Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.            Der Rat der Stadt Landau beschließt für den Teilbebauungsplan C 6 „Bebauung zwischen Lohgraben und Eichbornstraße“ vom Februar 1951, genehmigt am 14.06.1954, die Aufstellung der Aufhebung (Anlage 1).

 

2.            Der Rat der Stadt Landau beschließt für den Änderungs- und Erweiterungsplan C 6a zum Teilbebauungsplan C 6 vom 12.10.1959, genehmigt am 04.05.1961, die Aufstellung der Aufhebung (Anlage 2).

 

3.            Der Rat der Stadt Landau beschließt für den Neufassungsplan I zum Bebauungsplan C 6a vom 20.11.1969, genehmigt am 26.03.1970, die Aufstellung der Aufhebung (Anlage 3).

 

4.            Der Rat der Stadt Landau beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan C 6a-Neuaufstellung vom 21.09.1993 welcher am 9.11.1993 vom Stadtrat beschlossen und am 15.12.1993 im Amtsblatt Nr. 46/1993 bekanntgemacht gemacht wurde. (Anlage 4).

 

5.            Die Verwaltung wird für die in den Punkten 1-3 genannten Verfahren beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorzunehmen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 18. April 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: