Sitzung: 21.05.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/222/2013
1.
Der Rat der Stadt Landau beschließt für den
Teilbebauungsplan C 6 „Bebauung zwischen Lohgraben und Eichbornstraße“ vom
Februar 1951, genehmigt am 14.06.1954, die Aufstellung der Aufhebung (Anlage
1).
2.
Der Rat der Stadt Landau beschließt für den Änderungs-
und Erweiterungsplan C 6a zum Teilbebauungsplan C 6 vom 12.10.1959, genehmigt
am 04.05.1961, die Aufstellung der Aufhebung (Anlage 2).
3.
Der Rat der Stadt Landau beschließt für den
Neufassungsplan I zum Bebauungsplan C 6a vom 20.11.1969, genehmigt am
26.03.1970, die Aufstellung der Aufhebung (Anlage 3).
4.
Der Rat der Stadt Landau beschließt die
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan C 6a-Neuaufstellung vom
21.09.1993 welcher am 9.11.1993 vom Stadtrat beschlossen und am 15.12.1993 im
Amtsblatt Nr. 46/1993 bekanntgemacht gemacht wurde. (Anlage 4).
5.
Die Verwaltung wird für die in den Punkten
1-3 genannten Verfahren beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 18. April 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: