Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschlussvorschlag:

 

1.             Der Bebauungsplan I. Teiländerung des Bebauungsplanes C21-Änderung „Quartier Vauban“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise in der Fassung vom 25.02.2013 wird als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlage 1).

 

2.             Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gegenüber dem Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses verkleinert (siehe Anlage 2).

 

3.             Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Vorschriften des § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 28.02.2013, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er teilte mit, dass man im nächsten Jahr insgesamt über 1000 Studierendenwohnheimplätze in der Stadt Landau habe, wenn alle laufenden und geplanten Projekte realisiert sind.

 

Herr Kamplade zeigte ergänzend anhand eines Planes die Lage der Zufahrtstraßen und künftigen Stellplätze für die Studierendenwohnheime.

 


Der Bauausschuss beschloss einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: