Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanung zum 1. März 2013 wird zugestimmt. Der Bedarfsplan ist als Anlage beigefügt.

 


Der Vorsitzende verweist inhaltlich auf die Sitzungsvorlage. Er dankt allen Trägern für ihre Unterstützung bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung.

Ergänzend teilt er mit, dass der Stadtrat zugestimmt hat, die jährliche Sachkostenpauschale ab 2014 auf 4.000 € je Gruppe zu erhöhen.

 

Herr Eisenstein informiert über die wesentlichen Punkte des Kindertagesstättenbedarfsplanes, der den Trägern und Leitungen der Kindertagesstätten bereits im Informationsgespräch vom 23.05.2013 vorgestellt wurde.

 

Frau Erbach erkundigt sich, ob die Umwandlung von Regelgruppen in Krippen zu einer Herabstufung der Kita-Leitungen führt. Herr Eisenstein antwortet, dass dies im Sinne des TVöD zu einer Qualitätsverbesserung führe und die Einstufung gleich bleibe. Die Entscheidung obliege aber dem Träger.

 

Herrn Dekan Brecht interessiert die Höhe der Sachkosten in den kommunalen Einrichtungen. Herr Eisenstein teilt mit, dass die Höhe der Sachkosten für die neu eröffnete Kita Wilde 13 noch nicht festgestellt werden könne; bei der Villa Mahla liegen die Sachkosten knapp unter denen der kirchlichen Einrichtungen.

 

Frau Vogler erkundigt sich, ob es bereits eine Warteliste auf einen Kita-Platz für einjährige Kinder gebe. Herr Eisenstein antwortet, dass es noch keine „echte“ Warteliste geben könne, da der Rechtsanspruch für Einjährige erst ab dem 1. August gelte. Über die Zahl der Voranmeldungen bei den freien Trägern kann er keine Auskunft geben, bei den kommunalen Kitas sind dies 25.  Viele Kinder seien aber mehrfach angemeldet, so dass erst im August abgeschätzt werden könne, wie viele Plätze tatsächlich benötigt werden.

Da in der Wilden 13 noch nicht alle Gruppen geöffnet seien, werde dann bedarfsgerecht reagiert.

 

Frau Vogler erkundigt sich nach dem Stand des Betreuungsgeldes. Herr Eisenstein und Herr Kirchmer antworten, dass das Betreuungsgeld zum 01.08.2013 umgesetzt werden soll.  Nach derzeitigem Stand gelte das Erklärungsprinzip, nach dem die Eltern versichern, dass ihr Kind keine Kindertagesstätte besucht. Eine stichprobenhafte Überprüfung wird voraussichtlich erforderlich sein. Es wurden vom Bund Musteranträge entwickelt, auf denen die Kita ggf. eine geplante spätere Aufnahme des Kindes bestätigen muss.

 

Herr Eisold fragt nach, ob die jeweiligen Angebote an Betreuungsplätzen sowie an Ganztagsplätzen  in Stadtdörfern und Kernstadt dem tatsächlichen Bedarf der Eltern entsprechen. Herr Eisenstein antwortet, dass der Anteil an Ganztagsplätzen 58 % betrage. Eine Erhöhung sei zurzeit nur möglich bei einer Verkleinerung der Gruppen; ansonsten nur über einen weiteren Ausbau der Einrichtungen.

Die Entwicklung in den Stadtdörfern und der Kernstadt habe sich inzwischen angeglichen; das Jugendamt strebe eine wohnortnahe Betreuung an. Inzwischen bieten alle Kindertagesstätten in Landau Plätze für unter Dreijährige an.

 

Auf die Frage von Frau Chillemi Jungmann nach der Besuchsquote der Kinder antwortet Herr Eisenstein, dass diese bei 98 % liege. Ursächlich für die fehlenden 2 % seien u. a. auswärtiger Kita-Besuch oder Krankheiten.

 

Frau Vogler erkundigt sich, ob es seitens von Firmen Interesse gebe, Betreuungsplätze in Kitas zu erwerben. Herr Eisenstein führt aus, dass es immer wieder Kontakte und Gespräche gebe, die Umsetzung dann aber an der dauerhaften Finanzierung scheitere.

Zu dem Hinweis von Herrn Eisold auf den zur Verfügung stehenden Europäischen Sozialfonds antwortet er, dass dieser nur für Betriebskindergärten, aber nicht für einzelne Belegplätze, gelte.

 

Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, bittet der Vorsitzende um Abstimmung über den Beschlussvorschlag.

 

 

 

 

 


Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.