Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

1.    den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf der 2. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Landesgartenschau Landau 2014 gemeinnützige GmbH.

 

2.    Sollten im Rahmen der Anzeige bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Anpassungserfordernisse des Gesellschaftsvertrages auftreten, wird die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Änderungen vorzunehmen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 14. August 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Marquardt erinnerte daran, dass das Land und der Rechnungshof die Abgabe von Verpflichtungserklärungen von den an der Landesgartenschau verantwortlich beteiligten Personen verlangt habe. Bisher sei in dieser Hinsicht nichts geschehen. Hier werde gegen Anweisungen des Landes verstoßen.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass diese Frage nichts mit dieser Vorlage zu tun habe.   


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 36 Ja- und 2 Nein-Stimmen: