Sitzung: 04.12.2012 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Vorsitzende begrüßte zu
diesem Tagesordnungspunkt Herrn Klaus
P. Behnke (Präsident des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz), Herrn Johannes
Herrmann (Leiter des Prüfungsgebietes 2, Konversion, Städtebauförderung etc.
beim Landesrechnungshof), Herrn Matthias Hanfgarn (Leiter des Referates Hochbau
und Städtebauförderung beim Landesrechnungshof), Herrn Thomas Eu (Gutachter aus
Köln), Herrn Willi Matz (stellvertretender
Leiter des Vermessungs- und Katasteramtes Landau und Vorsitzender des Umlegungsausschusses beim
Katasteramt Rheinpfalz) und Herrn Deppert (Mitarbeiter der Geschäftsstelle des
Gutachterausschusses). Zuschauer zu diesem Punkt waren unter anderem auch Herr
Kalscheuer und Herr Büttner von der DSK. Er gehe davon aus, dass die
wesentlichen Standpunkte zu diesem Thema bekannt sind und auch im Wesentlichen
öffentlich ausgetauscht wurden. In dieser Sitzung möchte man hauptsächlich den
Ausschussmitgliedern die Möglichkeit geben, Fragen zu klären. Jedoch sollte man
auch über Perspektiven diskutieren. Die Konsequenzen dessen, was in den
vergangenen Wochen diskutiert wurde sind klar. Dies wurde bereits im Stadtrat
beschlossen. Die Stellungnahme des Landesrechnungshofes wurde von der Stadt
Landau insoweit akzeptiert, dass man die erste Vermarktungstranche nicht
veräußert. Man werde den Ratsmitgliedern für die kommende Sitzung des
Stadtrates eine Beschlussvorschlage vorlegen, in dem die Stadt den
Obergutachterausschuss beauftragen möchte ein Obergutachten zu erstellen.
Weiter möchte man bei der Neuausschreibung der Areale im ersten Vierteljahr
2013 prüfen, inwieweit die Ausschreibungsbedingungen so angepasst werden, dass
sie europarechtlichen Anforderungen gerecht werden.
Zunächst informierte Herr Kamplade anhand eine Power-Point-Präsentation
über das Sanierungsgutachten der Bestandsgebäude in der Kaserne, mit welchem
man das Planungsbüro Schmitz aus Aachen in den Jahren 2005 und 2009 beauftragt
hatte. Dies spielt eine wesentliche Rolle, sowohl bei der Bewertung der
Grundstücke, als auch bei der Kernkritik, es könne keine negativen Gebäudewerte
geben, die der Rechnungshof an der Bewertung der Grundstücke übt.
Hintergrund für die Auftragsvergabe im April 2005 war es, eine
Ersteinschätzung der Höhe des Sanierungsaufwandes, als
Grundlage für die Kaufpreisfindung (beim Grunderwerb der Kaserne durch die
Stadt / DSK von der Bundesrepublik Deutschland), zu bekommen. 2009 gab es eine Fortschreibung und
Weiterentwicklung dieses Gutachtens indem auch einige der Gebäude der
sogenannten 1. Vermarktungstranche mit einbezogen wurden. Dies galt als
Grundlage für die Verkehrswertermittlung durch den Gutachterausschuss, als
Erstinformation für Investoren und Kaufinteressenten und auch als Hilfestellung
für die Verwaltung, zur Einschätzung der fiskalischen Auswirkungen des Erhalts
von Bestandsgebäuden.
Herr Matz
verteilte zunächst eine Tischvorlage an die Mitglieder des Bauausschusses und
an die Presse, um seine folgenden Erklärungen gut nachvollziehen zu können. Er
erläuterte detailliert die Entstehung des Wertgutachtens des
Gutachterausschusses. Stichtag für die Wertermittlung war der 31.12.2010. Alles
was danach kam konnte bei dem Gutachten nicht mehr mit einfließen. Demnach ist
es möglich, dass man zum jetzigen Zeitpunkt zu anderen Werten kommt. Herr Matz
zeigte am Beispiel des Gebäudes Nr. 10,
wie man zunächst den Bodenwert ermittelt habe und informierte auch über
das Ertragswertermittlungsverfahren, welches heute zur Diskussion stehe. Da der
Investitionsaufwand der Gebäude in den meisten Fällen höher liegt als der
mögliche Gebäudeertrag, führe dies zu negativen Gebäudewerten. Hier stellte
sich also die Frage, weist man diese aus oder setzt man diese Werte auf Null.
Der Gutachterausschuss ist der Meinung, man müsse diese ausweisen, damit der
Investor sieht, worauf er sich einlässt.
Er zeigte das
Beispiel anhand zwei verschiedener Liegenschaftszinssätze, woran man erkennen
konnte, dass man bei einer minimalen Änderung des Zinssatzes gleich zu
gravierenden Änderungen des Ertragswertes kommt. Da es in Landau keine, aus
vergleichbaren Objekten abzuleitenden, Liegenschaftszinssätze gibt, mussten die
Zinssätze aufgrund sachverständiger Einschätzung aus dem örtlichen Markt heraus
bestimmt werden. Er informierte, wie der Gutachterausschuss den entsprechenden
Liegenschaftszins ermittelt habe und war davon überzeugt, dass die Behauptung
des Sachverständigenbüros, der Gutachterausschuss hätte mit zu hohen Zinssätzen
gearbeitet, mehr als fraglich sei.
Herr Behnke legte
dar, dass der vom Gutachterausschuss hergeleitete Bodenwert unstreitig ist. Er hält es jedoch anhand der Fakten (unter
anderem aufgrund der Tatsache, dass laut dem pbs-Gutachten eine Sanierung
rentierlich ist, sogar um 20% billiger als ein Neubau), aus logischer Sicht
nicht für möglich, bei den Berechnungen zu negativen Werten zu kommen. Für
weitere Erläuterungen übergab er das Wort an Herrn Eu, welcher vom Landesrechnungshof
beauftragt wurde, das Gutachten des Gutachterausschusses auf Plausibilität zu
prüfen.
Herr Eu
informierte zunächst, was man unter negativen Gebäude- und Verkehrswerten
verstehe. Ein negativer Verkehrswert würde bei einer Veräußerung für die Stadt
Landau bedeuten, dass sie Geld zahlen müsste, anstatt welches zu bekommen. Ein
weiterer Widerspruch des Gutachterausschusses sei, eine Sanierung und
Modernisierung sei teurer als vergleichbare Neubauten. Hierzu zitierte er aus
dem Sanierungsgutachten vom PBS in welchem es heißt, dass die Sanierungskosten
ca. 80 % der vergleichbaren Neubaukosten betragen würden. Demnach werden die
ermittelten Negativwerte des Gutachterausschusses als nicht plausibel erklärt.
Weiter erläuterte er, wie man den Liegenschaftszinssatz von 3 % ermittelt habe.
Der Gutachterausschuss hätte einen höheren Liegenschaftszins angenommen, der
den Verkehrswert sinken lässt. Um die Situation auf dem örtlichen
Grundstücksmarkt besser einschätzen zu können habe sich der Rechnungshof die
Mühe gemacht und eine Kaufpreissammlung beim Oberen Gutachterausschuss
eingeholt. Ihm wurden 287 Kaufpreise vom Teilmarkt Neubau/Erstverkauf zur
Verfügung gestellt, welche ausgewertet wurden und zu dem Zinssatz führten.
Ratsmitglied Herr
Freiermuth fragte, in welchem Zeitraum die 287 Kaufpreisangebote eingegangen
sind.
Herr Eu
antwortete, dass diese zwischen 2007 – 2011 zugesandt wurden. Rund 250 gingen
vor dem genannten Stichtag 31.12.2010 ein.
Auf Anfrage des
Vorsitzenden erklärte Herr Matz genauestens anhand seiner Tischvorlage, wie der
Gutachterausschuss zu den Negativwerten kam.
Ratsmitglied Frau
Dr. Migl war enttäuscht darüber, dass Herr Matz so allgemein spreche. Als
Gutachterausschuss müsse der örtliche Bezug viel besser hergestellt werden. Außerdem
sollten die Parteien als Bürgervertreter im Vorfeld bereits über solch
schwierige Dinge umfassender informiert werden um kompetente Entscheidungen
treffen zu können. Sie bedankte sich beim Landesrechnungshof für die
Anwesenheit und die ausführlichen Informationen.
Der Vorsitzende
stellte klar, dass man nicht am Anfang der Konversion, sondern am Ende stehe
und dies eine Erfolgsgeschichte sei. Alle bisherigen Werte, auch die des
ehemaligen Gefängnisses im Quartier Vauban (mit 50.000,00 €) liegen deutlich
unter denen, die der Landesrechnungshofe
annimmt. Er betont, dass er keine Zweifel an den Ergebnissen des
Gutachterausschusses habe. Die Stadt nimmt die Ergebnisse der vergangenen Jahre
zur Kenntnis und auch die Meinung des Landesrechnungshofes und der Obere
Gutachterausschuss soll eine verbindliche Orientierung geben. Die Stadt wird
dann so ausschreiben, dass die europäischen Bedingungen, insbesondere die
Fristen, erfüllt sind, aber, und da lege er Wert drauf, man werde auch
zukünftig inhaltliche Aspekte wie Architektur, Ökologie oder Nachhaltigkeit
mindestens genauso hoch werten wie den Preis. Das habe man so im Bauausschuss
beschlossen und an diesem Aspekt werde die Stadt festhalten.
Ratsmitglied Herr
Dr. Kopf machte klar, dass ihm als Stadtratsmitglied wichtig sei, dass das
Gelände nachhaltig entwickelt wird. Er stelle sich bei diesem Gutachterstreit
jedoch die Frage, wen man nun noch fragen kann, damit man zu einem Ziel kommt.
Er stellte die Frage gezielt an Herrn Eu, ob der Gutachterausschuss inhaltliche
oder systematische Fehler gemacht habe. Er selbst habe so etwas nämlich noch
nicht vernommen. Weiter verwies Herr Dr. Kopf auf die Stellungnahme des
Gutachterausschusses und fragte Herrn Matz, ob der Gutachterausschuss die
Angaben aus dem pbs-Gutachten als falsch ansehe, oder die Schlussfolgerung
dazu.
Herr Matz
erklärte, dass er die Zahlen aus dem pbs-Gutachten eins zu eins übernommen
hatte und daraus auch die Mietansätze auf die künftigen Nutzungen abgestimmt
hat. Zum damaligen Zeitpunkt war jedoch nicht die Rede von 100%
Wohnungseigentum. Man sprach von einer gesunden Durchmischung für weite Teile
der Bevölkerung. Dieser Faktor sei für die Bewertung von hoher Bedeutung.
Ebenso die Feststellung, dass es sich um sogenannte Zweitverkäufe handelt, also
um den Verkauf von Bestandsimmobilien.
Herr Behnke
berichtigte die Aussage von Herr Matz. Bei dieser grundlegenden Sanierung der
Gebäude handle es sich nicht um Zweitverkäufe, sondern um Erstverkäufe analog
eines Neubaus. Er kam jedoch nochmals auf die Fakten zurück und legte dar, dass
man ein Gutachten habe, welches unwidersprochen aussagt, dass eine Sanierung
rentierlich und ggf. sogar günstiger als ein Neubau ist. Er betonte, dass der
Marktwert auf Grund der Ausschreibungsbedingungen nicht regelkonform ermittelt
wurde.
Herr Herrmann
ergänzte, dass man nach dem EU-Recht Grundstücke nicht unter dem Wert verkaufen
dürfe. Die Verträge wären nichtig und es würde sich um einen Beihilfefall handeln.
§ 79 GemO schreibt vor man dürfe nichts unter Wert verkaufen. Bei einer
Ausschreibung ist man durch die EU gezwungen ein bedingungsfreies
Bieterverfahren durchzuführen. Das Verfahren dürfe man auch nicht so steuern,
dass nur der örtliche Investor zum Zuge kommt, den man haben wollte, sondern
sollte ein großes Spektrum an Bietern die Möglichkeit geben Angebote
einzureichen. Jeder der kaufen will sollte auch kaufen können. Demnach ging
nicht nur die Beschwerde der Ubfl, sondern eine ganze Fülle an Beschwerden beim
Landesrechnungshof ein. Auch solche, die sich beschwerten, auf Grund der
Ausschreibungskriterien nicht zum Zuge kommen zu können.
Der Vorsitzende
widersprach diesen Unterstellungen, man hätte sich nur auf einen Investor
konzentriert oder etwas verschleudert. Dies war niemals die Absicht der Stadt
Landau. Dies sehe man auch deutlich bei der Vermarktung des Quartier Vauban, wo
auch andere Investoren zum Zuge gekommen sind.
Herr Joritz fügte
hinzu, dass die Beihilferechtliche Bewertung von Herrn Herrmann schlichtweg falsch dargstellt sei. Er
erklärte, dass es zwei Verfahren gibt. Zum einen das bedingungsfreie
Bieterverfahren, was Herr Herrmann angesprochen hatte und zum anderen Verkauf
ohne bedingungsfreies Bieterverfahren durch ein unabhängiges Gutachten und die
EU-Kommission erkennt die Wertermittlung
des Gutachterausschusses uneingeschränkt als unabhängiges Gutachten an.
Es sei ein ganz legales Verfahren, dass man ein solches Gutachten einholt und
dann ohne die strengen Vorschriften der EU an die Vermarktung geht.
Herr Herrmann
argumentierte darauf, dass die Stadt zwar ausgeschrieben habe, dies jedoch
falsch und auch mit einer viel zu kurzen Frist.
Der Vorsitzende
schlichtete die Diskussionen, in dem er auf die verbindliche Aussage des Obergutachterausschusses
verwies.
Ratsmitglied Herr
Lerch hinterfragte, wie man künftig mit solchen Themen als Nichtfachmann
umgehen kann. Wenn man auf der einen Seite den Gutachterausschuss hat und auf
der anderen Seite den Landesrechnungshof und beide haben verschiedene
Ausführungen.
Herr Herrmann
informierte, dass es sicher auch eine große Rolle spielt, ob man die
Grundstücke einzeln oder als Paket an einen Investor vermarktet. Einen
ähnlichen Fall habe man im Konversionsgelände in Freiburg gehabt. Die Stadt
Freiburg wollte damals auch eine städtebaulich hochwertige Bebauung und ist
somit den Weg gegangen, dass sie 70 % der Grundstücke an private Bauherren
verkauft hat. In den Kaufverträgen wurden die gewünschten Qualitäten festgelegt
und die restlichen 30 % sind an Bauträger oder Bauherrengemeinschaften
vermarktet worden. Wird das so gehandhabt, kann man sicher höhere Preise
erzielen, als wenn man sich für einen einzelnen oder wenige Investoren
entscheidet. Außerdem vermeide man so auch die Gefahr, dass es zu einer
monostrukturierten Siedlungsbebauung kommt.
Der Vorsitzende
erwiderte, dass dies in Landau städtebaulicher Wahnsinn wäre, wenn man die
denkmalgeschützten Areale und südlich die mehrgeschossige Neubebauung parallel
vermarkten würde. Wenn dann müsste man nacheinander über mehrere Jahre hinweg
veräußern, ob man dadurch jedoch besser stehe sei fraglich. Bei der ersten
Vermarktungstranche ging es um die denkmalgeschützten Kasernenbereich und die
mehrgeschossigen Gebäude dahinter.
Ratsmitglied Herr
Freiermuth teilte mit, dass er aus den Diskussionen bisher auch noch nicht
wirklich schlau geworden ist und auch er konnte versichern, dass man sich nie
auf einen Investor konzentriert habe. Er verwies auf einen Investor, der nur
für einen Teil der Tranche geboten habe und deutlich unter dem vom
Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswert lag. Er halte es auch für fraglich,
ob der hohe „Marktwert“, den der Rechnungshof angibt, vermarktbar ist. Vor
allem wenn man auch noch Dinge wie die Verpflichtung zum Bau von Tiefgaragen
beachtet.
Herr Herrmann
entgegnete, dass der Rechnungshof ja keinen Bodenwert ermittelt habe, sondern
der Gutachterausschuss. Demnach hätte dieser den Fehler gemacht. Der
Rechnungshof ist nicht der Meinung, dass 8 Mio. erzielt werden müssen, sondern
die Ermittlung nicht stimmen kann, wenn ein Wert rauskommt, der 5 Mio. unter
dem Bodenwert liegt.
Herr Eu ergänzte,
wenn das pbs-Gutachten stimmt und eine Sanierung gegenüber dem Neubau
rentierlich ist, dann kann es keinen Wert unterhalb des Bodenwertes geben. Als
unterster Wert ist immer der Bodenwert minus die Abrisskosten zu sehen. Drunter
gibt es nichts mehr. Er verwies auf § 31 des Denkmalschutzgesetzes Rheinland
Pfalz.
Der Vorsitzende
erwiderte darauf, dass die Stadt Landau dann alle denkmalgeschützten Gebäude,
die bisher verkauft wurden, verschleudert hätte, würden die Aussagen von Herrn
Eu stimmen. Bisher führe man in Landau aber eine sehr erfolgreiche
Konversionspolitik. Außerdem fügte er hinzu, dass der Bodenwert, wie bereits
erwähnt, ja gar nicht umstritten sei. Letztendlich geht es um die Frage, was
mit den Gebäuden zu erzielen ist. Er erklärte, dass man beim Gebäude 41 drei
Bewerber hatte, die alle ein hohes Maß an Interesse hatten, dieses Gebäude zu
entwickeln und alle drei Interessenten boten deutlich unter dem Bodenwert. Es
war auch keine Bereitschaft da, einen Cent mehr auszugeben, weil es dann schon
nicht mehr rentierlich gewesen wäre. Und auf die Praktiker, die auf diesem
Gebiet in der Stadt Landau schon seit vielen Jahren tätig sind, ist in der
Qualität und der Nachhaltigkeit stets Verlass.
Ratsmitglied Herr
Dr. Kopf stellte dar, dass ihm durch die Diskussionen einige Punkte klarer
sind. Jedoch akzeptiere er die Aussagen des Rechnungshofes so nicht. Wenn diese
stimmen, müsste auch der Bund unter Wert verkauft haben. Herr Dr. Kopf lässt
sich als Stadtratsmitglied nicht vorwerfen, dass er an etwas Rechtswidrigem
mitgewirkt habe. Er verwies auch darauf, dass man die gesamte
Vermarktungsstrategie beraten habe, was alles nachweisbar ist.
Herr Herrmann
meinte, dass Herr Dr. Kopf dies alles in den Richtlinien nachprüfen könne.
Weiter verwies er auf die von der Stadt angegebene Angebotsfrist von bis zu
einem Monat. Er behauptete, dass die Richtlinien der EU mindestens zwei Monate
vorschreiben. Hier fangen die Fehler der Stadt also schon an.
Herr Kamplade
stellte klar, dass diese Behauptung falsch sei. Die Angebotsfrist endete erst
nach vier Monaten.
Ratsmitglied Frau
Dr. Migl fragte Herrn Eu, ob er einen systematischen Fehler sehe, den die Stadt
Landau gemacht habe.
Herr Eu verwies
auf seine Stellungnahme im September, wo er die bewertungstheoretischen
Hintergründe geliefert hat und auch dargestellt hat, dass der
Gutachterausschuss Fehler gemacht habe.
Frau Dr. Migl
machte darauf aufmerksam, dass diese Stellungnahmen für die heutige Sitzung
nicht an die Ratsmitglieder gesandt wurden. Dies wäre zur Vorbereitung jedoch
gut gewesen.
Der Vorsitzende
informierte, dass die Stellungnahmen für die Sitzung des Stadtrates bereits in
Session eingestellt wurden.
Herr Matz nahm zu
den Aussagen des Landesrechnungshofes nochmals Stellung. Er ist der Meinung,
dass das Gutachten des Gutachterausschusses nicht falsch sei, sondern man
einfach zu anderen Ergebnissen gekommen ist, weil man auch andere Meinungen
vertritt.
Nach einigen
Diskussionen zwischen Herrn Matz und den Herren des Landesrechnungshofes
ergriff Ratsmitglied Herr Heuberger das Wort und verwies wie Herr Dr. Kopf
nochmals auf den Bund, der sicher keine Flächen an eine Kommune verkaufen
würde, wenn der Wert nicht den Realitäten entsprechen würde. Vergleichswerte
eines Obergutachterausschusses seien zwar interessant, jedoch glaube er nicht,
dass es viel nütze. Er ist der Meinung, dass letztendlich der Marktwert der
entscheidende Wert sei. Interessant ist für ihn nur der Preis der für die
Objekte geboten wird.
Der Vorsitzende
teilte mit, dass ein einziges Angebot auf dem Niveau des Bodenwertes lag, alle
anderen lagen deutlich darunter. Dann erklärte er nochmal, warum man den
Obergutachterausschuss einschalten werde. Da man bei neuen Ausschreibungen den
Kaufpreis nicht alleine entscheiden lassen wird, kann es sein, dass nicht das
höchste Gebot den Zuschlag bekommt und dann ist es schon wichtig, dass man
einen Anhaltspunkt habe, wie hoch der ermittelte Verkehrswert liegt, da man
darunter nicht verkaufen darf. Der Verkehrswert ist damit der Mindestwert, der
geboten werden muss, erst darüber können Qualitäten den Ausschlag bei der
Vermarktung geben.
Herr Behnke wies
darauf hin, dass der Rechnungshof künftige Grundstücksausschreibungen im
Konversionsgelände begleiten möchte.
Der Vorsitzende
stellte klar, dass die Stadt Landau die Kriterien der Ausschreibung festlegen
wird. Er lässt sich von niemandem Außerhalb die erfolgreiche Konversionspolitik
in der Stadt Landau kaputt machen und wird von der verfassungsrechtlich
zugesicherten kommunalen Planungshoheit Gebrauch machen.
Ratsmitglied Herr
Lerch fragte, ob es für die Zukunft nicht besser wäre, die Ausschreibungsbedingungen vorab mit dem
Rechnungshof abzustimmen um in Zukunft solche Konflikte zu vermeiden.
Der Vorsitzende
sicherte zu, dass man trotz den geführten Diskussionen heute auch künftig dem
Gutachterausschuss der Stadt Landau vertrauen werde.
Ratsmitglied Herr
Lerch fragte, welche Auswirkungen es hätte, wenn der Landesrechnungshof mit
seinen Aussagen bezüglich der Ausschreibungsbedingungen und der ermittelten
Werte Recht hätte und die Stadt Landau dem nicht folge.
Herr Behnke
stellte zunächst klar, dass der Rechnungshof nie die Arbeit des
Gutachterausschusses in Frage gestellte habe, sondern lediglich ein ganz
konkretes Gutachten überprüft und Meinungen dazu geäußert hat. Was die Ausschreibungsbedingungen
angeht denke man beim Landesrechnungshof anders als bei der Stadt. (Die
Ausschreibung muss nach dem LRH fassbarer und konkreter sein). Die rechtlichen
Bedenken wurden hier geäußert, es spreche jedoch nichts dagegen, dass man sich nochmal
zusammen setze. Er befürchte, dass die Stadt Landau mit einem Risiko leben
würde. Wenn beispielsweise die EU-Kommission ein Verfahren einleiten würde, mit
dem Ergebnis dass die Stadt falsch gehandelt habe, dann wäre der Vertrag
nichtig und das Verfahren wäre rückabzuwickeln.
Der Vorsitzende machte zum Schluss des Tagesordnungspunktes nochmals deutlich, dass es heutzutage leider nicht mehr wichtig ist, wie die Stadt Landau sich entwickle, sondern nur, dass formal alles richtig gemacht wird. Er bedankte sich bei den Anwesenden hielt fest, dass in der kommenden Woche der Stadt informierte werde und man den Oberen Gutachterausschuss einschalten wird, so dass man spätestens in der zweiten Jahreshälfte 2013 wissen wird, von welchen Grundstückswerten auszugehen ist.