probleme geben wird, da die Dächer dort so ziemlich
alle einsehbar sind.
Ratsmitglied Frau Dr. Migl ist auch dafür, den Punkt „Solar“
vom Beschluss rauszunehmen, um nochmals darüber beraten zu können.
Daraufhin ließ der Vorsitzende über den Antrag von Herrn Dr.
Kopf, § 6 Abs. 10 Innenstadtsitzung und § 6 Abs. 11 Altstadtsatzung bei der
Beschlussfassung auszuklammern, abstimmen.
Aufgrund Stimmengleichheit wurde der Antrag in beiden Fällen
(6 Ja, 6 Nein und 2 Enthaltungen) abgelehnt.
Die Mitglieder des Bauausschusses beschlossen mehrheitlich, bei einer Gegenstimme und 7 Enthaltungen nachgenannten Beschlussvorschlag: