die als Anlage beigefügten Entwürfe einer Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Landau in der Pfalz als Satzung

 


Der Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht und öffentliche Ordnung vom 8. März 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Bürgermeister Hirsch erläuterte die Vorlage. Man habe bundesweit ein verändertes Bestattungsverhalten. In Landau habe man eine Solidargemeinschaft der Friedhöfe. Dies bedeute, dass alle Einnahmen und Gebühren in einen gemeinsamen Topf laufen. Dieser Gebührentopf sei aber endlich. Je weniger Bestattungen es gebe, umso weniger Geld bleibe in der Kasse. Die Fixkosten aber blieben im wesentlichen gleich. Daher müssten die Gebühren angepasst werden, wie dies überall bundesweit der Fall sei. Man habe versucht hier in Landau gegenzusteuern. Eine Maßnahme sei die Stützung durch den städtischen Haushalt durch Ausweisung als öffentliche Grünfläche. Hinzu kämen weiter die Erlöse aus dem Verkauf einer Teilfläche des Friedhofs Godramstein als Baugelände. Auf der Kostenseite habe man das Pflegekonzept auf dem Hauptfriedhof verändert und den Memoriamgarten als alternative Bestattungsform geschaffen. Dennoch bleibe es notwendig, eine moderate Gebührenerhöhung vorzuschlagen. Es sei dies auch ein Beitrag zur Gebührengerechtigkeit.

 

Ratsmitglied Marquardt stellte die Frage, wie hoch das Guthaben auf dem Verrechnungskonto für Friedhöfe sei. Nach Aussage des Friedhofsamtes seien auf diesem noch rund 1,1 Millionen Euro. Wenn nun noch die Verkaufserlöse aus Godramstein hinzukämen, wie hoch sei dann das Guthaben?

 

Herr Messemer erläuterte, dass das Gebührenkonto u.a. auch den Werteverzehr berücksichtige. Nach dem Kommunalen Abgabengesetz müsse der gesamte Aufwand berücksichtigt werden. Wenn man das nicht tue, lebe man auf Substanz. Das Geld auf dem Verrechnungskonto werde verzinst und wieder dem Verbrauchskonto zugeführt. 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 37 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung: