Der Vorsitzende informierte die Anwesenden, dass er die Anfrage von der FWG-Fraktion Arzheim an das Hauptamt weiterleitete. Er hatte sie vor der vergangenen Ortsbeiratsitzung zu spät gelesen, so dass die Anfrage an die Verwaltung und die Behandlung der Anfrage in der vergangenen Ortsbeiratssitzung zu kurzfristig war. Mit Einverständnis von Ortsbeiratsmitglied Klein wurde die Anfrage in die heutige Sitzung aufgenommen.

 

Der Antrag lautet wie folgt:

„Aus Tageszeitungsberichten ist zu entnehmen, dass der Stadtrat die Verschönerung der Fußgängerzonge im Bereich Gerberstraße aus Mitteln der wiederkehrenden Beiträge mitfanziieren will. Laut Pressebericht soll es sich um eine Summe von ca. 600.000 EUR handeln.

Da unsere Hauptstraße mehr als desolat ist, bitte ich dich im Namen der FWG Fraktion des Ortsbeirates Arzheim bei der Verwaltungsbehörde nachzufragen, ob die Mittel für die Fußgängerzone bei den überjährigen Planungen der wiederkehrenden Beiträge bereits berücksichtigt wurden.

Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, bitte ich um Anfrage, welche geplanten Objekte geschoben wurden.

Insbesondere bitte ich um Angaben zu welchem Zeitpunkt unsere Hauptstraße in der Planung steht, ob eine 'Verschiebung statt fand und welches Ranking die desolaten Straßen der Stadt und Stadtteile haben sowie nach welchen Kriterien dieses Ranking erstellt wurde.

 

Es wäre hilfreich von der Verwaltung eine Übersicht über die Planung der Verausgabung der wiederkehrenden Beiträge zu erhalten.“

 

Auf unsere Anfrage erhielten wir die Prioritätenliste zu den Wiederkehrenden Beiträgen und ein Plan mit der Straßenzustandsaufnahme von 2008. Ursprünglich war die Gerberstraßen darin nicht enthalten.

 

1. stv. Ortsvorsteher Wind werde die Unterlagen zu Hause lesen und sich überlegen, ob nicht höhere Behörden (Rechnungshof SGD Süd) eingeschaltet werden sollen.

 

Des weiteren erhielten wir vom Büro für Gremienarbeit folgende Stellungnahme des Stadtbauamtes (Auszug!):

 

1. Wurden die Mittel zur Sanierung der Fußgängerzone bei der überjährigen Planung der wiederkehrenden Beiträge bereits berücksichtigt?

Im ursprünglichen Bauprogramm aus dem Jahr 2010 war diese Baumaßnahme nicht enthalten. Das Bauprogramm unterliegt jedoch einer stetigen Überprüfung und Fortschreibung (s.a. 5.). Grund hierfür ist, dass sich bei Teilausbaumaßnahmen häufig erst im Zusammenhang mit der Erneuerung von Ver- und Entsorgungsleitungen oder im Rahmen von Reparaturen größerer Sanierungsbedarf herausstellt. Bei Teilausbaumaßnahmen kann oftmals erst kurzfristig der notwendige Umfang festgelegt werden. Dabei muss im Einzelfall geprüft und entschieden werden, ob die beanspruchten Flächen beitragsfrei wiederhergestellt werden können oder dies unwirtschaftlich ist und die Teilanlage ausgebaut werden soll. So kann es bei Reparaturmaßnahmen in manchen Fällen sinnvoller sein, einen kompletten Teilabschnitt zu erneuern als an vielen kleinen Stellen zu reparieren.

Der Ausbau der Gerber- und Kronstraße wurde bei der ersten Fortschreibung des Bauprogrammes mit Beschluss des Stadtrates vom 31. August 2010 in das Bauprogramm aufgenommen. Die Veränderungen sind ... der dem Beschluss zugrunde liegenden Sitzungsvorlage vom 30. Juni 2010 zu entnehmen.

Es handelt sich hier nicht lediglich um eine Verschönerung, sondern um einen erforderlichen Ausbau, da sich das Betonsteinpflaster in desolatem Zustand befindet, sich durch Setzungen bei Regen an vielen Stellen Pfützen und Flickstellen bilden. Die Straßen erfüllen in ihrer Gestaltung, Funktionalität, Verkehrssicherheit und Ausstattung nicht mehr die Anforderungen, die heute an solche zentralen Bereiche einer Innenstadt gestellt werden. Bei den Beratungen zum Nachtragshaushalt 2012 wurde der Fußgängerzone hohe Priorität beigemessen.

 

2. Welche geplanten Baumaßnahmen wurden für die Durchführung der Sanierung der Fußgängerzone verschoben? War auch der Ausbau der Arzheimer Hauptstraße vorgesehen und wurde verschoben?

Die zeitlich u. a. wegen der Sanierung der Fußgängerzone verschobenen Baumaßnahmen können der ... Sitzungsvorlage Fortschreibung des Bauprogramms 2010 – 2013 vom 30. Juni 2010 entnommen werden. Wie dort ersichtlich, war der Ausbau der Arzheimer Hauptstraße nicht hiervon betroffen.

 

3. Für wann ist die Sanierung der Arzheimer Hauptstraße vorgesehen?

Bei der Arzheimer Hauptstraße handelt es sich um die L 510, die als Landesstraße in der Baulast des Landes Rheinland-Pfalz steht. Dies bedeutet, dass das Land die Kosten der Fahrbahnerneuerung tragen muss. Die Stadt Landau ist bei einem Ausbau lediglich für die Gehwege und die Beleuchtung zuständig. Auch nur diese Teile werden über die wiederkehrenden Beiträge mit finanziert.

Voraussetzung für den Ausbau der Arzheimer Hauptstraße ist die Berücksichtigung der Maßnahme im Bauprogramm des Landes. Dies ist im aktuellen Bauprogramm für den Zeitraum 2009 bis 2013 trotz seinerzeitiger Anmeldung durch die Stadt nicht der Fall. Daher wurde die Arzheimer Hauptstraße auch nicht in das Bauprogramm der Stadt Landau aufgenommen. Bei der anstehenden Fortschreibung des Landesbauprogrammes wird die Maßnahme wieder angemeldet. Eine definitive Aussage, ob und ggf. in welchem Jahr der Ausbau vorgesehen ist kann erst nach Beschluss des Landesbauprogrammes durch den Landtag gemacht werden.

Um hier dann schnell reagieren zu können hat die Stadt Landau bereits ein Ingenieurbüro mit der Überplanung der Arzheimer Hauptstraße beauftragt.

 

4. Nach welchen Kriterien erfolgt das Ranking für das Bauprogramm?

Die Straßen werden regelmäßig von der Straßenbauabteilung überprüft und erhalten je nach Zustand/Sanierungsbedarf eine Kennziffer von 1 bis 5. Anhand der Kennziffer und der Verkehrsbedeutung der Straße wird die Prioritätenliste für die Straßenausbaumaßnahmen erstellt. Außerdem stimmt sich das Stadtbauamt mit den verschiedenen Leitungsträgern, wie z. B. ESW (Energie Südwest AG) und EWL (Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau), ab. Wenn bei ihnen ebenfalls Baubedarf an den Wasser-, Strom- oder anderen Leitungen besteht, werden die erforderlichen Arbeiten zur selben Zeit durchgeführt, um Kosten und Aufwand zu sparen.

Die Arzheimer Hauptstraße wurde als Landesstraße jedoch nicht von der Stadt überprüft und beurteilt.

 

5. Welche Straßen in der Stadt und den Stadtteilen sind nach aktuellem Sachstand zur Sanierung vorgesehen?

In der Anlage erhalten Sie das aktuelle Bauprogramm für die Jahre 2010 bis 2013.

Der Beschluss über das Bauprogramm (Baumaßnahmen und Investitionsvolumen) wird durch den Stadtrat gefasst. Im Herbst dieses Jahres wird der Stadtrat das Bauprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2017 beschließen.

Hierbei muss beachtet werden, dass das Investitionsprogramm einer stetigen Überprüfung und Fortschreibung unterliegt. Soweit aus technischen oder haushalterischen Gründen eine Änderung/Fortschreibung erforderlich wird, ist diese jederzeit möglich. Zum Bauprogramm 2010 bis 2013 wurden insgesamt neun Ergänzungen beschlossen. Das heißt auch, dass aus dem Investitionsprogramm keine Verpflichtungen auf Ausbau einer bestimmten Verkehrsanlage zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeleitet werden können. Ergänzende Beschlüsse, die sich im Rahmen des vom Stadtrat gesetzten Investitionsvolumens bewegen, werden durch den Bauausschuss gefasst.“

 

Das Antwortschreiben mit sämtlichen Anlagen wurde den anwesenden Ortsbeiratsmitgliedern in Kopie ausgehändigt.

 

Der Ortsbeirat reagierte missmutig und zeigte kein Verständnis für die Baumaßnahme Gerberstraße.

 

Die Arbotstraße sollte schon lange gemacht werden, sagte der Vorsitzende.

 

1. stv. Ortsvorsteher Wind berichtete, dass sich in der neu gemachten Ostbahnstraße schon wieder Pfützen bilden und die Lampen innen anlaufen. Die Arbeiten sollten kontrolliert und die Gewährleistung überprüft werden.