Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende verweist auf die Informationsvorlage und erklärt, dass in Landau vielfältige Projekte zur Unterstützung Kinder und Jugendlicher angeboten werden. Es habe sich nun gezeigt, dass auch Menschen in der Lebensmitte Hilfe benötigen, da sie ihr Leben nicht mehr organisieren können und ihre Kinder dadurch Schaden erleiden könnten. Er verweist darauf, dass z. B. im hauswirtschaftlichen Bereich oft Unterstützung notwendig sei.

Frau Heyn, Leiterin der Sozialen Dienste, verdeutlicht die Problematik anhand von anonymisierten Fallbeispielen. Sie erläutert, dass innerhalb der bestehenden Hilfssysteme kritisch geprüft werde müsse, ob und wie die Hilfen anzupassen sind. Sie informiert mit einer Powerpoint-Präsentation über die Überlegungen des Jugendamtes, den sich ändernden Bedarfen gerecht zu werden. Hierbei werde insbesondere an die Einrichtung einer Skills-Gruppe, einer Soziales Trainingsgruppe für autistische Kinder sowie ein Projekt Begleitende Elternschaft gedacht. Eine Ausfertigung der Präsentation wird der Niederschrift angefügt.

 

Der Vorsitzende dankt Frau Heyn und  betont wie schwierig und kritisch die Arbeit der Sozialen Dienste oft sei. Kreativität sei erforderlich, um neue Hilfsangebote zu entwickeln.

 

Frau Burckhardt fragt nach, wie man sich die Umsetzung der „Begleitenden Elternschaft“ vorstellen könne und ob diese Arbeit durch Ehrenamtliche wahrgenommen werden könne. Frau Heyn informiert, dass dies ein spezielles Angebot im Rahmen der Familienhilfe sei, um gefährdete Familien, z.B. auch am Wochenende, zu unterstützen und zu begleiten. Nur mit Hilfe von ehrenamtlichen Helfern sei diese Aufgabe nicht zu schultern; erforderlich sei der Einsatz von geschulten Kräften, um mit Krisensituationen umzugehen.

 

Herr Eisenstein ergänzt, dass auf Landesebene Lösungen gesucht werden, um die Schulung von lebenspraktischen Fähigkeiten bei gefährdeten Familien zu fördern und zu koordinieren. Er verweist auf den Missstand, dass die Sozialsysteme oft nebeneinander stehen. So sei für eine psychisch kranke Mutter das Sozialamt und/ oder die Krankenkasse zuständig, für deren Kinder das Jugendamt. Sinnvoll wären z.B. Hilfen aus einer Hand oder die Entwicklung eines Familienbudgets.

 

Frau Thomas interessiert, ob die Annahme der Angebote des Jugendamtes auf freiwilliger Basis geschehe. Herr Eisenstein antwortet, dass versucht werde, die Betroffenen von der Annahme der Hilfeangebote zu überzeugen. Es gebe jedoch auch die Möglichkeit, z.B. bei Kindeswohlgefährdung, Auflagen durch das Familiengericht anzuregen.

 

Herr Kühn stellt in diesem Zusammenhang das Engagement und die Wichtigkeit des Ehrenamtes heraus. Er verweist darauf, dass Ehrenamtliche über Lebenserfahrung und oft auch Professionalität verfügen. Aufgabe sei es, Menschen zu motivieren, ihre Kompetenzen einzubringen. Frau Schwarzmüller erwidert, dass Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfe  nicht unentgeltlich erfüllt werden sollten. Präventionsmaßahmen müssten entsprechend honoriert werden. Herr Kühn bemerkt, dass es viele Lehrer und Ärzte gebe, die gerne bereit sind, sich ohne Honorar zu engagieren. Frau Heyn ergänzt, dass die Hilfe von Ehrenamtlichen in professionellen Strukturen positiv zu bewerten sei.

 

Herr Lunkwitz erkundigt sich, ob die Begleitende Elternschaft nur für psychisch kranke Eltern oder auch Eltern ohne Erziehungskompetenz gedacht sei und verweist auf die Problematik bei der Umsetzung von Auflagen durch die ARGE. Frau Heyn antwortet, dass auch Eltern ohne Erziehungskompetenz unterstützt werden sollen. Es werde eine Zusammenarbeit mit der ARGE angestrebt, um seitens des Jugendamtes Einfluss nehmen zu können auf Auflagen, die Eltern über das zumutbare Maß in Anspruch nehmen.

Herr Eisenstein fügt an, dass die ARGE einen anderen Auftrag und einen anderen Blick auf die Problematik habe. Von den Mitarbeitern der ARGE sei gefordert, ihre Aufgaben wahrzunehmen. In einem anstehenden Gesprächstermin mit Sozialamt, ARGE und Jugendamt werde versucht, die unterschiedlichen Blickwinkel einzubringen und zusammenzuführen. 

Frau Scharhag ist der Ansicht, dass bei Kooperation mit verschiedenen Partner wie Sozialamt , ARGE, Pfalzinstitut , die Koordination beim Jugendamt bleiben müsse, da ein verlässlicher Partner erforderlich sei. Frau Heyn stimmt dem zu.

 

Frau Schwarzmüller fragt nach, ob es ein Projekt für Boarderline-Mütter gebe. Frau Heyn bejaht dies. Es handelt sich um das Projekt Junge Mütter, das vom Kinderschutzbund betreut werde.

 

Anschließend erkundigt sich Herr Herdel in Bezug auf die Praxis der Energie Südwest (ESW), bei wiederholten Zahlungsrückständen die Heizung abzuschalten, ob es nicht möglich wäre, vorher das Jugendamt zu informieren, wenn Familien mit Kindern betroffen sind. Der Vorsitzende antwortet, dass dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sei. Bei Frau Heyn sei  eine Notrufnummer der ESW hinterlegt, die nach Eintreten eines Notfalles angerufen werden könne. Herr Kühn verweist darauf, dass er festgestellt habe, dass kein Entgegenkommen der ESW in Problemfällen zu verzeichnen sei Der Vorsitzende erwidert, dass es diesbezügliche keine Struktur für die Zusammenarbeit mit der ESW gebe. Sozialpolitik sei keine Aufgabe der Energiebetriebe. Das Sozialsystem müsse reagieren.

Herr Lunkwitz kann nachvollziehen, dass die ESW als Wirtschaftsunternehmen hierfür nicht zuständig sei, es müsse ein anderes Sicherungssystem aufgebaut werden. Notwendig sei die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die die hilfebedürftigen Menschen begleite. Der Vorsitzende verweist auf die Netzwerkarbeit Kindesschutz. Herr Dawo stellt die Wichtigkeit der Sicherung von Wohnraum besonders hervor. Er empfiehlt, wie bei der Grundsicherung praktiziert,  die Kosten für Unterkunft und Strom direkt an die Eigentümer bzw. Versorgungsunternehmen zu überweisen.