Sitzung: 18.06.2013 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 510/047/2013
Beschlussvorschlag:
Der Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanung zum 1. März 2013 wird zugestimmt. Der Bedarfsplan ist als Anlage beigefügt.
Der Vorsitzende verweist inhaltlich auf die Sitzungsvorlage. Er dankt
allen Trägern für ihre Unterstützung bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf
Kindertagesbetreuung.
Ergänzend teilt er mit, dass der Stadtrat zugestimmt hat, die jährliche
Sachkostenpauschale ab 2014 auf 4.000 € je Gruppe zu erhöhen.
Herr Eisenstein informiert über die wesentlichen Punkte des
Kindertagesstättenbedarfsplanes, der den Trägern und Leitungen der
Kindertagesstätten bereits im Informationsgespräch vom 23.05.2013 vorgestellt
wurde.
Frau Erbach erkundigt sich, ob die Umwandlung von Regelgruppen in
Krippen zu einer Herabstufung der Kita-Leitungen führt. Herr Eisenstein
antwortet, dass dies im Sinne des TVöD zu einer Qualitätsverbesserung führe und
die Einstufung gleich bleibe. Die Entscheidung obliege aber dem Träger.
Herrn Dekan Brecht interessiert die Höhe der Sachkosten in den
kommunalen Einrichtungen. Herr Eisenstein teilt mit, dass die Höhe der
Sachkosten für die neu eröffnete Kita Wilde 13 noch nicht festgestellt werden
könne; bei der Villa Mahla liegen die Sachkosten knapp unter denen der
kirchlichen Einrichtungen.
Frau Vogler erkundigt sich, ob es bereits eine Warteliste auf einen
Kita-Platz für einjährige Kinder gebe. Herr Eisenstein antwortet, dass es noch
keine „echte“ Warteliste geben könne, da der Rechtsanspruch für Einjährige erst
ab dem 1. August gelte. Über die Zahl der Voranmeldungen bei den freien Trägern
kann er keine Auskunft geben, bei den kommunalen Kitas sind dies 25. Viele Kinder seien aber mehrfach angemeldet,
so dass erst im August abgeschätzt werden könne, wie viele Plätze tatsächlich
benötigt werden.
Da in der Wilden 13 noch nicht alle Gruppen geöffnet seien, werde dann
bedarfsgerecht reagiert.
Frau Vogler erkundigt sich nach dem Stand des Betreuungsgeldes. Herr
Eisenstein und Herr Kirchmer antworten, dass das Betreuungsgeld zum 01.08.2013
umgesetzt werden soll. Nach derzeitigem
Stand gelte das Erklärungsprinzip, nach dem die Eltern versichern, dass ihr
Kind keine Kindertagesstätte besucht. Eine stichprobenhafte Überprüfung wird
voraussichtlich erforderlich sein. Es wurden vom Bund Musteranträge entwickelt,
auf denen die Kita ggf. eine geplante spätere Aufnahme des Kindes bestätigen
muss.
Herr Eisold fragt nach, ob die jeweiligen Angebote an Betreuungsplätzen
sowie an Ganztagsplätzen in Stadtdörfern
und Kernstadt dem tatsächlichen Bedarf der Eltern entsprechen. Herr Eisenstein
antwortet, dass der Anteil an Ganztagsplätzen 58 % betrage. Eine Erhöhung sei
zurzeit nur möglich bei einer Verkleinerung der Gruppen; ansonsten nur über
einen weiteren Ausbau der Einrichtungen.
Die Entwicklung in den Stadtdörfern und der Kernstadt habe sich
inzwischen angeglichen; das Jugendamt strebe eine wohnortnahe Betreuung an.
Inzwischen bieten alle Kindertagesstätten in Landau Plätze für unter
Dreijährige an.
Auf die Frage von Frau Chillemi Jungmann nach der Besuchsquote der
Kinder antwortet Herr Eisenstein, dass diese bei 98 % liege. Ursächlich für die
fehlenden 2 % seien u. a. auswärtiger Kita-Besuch oder Krankheiten.
Frau Vogler erkundigt sich, ob es seitens von Firmen Interesse gebe,
Betreuungsplätze in Kitas zu erwerben. Herr Eisenstein führt aus, dass es immer
wieder Kontakte und Gespräche gebe, die Umsetzung dann aber an der dauerhaften Finanzierung
scheitere.
Zu dem Hinweis von Herrn Eisold auf den zur Verfügung stehenden
Europäischen Sozialfonds antwortet er, dass dieser nur für
Betriebskindergärten, aber nicht für einzelne Belegplätze, gelte.
Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, bittet der Vorsitzende um
Abstimmung über den Beschlussvorschlag.
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.