Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.             Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau, zwischen der nördlich liegenden Straße „ Am Lohgraben“ und dem südlichen Queichgraben liegend, wird zur Schaffung von Baurecht für eine Wohnanlage der Firma Rose Raum GmbH gemäß § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan C34 „Am Lohgraben“ aufgestellt.

 

2.             Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der in der Begründung dargestellten Planungsziele und des vom Vorhabenträger erarbeiteten Vorentwurfs auf Grundlage des städtebaulichen Konzepts (siehe Anlage) vorzunehmen.

 

3.             Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag zur Planung und Erschließung des Vorhabens vorzubereiten.

 

4.             Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorhabenträger gem. § 12 Abs. 2 BauGB über den voraussichtlich erforderlichen Untersuchungsrahmen der Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB unter Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB zu informieren.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 27. Februar 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 39 Ja- und 4 Nein-Stimmen: