Sitzung: 10.09.2013 Bauausschuss
Aufzüge am Hauptbahnhof
Herr Bernhard erläuterte, dass die Aufzüge beim Bahnhofsumbau von DBStation und Service als Bauherr geplant, ausgeschrieben, gebaut und finanziert wurden. Im Bau- und Finanzierungsvertrag wurde festgehalten, dass die Aufzüge nach Fertigstellung und dauerhafter Inbetriebnahme in die Zuständigkeit der Stadt übergehen. Dies decke sich auch mit den Festlegungen im Nahverkehrsgesetz, in dem es heißt, dass kreisfreie Städte für die Gestaltung und Umsteigeanlagen an Nahverkehrsbahnhöfen zuständig sind. Die Aufzüge wurde bislang jedoch noch nicht an die Stadt übergeben. Von daher liegt die Federführung noch immer bei DB-Station und Service.
Nach dem letzten Ausfall Anfang August, wo die Feuerwehr aus bisher noch unbekannten Gründen, die Tür aufbrechen musste und diese dadurch beschädigt wurde , erfolgte der sofortige Auftrag an die Aufzugsfirma zur Reparatur. Leider besteht für Sonderteile keine Lagerhaltung, so dass die Reparatur bis zu 6 Wochen dauern kann. Die Stadt hat umgehend noch weitere Maßnahmen zur Vermeidung eines solchen Zwischenfalls in die Wege geleitet. Zum einen wird der Alarmweg von den eingeschlossenen Personen bis zum Servicetechniker der Aufzugsfirma und zur Feuerwehr nochmals verdeutlicht. Weiterhin wurde ein Ortstermin mit allen Beteiligten vereinbart, um die einzelnen Handlungsschritte zur Personennotbefreiung nochmals zu verdeutlichen. Die Verwaltung wird die Aufzüge in diesem Zustand nicht übernehmen.
Der Vorsitzende ergänzte, dass die Initiative der Verwaltung im Sinne der Bürgerfreundlichkeit zu begrüßen sei, auch wenn wir nicht zuständig sind.
Ratsmitglied Herr Eisold verwies auf den Wartungsvertrag der Firma Otis, in dem von einer Reaktionszeit von zwei Stunden die Rede ist.
Herr Bernhard informierte, dass bahninterne Vorgaben bestehen, dass die Rettung innerhalb von einer halben Stunde eingeleitet werden muss. Dies ist in einem Rahmenvertrag zwischen der Bahn und der Fa. Otis auch so geregelt.
Ratsmitglied Herr Heuberger wunderte sich, wie ein Aufzug in Betrieb genommen werden kann, der noch nicht übergeben wurde. Er wollte wissen, ob dies Folgen in der Garantieleistung haben könnte.
Herr Bernhard verneinte dies. Garantie und Gewährleistung besteht zwischen Auftraggeber (DB-Station und Service) und Auftragnehmer (die Aufzugsfirma Otis). Erst wenn der Aufzug an die Stadt übergeht ist man für die Unterhaltung und die Wartung zuständig. Wir können dann jedoch keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.
Ratsmitglied Frau Dr. Migl machte deutlich, dass sie die Vorgehensweise und Bürgerfreundlichkeit der Stadt, trotzdem sie nicht zuständig war, als positiv empfindet.
Aktueller Sachstand Vogelsang:
Herr Kamplade informierte, dass dem Bauamt mittlerweile
bekannt ist, dass eine Tiefgarage nicht finanzierbar ist und man nun alternativ
ein Konzept für oberirdische
Stellplätze, unter Beteiligung eines Schallgutachters, überprüft wird. Die
Lärmverträglichkeit wurde mittlerweile bestätigt, allerdings mit der
Vorgabe einer Einhausung, da nachts die
Grenzwerte nicht eingehalten werden
können. Aktuell könne er berichten, dass mit der Sicherung der Baugrube durch
die Stadt begonnen wurde.
Parkplätze östlich des Bahnhofes
Ratsmitglied Herr Lerch fragte
wann eine Erweiterung des Parkplatzes östlich des Bahnhofes in Richtung Norden
möglich ist und ob es nicht noch Möglichkeiten auf den bestehenden Parkplatz
(zum Beispiel im Zufahrtsbereich) gibt, weitere Parkplätze zu schaffen, da man
dort doch einen sehr üppigen Geländeverbrauch habe.
Herr Bernhard informierte, dass Erweiterungsmöglichkeiten in Richtung Norden gegeben sind. Bevor man jedoch den Parkplatz in einer zweiten Baustufe erweitern kann, muss der Förderbehörde eindeutig nachgewiesen werden, dass der bestehende Parkplatz ausschließlich von Park & Ride-Nutzern genutzt wird und nicht ausreichend ist.
Auf dem bestehenden Parkplatz seien keine einzelnen Parkflächen ausgewiesen, so dass die Parkabstände den Fahrern überlassen werden. Außerdem fehlen bislang noch die Beleuchtung und die Bepflanzung.
Herr Kamplade ergänzte, dass es sich bei manchen Flächen auch um naturschutzrechtliche Ausgleichflächen handle, so dass dort keine Stellplätze mehr geschaffen werden dürfen.
Ratsmitglied Herr Scharhag wollte wissen, ob man bereits kontrolliert habe, dass der Parkplatz tatsächlich nur von Park & Ride-Nutzern benutzt wird.
Herr Bernhard teilte mit, dass dies vom Ordnungsamt noch nicht kontrolliert wurde. Momentan dokumentiere man die Auslastungen zu verschiedenen Tageszeiten.
Schulzentrum Ost
Ratsmitglied Scheid teilte mit, dass die Lampen auf dem
Schulgelände der DOS bereits um 5:30 Uhr morgens an sind. Er fragte ob dies
notwendig ist. Außerdem wird die Straßenbeleuchtung auf dem Schulgelände
entlang der Woogstraße durch Sträucher und Bäume verdeckt werden. Es soll dort
immer sehr dunkel sein.
Der Vorsitzende sicherte zu, dies an das Gebäudemanagement
weiterzugeben.
Verschmutzung der Fußgängerzone
Ratsmitglied Herr Demmerle machte darauf aufmerksam, dass
bestimmte Bereiche in der Fußgängerzone sehr vermüllt und verdreckt sind. Er
fragte, ob man die dortigen Anlieger nicht zur Reinigung verpflichten könnte
und ob genügend Abfallbehälter vorhanden sind.
Herr Bernhard versicherte, dass noch weitere Abfallbehälter
aufgestellt würden. Oftmals besteht jedoch das Problem, dass in den
Abfallbehältern Hausmüll entsorgt werde und die Behälter dadurch verstopft
sind. Für kommenden Donnerstag habe man
die ansässigen Geschäftsleute in der
Fußgängerzone eingeladen, um vor Ort die
Standorte der weiteren Abfallbehälter
abzustimmen.
Der Vorsitzende erwiderte, dass sich die Presse vielleicht auch mal dem gesellschaftlichen
Problem der immer geringer werdenden Rücksichtnahme annehmen sollte. Die
Vorstellung, dass man dem Problem der wachsenden Verschmutzung und Vermüllung
alleine durch verstärkte Reinigung Herr werden würde ist angesichts der
finanziellen Zwänge nicht umsetzbar. Eine Stadt kann nicht immer
hinterherkehren.
Gehwegplatten in
der alten Fußgängerzone
Ratsmitglied Frau Brunner frage, ob auch in der alten
Fußgängerzone (Kugelgartenstraße) Gehwegplatten verlegt werden.
Herr Bernhard teilte mit, dass dies momentan nicht geplant
ist. Sinnvoll wäre in Ergänzung der bestehenden Streifen noch die südliche
Seite des Rathausplatzes. Dies ist für das kommende Jahr geplant.
Der Vorsitzende ergänzte, dass man die Platten bisher immer
im Rahmen einer Leitungsverlegung durch die Energie Südwest durchgeführt habe.
Dadurch habe die Stadt nur die Mehrkosten gegenüber dem Leitungsgraben tragen
müssen. Der nun geplante Streifen geht jedoch voll zu Lasten der Stadt, da hier
von der ESW keine Maßnahme geplant ist.
Ratsmitglied Herr Silbernagel wollte wissen, ob der Gehweg in
der Königstraße auch erneuert werde.
Herr Bernhard bestätigte dies. Dort werde man zwischen der
Reduitstraße und der Martin-Luther Straße den Gehweg auf der westlichen Seite
erneuern.
Die Mitglieder des Bauausschusses nahmen diese Informationen
zur Kenntnis.