Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan C 25 „Konversion Landau Süd
/ Landesgartenschau“ einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise
wird in der Fassung vom August 2013 als Entwurf beschlossen und die Begründung
gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den dritten Entwurf des Bebauungsplanes C 25 „Konversion Landau Süd / Landesgartenschau“ in der Fassung vom August 2013 mit seinen textlichen Festsetzungen und Hinweisen sowie seiner Begründung und den zugrunde liegenden Fachgutachten gemäß § 4a Abs. 3 Satz1 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 29.08.2013, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Herr Schneider erläuterte detailliert anhand einer Power-Point-Präsentation die wesentlichen Punkte, welche zur Änderung des Bebauungsplanes C25 geführt haben.
Ratsmitglied Herr Dr. Kopf fragte, ob die Brücke Süd nur vorerst oder überhaupt nicht realisiert werde.
Herr Kamplade erklärte, dass Baurecht weiterhin besteht, aber die Finanzierung derzeit nicht absehbar ist.
Ratsmitglied Herr Heuberger fragte, warum man auf Grund der ausbleibenden Realisierung der Brücke Südost den trennenden Fuß- und Radweg herausnehme.
Herr Kamplade erläuterte, dass der Radweg ohne die Brücke Südost dann eine Doppelerschließung darstellen würde, da man über die Wohnstraßen mit gleicher Entfernung mit dem Fahrrad fahren kann. Für den Bebauungsplan ist wichtig, dass für den Neubau der Brücke Süd Baurecht besteht, das wird über den Plan abgebildet. Die Bestandsbrücke ist nachrichtlich übernommen und habe Bestandsschutz. Sie kann aber unabhängig vom Bebauungsplan zu jedem Zeitpunkt angerissen werden.
Ratsmitglied Herr Lerch wollte wissen ob es tatsächlich so gewollt ist, dass die Besucher für das Freizeitgelände dann durch das gesamte Gebiet fahren müssen.
Herr Kamplade bejahte dies. Man gehe nämlich davon aus, dass man zum Sport entweder zu Fuß oder mit dem Fahrrad fahre. Und wenn man mit dem Auto fahren möchte komme man über die Eutzinger Straße ins Freizeitgelände. Sollte dennoch viel Verkehr durchs Gelände führen, werde man mit entsprechender Beschilderung reagieren.
Ratsmitglied Herr Dr. Kopf fragte, ob die Bestandsgebäude am Gleisbogen als Nebengebäude oder als Lärmschutz dienen sollen.
Herr Kamplade informierte, dass der Bebauungsplan so konzipiert wurde, dass sämtliche Bestandsgebäude als Hauptnutzungen nutzbar sind. In dem speziellen Fall zeichnet sich jedoch ab, dass die Sanierung dieser Gebäude so kostenintensiv wäre, dass das Konzept dieser Baugruppe davon ausgeht diese letztendlich als Keller- oder Stellplatzersatz zu nutzen. Dies gilt jedoch nicht für alle Bestandsgebäude.
Ratsmitglied Frau Dr. Migl sprach einige Punkte an, welche ihr noch unklar waren. Herr Kamplade erläuterte detailliert zunächst zum Thema Geothermie, dass man zum Zeitpunkt des letzten Satzungsbeschlusses nicht gewusst habe, dass es sich bei dem Kraftwerk um einen sogenannten Störfallbetrieb handelt. Damals stand auf Grund fehlender Angaben der zuständigen Behörden das Gegenteil in der Abwägung drin. Die Information bekam die Verwaltung nach dem Satzungsbeschluss durch ein Rundschreiben von der SGD Süd. Mit dieser neuen Erkenntnis musste man demnach handeln. Vor Ort wurden die notwendigen technischen Anlagen bereits gebaut, wonach es sich bei der Änderung des Bebauungsplanes um eine nachträgliche Anpassung der Festsetzungen im Bestand handelt. Bezüglich der Lärmschutzvorschriften hat sich gegenüber dem alten Bebauungsplan nichts geändert. Es werden Einhausungen und Lärmschutzwände errichtet, so dass die Werte im Wohngebiet nicht lauter sind als erlaubt. Zum Thema Kampfmittel teilte er mit, dass dies auch bereits Thema im alten Bebauungsplan war. Jetzt habe man in der Begründung einfach noch mehr Raum dafür geschaffen. Das Thema Südtangente ist nicht geändert worden. Zum Punkt Bahnfläche und Freistellungen erklärte er, dass die Planungshoheit der Gemeinde für gewidmete Bahnflächen nicht gelte. Die Stadt könne auf gewidmete Bahnflächen demnach nicht zugreifen. Dies ginge nur wenn eine sogenannte Freistellung erfolgt, das heißt, wenn das Eisenbahnbundesamt erklärt, dass diese Flächen dauerhaft nicht mehr für Bahnzwecke benötigt werden. Dieser Bescheid kam erst im Oktober 2012 und man darf keinen Bebauungsplan veröffentlichen, solange dieser Bescheid erteilt ist. Dies war der Hintergrund, warum man nach dem Satzungsbeschluss im Februar 2012 zunächst von einer Veröffentlichung des Bebauungsplanes absah.
Ratsmitglied Herr Eisold fragte, ob die Straßenführung der Südumgehung die im Plan zeichnerisch dargestellt wurde, Bestandteil des Planes ist und wie die Planung der Gebäude selbst aussehe. Zum Beispiel was das energetische Konzept angehe.
Herr Kamplade informierte, dass die im Plan dargestellte (gestrichelte Linie) Straße ins Gewerbegebiet, als auch Richtung Weißenburger Straße lediglich eine nachrichtliche Information darstellt, die keine Rechtswirkung entfaltet. Es gibt kein Baurecht über diesen Bebauungsplan für die Straße zwischen den Knoten Siebenpfeiffer Allee und Weißenburgerstraße oder auch ins östliche Gewerbegebiet. Dafür bedürfte es eines eigenen Planfeststellungsverfahrens. Zum Thema energetische Konzepte bzw. Photovoltaikanlagen, wie auch zu allen anderen gestalterischen Dingen, gibt es im Bebauungsplan keine Festsetzungen. Das heißt Photovoltaikanlagen sind allgemein zulässig.
Der Bauausschuss beschloss einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: