Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

dass die für den Abriss des brandgeschädigten Gebäudes Kraftgasse 51 erforderlichen Mittel von ca. 34.000,00 € im Vorgriff auf  den Nachtragshaushalt 2013 auf dem Produktkonto 5410.096352 überplanmäßig zur Verfügung gestellt und zur Auszahlung bereitgestellt werden.

 

Der von der Bayerischen Landesbrandversicherungs AG zu erwartende Erstattungsbetrag, der zum jetzigen Zeitpunkt der Höhe nach noch nicht beziffert werden kann, ist hierauf anzurechnen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Liegenschaftsabteilung vom 11. April 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass die UBFL-Stadtratsfraktion gegen den Bau des Kreisels sei und daher hier ebenfalls mit Nein stimme.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 41 Ja- und 2 Nein-Stimmen: