Herr Moayyedi begrüßte Herrn Kafitz vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und bedankte sich für sein Kommen.

 

Herr Kafitz informierte, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausschließlich über Asylanträge entscheidet. Sein Sitz ist Nürnberg und jedes Bundesamt hat Außenstellen. Für Rheinland-Pfalz befindet sich die Außenstelle in Trier. Er erläuterte das Asylverfahren und beantwortete ausführlich die Fragen der Beiratsmitglieder. Die Länder sind für die Betreuung und Unterbringung zuständig. Hier wird der Königsteiner Schlüssel angewandt. Auf Rheinland-Pfalz entfallen hierbei 4,8 %, davon ca. 1 % auf Landau. Man versuche, Familien zusammenzuführen. Es können beliebig viele Folgeanträge gestellt werden. Zuständig ist immer die Kommune des ersten Antrages. Die Abschiebungen werden von den Ausländerbehörden vorgenommen. Die Unterbringung und Betreuung bleibt beim Bundesland bzw. der Kommune. Die Kosten tragen die Länder.

 

Herr Moayyedi dankte Herrn Kafitz für die Ausführungen.