Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Dem Werksausschuss lag der Antrag der UBFL-Stadtratsfraktion, sowie die Stellungnahme des GML vom 11. Dezember 2009 zu diesem Antrag vor.

 

Der Werkleiter des GML berichtete, dass grundsätzlich alle Dachflächen, welche zur Errichtung von Sonnenkollektoren geeignet erscheinen, auch kontrolliert würden. Bei einigen Gebäuden ginge es aber aufgrund statischer Begebenheiten nicht, so Götz. Dies bedeute nicht, dass die Statik der Dächer allgemein schlecht sei, vielmehr, dass bei einigen die zusätzliche Last der Kollektoren nicht getragen werden könne. Die Überprüfung sei allerdings, so der Werkleiter, eine ständige und ernstgenommene Aufgabe des GML, sie gehöre sozusagen zum laufenden Geschäft des Eigenbetriebes.

 

Frau Schröer wollte wissen, weshalb man keine eigenen Sonnenkollektoren errichten würde, sondern vielmehr Contracting- bzw. Verpachtungsverträge wähle.

 

Dies beantwortete der Werkleiter mit einem Verweis auf die vorliegende Stellungnahme. Die Finanzlage der Stadt Landau, also auch des Eigenbetriebes als Sondervermögen, könne derzeit eine solche Investition nicht leisten, da der Kreditrahmen, welchen die ADD genehmigt, so eng sei, dass eine solche Investition zu Lasten dringenderer Maßnahmen führen würde.

 

Herr Marquardt von der UBFL erklärt, dass dieser Antrag von seiner Fraktion gestellt wurde, obwohl bereits vor Jahren ein ähnlicher Antrag gestellt wurde. Allerdings habe es sich damals um die Prüfung bei Neubauten gehandelt und der UBFL-Fraktion sei es wichtig, dass auch bei bestehenden Gebäuden geprüft werden solle. Ebenfalls sprach er sich im Namen der UBFL-Fraktion gegen die Möglichkeit von Contractingverträgen aus, vielmehr befürworte er die Verpachtung.

 

Bereits im Jahr 2008 habe man im Werksausschuss über die Vergabe zur Errichtung von Sonnenkollektoren auf städtischen Dachflächen entschieden, so der Werkleiter. Im Zuge dieser Beschlussfassung wurde das GML damit beauftragt ständig zu prüfen, auf welchen weiteren Dachflächen eine Errichtung von Sonnenkollektoren möglich ist. Ob dann ein Contractingvertrag oder ein Pachtvertrag abgeschlossen werde, müsse in jedem Fall einzeln geprüft werden, so der Werkleiter weiter. Man werde sich aber sicherlich immer für die wirtschaftlich rentabelste Variante entscheiden.

 

Herr Kautzmann stellte nun dar, dass nach seiner Ansicht nicht über den Antrag der UBFL-Fraktion entschieden werden müsse, da das Verfahren ja wie in den Ausführungen des Werkleiter dargestellt, bereits so vom GML praktiziert werde. Eine Beschlussfassung sei deshalb nicht nötig, so Herr Kautzmann.

 

Hierüber herrschte im Ausschuss Einigkeit. Lediglich Herr Marquardt von der UBFL-Fraktion wollte, dass über diesen Antrag seiner Fraktion beschlossen werde.


Der Werksausschuss beschloss, bei einer Gegenstimme, nicht über den Antrag der UBFL-Fraktion zu entscheiden, da das Verfahren, wie in dem Antrag dargestellt bereits vom Gebäudemanagement nach der Beschlussfassung im Jahr 2008, durchgeführt wird.