Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2

dem Oberbürgermeister gemäß § 32 Abs. 1 GemO die Vergabe der Aufträge für folgende Maßnahmen zu übertragen:

 

  1. Beleuchtung des Bahnhofsvorplatzes, des Kurzzeitparkplatzes und der Maximilianstraße
  2. Servicegebäude auf dem Bahnhofsvorplatz
  3. Neubau Quartiersplatz, Umbau Kreuzung Cornichonstraße/Friedrich-Ebert-Straße und Durchgang Gebäude 002 
  4. Der Vorsitzende nahm an der Abstimmung nicht teil.

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 13. Juni 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Diese drei Einzelmaßnahmen seien zwingend in der sitzungsfreien Zeit zu vergeben. Ohne diese Ermächtigungen müsste der Rat zu Sondersitzungen eingeladen werden.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass die UBFL-Stadtratsfraktion die Sitzungsvorlage ablehnen werde. Die Auftragssumme sprenge den Rahmen dessen, was der Rat delegieren sollte. Ein solches Vorgehen sollte keine Schule machen. Bei allem Verständnis für Schnelligkeit hätte man dies besser vorbereiten können.

 

Bürgermeister Hirsch entgegnete, dass hier nichts besser oder schlechter vorzubereiten sei. Es sei ein ganz normales Vergabeverfahren und das sitzungsfreie Zeiten nicht vor.

 

Ratsmitglied Freiermuth bezeichnete den Vorschlag als sinnvoll und rationell. Die FWG-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage zustimmen, bitte aber darum, die Fraktionen zu informieren. 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 40 Ja- und 2 Nein-Stimmen: