Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

1.  Dem Neubau des Quartiersplatzes im „Wohnpark Am Ebenberg“ wird auf der Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung zugestimmt.

 

2.  Die EWL-Projektabteilung Landesgartenschau wird beauftragt die Maßnahme umzusetzen.

 

 

 


Der Vorsitzende informierte kurz über die Sitzungsvorlage des Entsorgungs- und  Wirtschaftsbetriebes Landau vom 10.01.2013, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Frau Letz erläuterte anhand einer Power-Point-Präsentation, dass sich das Büro A24, welches Gewinner des Wettbewerbes zur Landesgartenschau war, überlegt habe, den Platz mittig von fester Möblierung und Bepflanzung freizuhalten um spätere Nutzungen wie zum Beispiel einen Markt nicht vorzeitig einzuschränken. Man plane jedoch mobile Elemente, die während der Landesgartenschau optisch wirken sollen und bei Bedarf auch dauerhaft auf dem Platz stehen bleiben können. Sie zeigte die Einfahrt der darunter liegenden Tiefgarage und informierte,  dass der Platz in der Mitte mit einem Hochpunkt versehen und zu allen Seiten entwässert wird. Den Höhenausgleich zum DiZaP soll eine Terrasse bewirken, die mit Rampen behindertengerecht an den Platz angebunden ist. Die Abluftschächte der Tiefgarage können in die vorgelagerte Stufenanlage integriert werden. Diese Details sind jedoch noch nicht ausformuliert. Ebenso wie die Aufteilung der Grünflächen. Die Oberfläche des Platzes soll durch eine Kombination unterschiedlicher Verlegerichtungen, Pflasterformate und Oberflächenstrukturen der Pflastersteine ausgerichtet werden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 944.000 €, was bei einer Platzgröße von 4.400 m² einem Quadratmeterpreis von 215,-- € entspricht. Demnach liege man noch unter dem Förderhöchstsatz von 220,-- €.

 

Ratsmitglied Herr Scheid hält dieses Konzept als sehr gelungen und signalisierte demnach Zustimmung. Er erkundigte sich noch, welche Lichtarten (LED etc.) man auf dem Platz vorsehe.

 

Herr Bernhard antwortete, dass man zur Zeit noch überprüfe, welche Leuchtmittel dort am geeignetsten wären. Sicher ist jedoch, dass man den Platz mit einer modernen Beleuchtung und der neuesten Technologie versehen wird. LED ist allerdings nicht für jeden Bereich die richtige Beleuchtung.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn äußerte sich ebenfalls positiv zu dieser Entwurfsplanung. Der Platz habe einen sehr hohen Stellenwert und er selbst gehe davon aus, dass die Ziele mit der Planung erfüllt werden. Er fragte weiter, ob man in der Tiefgarage auch öffentliche Stellplätze geplant habe.

 

Herr Kamplade informierte, dass es keine öffentlichen Stellplätze geben wird. Dies war bereits Grundsatzbeschluss Anfang 2012, als man entschieden hatte, die Tiefgarage an einen privaten Investor zu vergeben. 15 Stellplätze sind bisher jedoch noch nicht zugeordnet. Sie können für private Bauvorhaben im direkten Umfeld verwendet werden.

 

Ratsmitglied Eichhorn erkundigte sich weiter, was genau man sich unter dem grau pigmentierten Naturstein-Vorsatz-Pflaster vorstellen kann, das man für den Platz vorgesehen hat und wie hoch die Förderquote des Landes sei.

 

Herr Kamplade antwortete, dass es das gleiche Material ist wie in den Umgebungsstraßen (zum Beispiel dem Gehweg in der Friedrich-Ebert-Straße), der Stein selbst werde nur etwas anders auf der Oberfläche behandelt. Sodass diese etwas glatter wirke.

Die Förderquote des Landes liege für die Entwicklungsmaßnahme insgesamt bei 85 %. Da der Großteil der Kosten aber durch Einnahmen aus Grundstücksverkäufen finanziert wird, lässt sich auf eine Entwicklungsmaßnahme bezogen die Höhe der Förderung und der Eigenanteile der Stadt nicht exakt beziffern. Die Kosten für den städtischen Haushalt (15% Eigenanteil zur Städtebauförderung) belaufen sich aber weit unter 100.000 €.

 

Ratsmitglied Frau Brunner schloss sich den Ratsmitgliedern Scheid und Eichhorn an und befürwortete diese Entwurfplanung ebenfalls.

 

Ratsmitglied Herr Pfaffmann schloss sich dem an. Er wollte wissen, ob man an den Abluftschächten der Tiefgarage auch ein Geländer vorgesehen habe, damit dort keine Absturzgefahr besteht.

 

Herr Kamplade teilte mit, dass dies eigentlich nicht vorgesehen und seiner Meinung nach auch nicht notwendig ist. Es handle sich nur um einen Höhenunterschied von 80 cm.

 

Ratsmitglied Herr Marquardt verwies hierzu auf Seite 2 der Sitzungsvorlage, wo bereits Absturzsicherungen erwähnt werden.

 

Frau Letz informierte, dass man da wo es notwendig ist, auch Sicherheitsvorrichtungen anbringen werde. Gerade auch was mobilitätseingeschränkte oder sehbeeinträchtigte Personen angeht. An den Abluftschächten sehe man jedoch kein Problem.

 

Ratsmitglied Herr Marquardt äußerte sich positiv zu den Themen Fuß- und radläufige Verbindung der Südstadt an den Naturraum des Ebenberges sowie zur Schaffung eines öffentlichen Parks im Gelände. Er findet jedoch, dass die Kommune zu viel Geld in die Hand nimmt, gerade was die Tiefgarage angehe, da man durch den privaten Investor auf längere Sicht nichts davon habe. Er schlug vor, die Halle entlang der Hartmannstraße als Stellplatzfläche für öffentliche Parkplätze zu nutzen, dies wäre kostengünstiger und man würde dem Stellplatzproblem in der Südstadt entgegenkommen. Herr Marquardt sprach sich letztendlich gegen diese Sitzungsvorlage aus, da man die Kosten in Höhe von 944.000 Euro für notwendigere Maßnahmen nutzen sollte.

 

Herr Bernhard erwiderte darauf, dass der Quartiersplatz ohne eine Tiefgarage wesentlich teurer geworden wäre. Die Stadt spare sich hier den kompletten Unterbau.

 

Aufgrund einiger Unklarheiten zeigte Frau Letz nochmals an einem Plan den Höhenverlauf der Platzoberfläche auf. Das max. Gefälle beträgt 2%, was sichtbar, aber nicht spürbar sein wird.

 

Ratsmitglied Herr Prokop machte bei einem Höhenpunkt in der Anlage 1 auf einen Zahlendreher aufmerksam.

 

Ratsmitglied Frau Brunner fragte, ob das Regenwasser für die Bewässerung des Geländes aufgefangen wird.

 

Herr Kamplade antwortete, dass dies nicht vorgesehen ist. Die Bewässerung erfolgt über das Trennsystem, wie in anderen Straßen auch. Das Regenwasser wird im Regenrückhaltebecken gehalten bis es verdunstet und sollte es stark regnen wird dies in die Queich umgeleitet. Evtl. sieht die LGS für die Bewässerung der Grünflächen auch Grundwasserentnahmestellen vor.

 

Ratsmitglied Herr Eisold wollte wissen, ob der Lichtmasterplan, welcher vor ein paar Jahren für die Stadt Landau beschlossen wurde, auch hier Anwendung findet.

 

Herr Bernhard teilte mit, dass der Lichtmasterplan diesen Bereich zwar nicht abdecke, man sich jedoch daran orientieren wird.

 

 


Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, nachgenannten Beschlussvorschlag: