Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Erschließung des Bürgergrabens nach Variante 2 wird zugestimmt.

 


Der Vorsitzende übergab bei diesem Thema das Wort direkt an Herrn Götz. Dieser erläuterte die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements vom 22.03.2013, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er sagte, dass man im Rahmen der Erschließungsplanung für den Straßenausbau des Bürgergrabens zwei Varianten aufgestellte hatte. Zum einen eine Asphaltbauweise und zum anderen eine Pflasterbefestigung. Neben dem gestalterischen Vorteil, hat die Pflasterbauweise auch noch den Vorteil, dass nachträgliche Hausanschlüsse ohne Schaden am Belag ausgeführt werden können. Außerdem ist sie kostengünstiger. Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung Variante 2 vor.

 

Ratsmitglied Herr Eisold fragte, ob dadurch eine höhere Lärmbelästigung entstehen könnte.

 

Herr Götz verneinte dies. Man habe dort ein sehr geringes Verkehrsaufkommen und eine Verkehrsberuhigte Zone („Spielstraße“).

 

Ratsmitglied Herr Heuberger fragte, ob LKW´s diesen Weg auch nutzen.

 

Herr Götz bestätigte, dass LKW`s, wie zum Beispiel Müllautos, ebenfalls in diese Straße einfahren und dank dem Wendehammer dort auch wieder ausfahren können.

 

Ratsmitglied Herr Marquardt teilte mit, dass er sich bei diesem Beschluss enthalten werde, da die UBFL bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „zum Bürgergraben“ dagegen war. Die Pflasterung an sich hält er jedoch für eine sinnvolle Sache.

 

 

  


Der Bauausschuss beschloss einstimmig, bei einer Enthaltung, nachgenannten Beschlussvorschlag: