Aufzüge am Hauptbahnhof

 

Herr Bernhard erläuterte, dass die Aufzüge beim Bahnhofsumbau von  DBStation und Service als Bauherr geplant, ausgeschrieben, gebaut und finanziert wurden. Im Bau- und Finanzierungsvertrag wurde  festgehalten, dass die Aufzüge nach Fertigstellung und dauerhafter Inbetriebnahme in die Zuständigkeit der Stadt übergehen. Dies decke sich auch mit den Festlegungen im Nahverkehrsgesetz, in dem es heißt, dass kreisfreie Städte für die Gestaltung und Umsteigeanlagen an Nahverkehrsbahnhöfen zuständig sind. Die Aufzüge wurde bislang jedoch noch nicht an die Stadt übergeben. Von daher liegt die Federführung noch immer bei DB-Station und Service. 

 

Nach dem letzten Ausfall Anfang  August, wo die Feuerwehr aus bisher noch unbekannten Gründen, die Tür aufbrechen musste und diese dadurch  beschädigt wurde , erfolgte der sofortige Auftrag an die  Aufzugsfirma zur Reparatur.  Leider besteht für Sonderteile keine Lagerhaltung, so dass die Reparatur bis zu 6 Wochen dauern kann. Die Stadt hat umgehend noch weitere Maßnahmen zur Vermeidung eines solchen Zwischenfalls in die Wege geleitet. Zum einen wird  der Alarmweg von den eingeschlossenen Personen bis zum Servicetechniker der Aufzugsfirma und zur Feuerwehr nochmals verdeutlicht. Weiterhin wurde ein Ortstermin mit allen Beteiligten vereinbart, um die einzelnen Handlungsschritte zur Personennotbefreiung nochmals zu verdeutlichen. Die Verwaltung wird die Aufzüge in diesem Zustand nicht übernehmen.

Der Vorsitzende ergänzte, dass die Initiative der Verwaltung im Sinne der  Bürgerfreundlichkeit zu begrüßen sei, auch wenn wir nicht zuständig sind.

 

Ratsmitglied Herr Eisold verwies auf den Wartungsvertrag der Firma Otis, in dem von einer Reaktionszeit von zwei Stunden die Rede ist. 

 

Herr Bernhard informierte, dass  bahninterne Vorgaben bestehen, dass die Rettung innerhalb von einer halben Stunde eingeleitet werden muss. Dies ist in einem Rahmenvertrag zwischen der Bahn und der Fa. Otis auch so geregelt.

 

Ratsmitglied Herr Heuberger wunderte sich, wie ein Aufzug in Betrieb genommen werden kann, der noch nicht übergeben wurde. Er wollte wissen, ob dies Folgen in der Garantieleistung haben könnte.

 

Herr Bernhard verneinte dies. Garantie und Gewährleistung besteht zwischen Auftraggeber (DB-Station und Service) und Auftragnehmer (die Aufzugsfirma Otis). Erst wenn der Aufzug an die Stadt übergeht ist man für die Unterhaltung und die Wartung zuständig. Wir können dann jedoch keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl machte deutlich, dass sie die Vorgehensweise und Bürgerfreundlichkeit der Stadt, trotzdem sie nicht zuständig war, als positiv empfindet.

 

 

 

 

 

 

 

Aktueller Sachstand Vogelsang:

 

Herr Kamplade informierte, dass dem Bauamt mittlerweile bekannt ist, dass eine Tiefgarage nicht finanzierbar ist und man nun alternativ ein Konzept für oberirdische Stellplätze, unter Beteiligung eines Schallgutachters, überprüft wird. Die Lärmverträglichkeit wurde mittlerweile bestätigt, allerdings mit der Vorgabe  einer Einhausung, da nachts die Grenzwerte  nicht eingehalten werden können. Aktuell könne er berichten, dass mit der Sicherung der Baugrube durch die Stadt begonnen wurde.

 

 

 

Parkplätze östlich des Bahnhofes

 

Ratsmitglied Herr Lerch fragte wann eine Erweiterung des Parkplatzes östlich des Bahnhofes in Richtung Norden möglich ist und ob es nicht noch Möglichkeiten auf den bestehenden Parkplatz (zum Beispiel im Zufahrtsbereich) gibt, weitere Parkplätze zu schaffen, da man dort doch einen sehr üppigen Geländeverbrauch habe.

 

Herr Bernhard informierte, dass Erweiterungsmöglichkeiten in Richtung Norden gegeben sind. Bevor man jedoch den Parkplatz in einer zweiten Baustufe erweitern kann, muss der Förderbehörde  eindeutig nachgewiesen werden, dass der bestehende Parkplatz ausschließlich von Park & Ride-Nutzern genutzt wird und nicht ausreichend ist.

 

Auf dem bestehenden Parkplatz seien keine einzelnen Parkflächen ausgewiesen,  so dass die Parkabstände  den Fahrern überlassen werden. Außerdem fehlen bislang noch die Beleuchtung und die Bepflanzung.

 

Herr Kamplade ergänzte, dass es sich bei manchen Flächen auch um naturschutzrechtliche Ausgleichflächen handle, so dass dort keine Stellplätze mehr geschaffen werden dürfen.

 

Ratsmitglied Herr Scharhag wollte wissen, ob man bereits kontrolliert habe, dass der Parkplatz tatsächlich nur von Park & Ride-Nutzern benutzt wird.

 

Herr Bernhard teilte mit, dass dies vom Ordnungsamt noch nicht kontrolliert wurde. Momentan dokumentiere man die Auslastungen zu verschiedenen Tageszeiten.

 

 

 

Schulzentrum Ost

 

Ratsmitglied Scheid teilte mit, dass die Lampen auf dem Schulgelände der DOS bereits um 5:30 Uhr morgens an sind. Er fragte ob dies notwendig ist. Außerdem wird die Straßenbeleuchtung auf dem Schulgelände entlang der Woogstraße durch Sträucher und Bäume verdeckt werden. Es soll dort immer sehr dunkel sein.

 

Der Vorsitzende sicherte zu, dies an das Gebäudemanagement weiterzugeben.

 

 

 

 

 

Verschmutzung der Fußgängerzone

 

Ratsmitglied Herr Demmerle machte darauf aufmerksam, dass bestimmte Bereiche in der Fußgängerzone sehr vermüllt und verdreckt sind. Er fragte, ob man die dortigen Anlieger nicht zur Reinigung verpflichten könnte und ob genügend Abfallbehälter vorhanden sind.

 

Herr Bernhard versicherte, dass noch weitere Abfallbehälter aufgestellt würden. Oftmals besteht jedoch das Problem, dass in den Abfallbehältern Hausmüll entsorgt werde und die Behälter dadurch verstopft sind. Für  kommenden Donnerstag habe man die  ansässigen Geschäftsleute in der Fußgängerzone eingeladen, um vor Ort  die Standorte der weiteren Abfallbehälter  abzustimmen.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass sich die Presse  vielleicht auch mal dem gesellschaftlichen Problem der immer geringer werdenden Rücksichtnahme annehmen sollte. Die Vorstellung, dass man dem Problem der wachsenden Verschmutzung und Vermüllung alleine durch verstärkte Reinigung Herr werden würde ist angesichts der finanziellen Zwänge nicht umsetzbar. Eine Stadt kann nicht immer hinterherkehren. 

 

 

 

Gehwegplatten in der alten Fußgängerzone

 

Ratsmitglied Frau Brunner frage, ob auch in der alten Fußgängerzone (Kugelgartenstraße) Gehwegplatten verlegt werden.

 

Herr Bernhard teilte mit, dass dies momentan nicht geplant ist. Sinnvoll wäre in Ergänzung der bestehenden Streifen noch die südliche Seite des Rathausplatzes. Dies ist für das kommende Jahr geplant. 

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass man die Platten bisher immer im Rahmen einer Leitungsverlegung durch die Energie Südwest durchgeführt habe. Dadurch habe die Stadt nur die Mehrkosten gegenüber dem Leitungsgraben tragen müssen. Der nun geplante Streifen geht jedoch voll zu Lasten der Stadt, da hier von der ESW keine Maßnahme geplant ist.

 

Ratsmitglied Herr Silbernagel wollte wissen, ob der Gehweg in der Königstraße auch erneuert werde.

 

Herr Bernhard bestätigte dies. Dort werde man zwischen der Reduitstraße und der Martin-Luther Straße den Gehweg auf der westlichen Seite erneuern.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses nahmen diese Informationen zur Kenntnis.