Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt:

 

  1. Mit der Vermarktung der Grundstücke im Bürgergraben auf der Grundlage des Offenlageentwurfs C33 „Am Bürgergraben“ soll bereits im April 2013 begonnen werden.
  2. Als Grundstückspreis für die zur Verfügung stehenden Grundstücke werden in Anlehnung an die umliegenden Bodenrichtwerte sowie die Lage des Gebietes 300,-- EURO pro Quadratmeter Baugrundstücksfläche (inkl. Erschließungskosten) festgesetzt.
  3. Das Gebäudemanagement Landau wird beauftragt, die Vergabe der entstehenden Grundstücke nach dem in der nachfolgenden Begründung ausgeführten Verfahren vorzunehmen.
  4. Die Straßenbauabteilung des Stadtbauamtes wird damit beauftragt, die notwendige Erschließung bis zum Ende des Jahres herzustellen und die hierfür erforderlichen Baumfällungsarbeiten bis Ende Februar 2013 durchzuführen.
  5. Die für die weitere Bauleitplanung sowie die Erschließungsmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 670.000 EURO werden beim Gebäudemanagement Landau außerplanmäßig bereit gestellt.  Mit Ausnahme der Baumfällungen stehen die weiteren Arbeiten unter Nr. 4 unter dem Vorbehalt, dass eine Finanzierung ohne Kreditaufnahme möglich ist.
  6. Die aus dieser Maßnahme zu erwartenden Überschüsse sind in der Sparte „Wohnhausbesitz“ des Gebäudemanagements zur weiteren Sanierung der städtischen Wohnungen zu verwenden.

 

Der Werksausschuss des Gebäudemanagements nimmt den Beschluss des Hauptausschusses zustimmend zur Kenntnis.


Dem Werksausschuss lag die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements Landau vom 31.01.2013 sowie die Anlage „Bodenrichtwerte im Umfeld“ dazu vor.

Diese Vorlage ist diesem Teilprotokoll als Anlage beigefügt.

 

Der Vorsitzende leitete in das Thema ein und wies nochmals daraufhin, dass der Hauptausschuss dieser Sitzungsvorlage bereits zugestimmt habe. Da aber außerplanmäßige finanzielle Mittel für die Erschließung erforderlich seien, werde der Werksausschuss noch zusätzlich informiert.

 

Man könne von 540.000 € Gewinn ausgehen, diese Mittel werde man dann der weiteren Sanierung der städtischen Wohnung zuführen. Man habe sich darauf geeinigt, dass der Kaufpreis für die Grundstücke zur Hälfte sofort fällig werde und die andere Hälfte dann nach der Erschließung bezahlt werden könne.

 

Herr Götz informierte, dass mittlerweile alle Bewohner ausgezogen seien und auch die Baumfällarbeiten bereits abgeschlossen seien. Mit den Abrissarbeiten habe man bereits begonnen und man gehe davon aus, dass sie im März beendet seien.

 

Zudem merkte der Werkleiter an, dass die Äußerungen über die Sanierung der Schwedenhäuser in der Presse nicht stimmen würden. Seit 2008 wurden 52.500 € für die Sanierung ausgegeben, somit kann die Aussage das die sogenannten Schwedenhäuser nicht ausreichend saniert werden, widerlegt werden.

 

Herr Eichhorn fragte nach ob bei den 740.000 € Erschließungskosten auch die Kosten für Kanal, Strom und Wasser mit dabei seien. Der Betrag komme ihm doch recht hoch vor.

 

Herr Götz antwortete, dass diese Kosten mit eingerechnet seien, zudem werde auch der Bereich der Schwedenhäuser neu erschlossen. Auch die Ausgaben für diesen Bereich stecken in den 740.000 €.

 

Herr Kautzmann fragte nach, wie groß das Gesamtgrundstück einschließlich der Schwedenhäuser sei.

 

Herr Götz antwortete, dass es sich um ca. 8.000 m² handle und man somit mit rund 90 €/m² Erschließungskosten rechnen könne.

 

Herr Marquardt fragte nach ob in die Häuser, die jetzt für ca. 100.000 € abgerissen werden, nochmals Kosten für die Sanierung gesteckt wurden.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass es sich bei diesen Häusern um die Häuser handle, die durch einen Stadtratsbeschluss nicht mehr saniert wurden, sondern nur das notwendigste zur Instandhaltung ausgegeben wurde.

 

Herr Marquardt merkte an, dass die Grundstücke nur an Personen mit höherem Einkommen verkauft werden würden.  Personen die ein kleines oder gar kein Einkommen hätten, haben wohl kein Recht auf eine schöne Wohnlage.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass die neu sanierten Gebäude in der Cornichonstraße die besten Gegenbeispiele seien, um zu sehen, dass man auch Personen mit geringem Einkommen eine schöne Wohnlage bieten möchte.

 

Herr Scharhag merkte an, dass es rechts und links am Bürgergraben eine schöne Brücke gäbe, die aber leider renoviert werden müsse.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass eine Seite bereits renoviert sei und die andere Seite noch renoviert werde.

 

Frau Schröer erklärte, dass sie es grundsätzlich sehr gut finde, dass der Gewinn aus der Veräußerung der Grundstücke in die Sanierung des Wohnhausbesitzes fließe. Allerdings werde sie der Sitzungsvorlage trotzdem nicht zustimmen, da sie die Mittel für sozialen Wohnbau verwenden würde. Innerhalb der Partei wurde festgestellt, dass kaum Wohnungen angeboten werden, die sich eine Facharbeiterfamilie mit Kind leisten könne.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass der Baulandpreis an die Preise in der Umgebung angepasst seien. In Landau sei niemand obdachlos und die, die in Landau eine günstigere Wohnung suchen, wohnen auch meistens schon in Landau. Die Stadt wird keinen sozialen Wohnungsbau betreiben und somit gehen die Erträge in die Sanierung der städtischen Wohnungen.

 

Herr Heupel fragte nach, wie viele Bewerber es pro Grundstück mittlerweile gäbe.

 

Oberbürgermeister Schlimmer antwortete, dass es insgesamt 180 Bewerbungen gäbe. Diese werden angeschrieben und müssen sich verbindlich auf maximal 2 Grundstücke bewerben. Konkrete Bewerbungen auf einzelne Grundstücke gäbe es im Moment noch nicht.

 

Herr Scharhag fragte nach ob der Kauf eines Grundstückes mit einem Baugebot verbunden sei.

 

Herr Götz antwortete, dass man im Kaufvertrag regeln wolle, dass innerhalb von 5 Jahren gebaut werden muss. So sollen alle Grundstücke in 4 - 5 Jahren vollständig bebaut sein.

 

Herr Marquardt merkte an, dass der Gewinn der Veräußerung der Grundstücke wieder in die Sanierung städtischer Wohnungen fließen wird. So sollte man nicht durch ein Losverfahren entscheiden wer ein Grundstück zu 300 €/m² bekomme, sondern man sollte die Grundstücke an diejenigen verkaufen, die den höchsten Preis bieten.

 

Frau Schröer wies nochmals daraufhin das es in Landau für eine Facharbeiter Familie mit Kind sehr schwierig sei eine Wohnung zu finden. Die Stadt müsse sich überlegen was es bedeutet, wenn diese Familien in die umliegenden Dörfer ziehen. Die Schülerbeförderung müsse dann wieder die Stadt bezahlen und die Familie benötige zwei Autos wenn beide Ehepartner arbeiten gehen. So wird das geringe Angebot an günstigen Wohnungen nicht nur ein Thema der Siedlungs- und Stadtbaupolitik, sondern auch der Verkehrs- und Sozialpolitik.

 

Der Oberbürgermeister antwortete, dass es tausende günstige Wohnungen in Landau gäbe. Wenn man zum Beispiel durch das Horstgebiet oder das Malerviertel gehe, sehe man überall Blockbebauungen, in denen günstige Wohnungen angeboten werden. Die Mietstruktur in Landau sei ausgeglichen und wenn man den Mietspiegel in Landau mit anderen Städten vergleiche, könne man erkennen, dass Landau eine soziale Stadt sei. Richtig sei, dass ein Mangel an sozialen Wohnungen bestehe. Dafür seien aber Bauträger und nicht die Stadt verantwortlich.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gab nahm der Werksausschuss die Sitzungsvorlage, mit 2 Gegenstimmen, zustimmend zur Kenntnis.