Sitzung: 16.04.2013 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/216/2013
1.
Für das
in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau, zwischen der nördlich
liegenden Straße „ Am Lohgraben“ und dem südlichen Queichgraben liegend, wird
zur Schaffung von Baurecht für eine Wohnanlage der Firma Rose Raum GmbH gemäß §
12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan
C34 „Am Lohgraben“ aufgestellt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf
der Grundlage der in der Begründung dargestellten Planungsziele und des vom
Vorhabenträger erarbeiteten Vorentwurfs auf Grundlage des städtebaulichen
Konzepts (siehe Anlage) vorzunehmen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12
Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag zur
Planung und Erschließung des Vorhabens vorzubereiten.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Vorhabenträger gem. § 12 Abs. 2 BauGB über den voraussichtlich erforderlichen
Untersuchungsrahmen der Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB unter Beteiligung
der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB zu informieren.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 27. Februar 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 39 Ja- und 4 Nein-Stimmen: