Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.            Für das in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage zeichnerisch umgrenzte Gebiet (Anlage) wird die Aufstellung der 17. Teiländerung des am 27. Januar 2000 wirksam gewordenen Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan C34 „Am Lohgraben“ beschlossen.

 

2.            Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 27. Februar 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Es gehe hier um eine hochinteressante Innenentwicklung. Hier werde etwas Besonderes entstehen, das man nicht überall finde.

 

Ratsmitglied Freiermuth erklärte, dass die FWG-Stadtratsfraktion dies etwas kritischer sehe. Das Areal sei eine grüne Idylle Landaus und habe Kleingartencharakter. Er sei der Auffassung, dass ein solcher „Klotz auf Stelzen“ dort fehl am Platz sei. Die FWG-Stadtratsfraktion werde der Vorlage nicht zustimmen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl sah das Vorhaben ebenfalls kritisch. Es sei dies durchaus ein attraktiver Vorschlag. Allerdings sei man auf dieses Baugebiet nicht dringend angewiesen. Man sehe dies als sensibles Gebiet. Naturbelange könnten nicht ausreichend berücksichtigt werden und stünden dem Vorhaben entgegen. Es stelle sich die Frage, ob man sich nicht Probleme schaffe wenn man hier Bautätigkeit zulasse.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass man innovative Projekte in der Stadt Landau nicht behindern wolle. Einen Bedarf an Einzelhausbebauung gebe es in Landau nach wie vor. Der Architekt werde das mit Gespür für dieses Areal entwickeln.

 

Herr Kamplade ergänzte, dass die Vorschriften im Hochwasserschutz und im Umweltschutz mittlerweile so hoch seien, dass keine negativen Folgen zu erwarten seien. Ohne Zweifel gebe es Eingriffe in die Natur. Wenn allerdings gewisse Regeln beachtet werden, dann sei dies in der Gesamtabwägung aller Belange vertretbar.

 

Ratsmitglied Ellinghaus erklärte, dass die Grünen dieses Projekt auch nicht mit Begeisterung, aber durchaus mit Interesse sähen. Es wäre natürlich schöner, wenn hier grüne Wiese bliebe. Er habe aber keinen Zweifel, dass dies aus städtebaulicher Sicht eine Innenentwicklung sei. Wenn man aber keine größeren Neubaugebiete im Außenbereich wolle, dann müsse man diese Kröte schlucken. Die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage zu. 

 

Ratsmitglied Heuberger hob das Außergewöhnliche an dieser Bebauung hervor. Es sei eine sehr kreative Nutzung eines an sich nicht bebaubaren Geländes. Die CDU-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 39 Ja- und 4 Nein-Stimmen: