Der Vorsitzende verweist auf die Informationsvorlage und erklärt, dass
in Landau vielfältige Projekte zur Unterstützung Kinder und Jugendlicher
angeboten werden. Es habe sich nun gezeigt, dass auch Menschen in der
Lebensmitte Hilfe benötigen, da sie ihr Leben nicht mehr organisieren können
und ihre Kinder dadurch Schaden erleiden könnten. Er verweist darauf, dass z.
B. im hauswirtschaftlichen Bereich oft Unterstützung notwendig sei.
Frau Heyn, Leiterin der Sozialen Dienste, verdeutlicht die Problematik
anhand von anonymisierten Fallbeispielen. Sie erläutert, dass innerhalb der
bestehenden Hilfssysteme kritisch geprüft werde müsse, ob und wie die Hilfen
anzupassen sind. Sie informiert mit einer Powerpoint-Präsentation über die
Überlegungen des Jugendamtes, den sich ändernden Bedarfen gerecht zu werden.
Hierbei werde insbesondere an die Einrichtung einer Skills-Gruppe, einer Soziales
Trainingsgruppe für autistische Kinder sowie ein Projekt Begleitende
Elternschaft gedacht. Eine Ausfertigung der Präsentation wird der Niederschrift
angefügt.
Der Vorsitzende dankt Frau Heyn und
betont wie schwierig und kritisch die Arbeit der Sozialen Dienste oft
sei. Kreativität sei erforderlich, um neue Hilfsangebote zu entwickeln.
Frau Burckhardt fragt nach, wie man sich die Umsetzung der
„Begleitenden Elternschaft“ vorstellen könne und ob diese Arbeit durch
Ehrenamtliche wahrgenommen werden könne. Frau Heyn informiert, dass dies ein
spezielles Angebot im Rahmen der Familienhilfe sei, um gefährdete Familien,
z.B. auch am Wochenende, zu unterstützen und zu begleiten. Nur mit Hilfe von
ehrenamtlichen Helfern sei diese Aufgabe nicht zu schultern; erforderlich sei
der Einsatz von geschulten Kräften, um mit Krisensituationen umzugehen.
Herr Eisenstein ergänzt, dass auf Landesebene Lösungen gesucht werden,
um die Schulung von lebenspraktischen Fähigkeiten bei gefährdeten Familien zu
fördern und zu koordinieren. Er verweist auf den Missstand, dass die
Sozialsysteme oft nebeneinander stehen. So sei für eine psychisch kranke Mutter
das Sozialamt und/ oder die Krankenkasse zuständig, für deren Kinder das
Jugendamt. Sinnvoll wären z.B. Hilfen aus einer Hand oder die Entwicklung eines
Familienbudgets.
Frau Thomas interessiert, ob die Annahme der Angebote des Jugendamtes
auf freiwilliger Basis geschehe. Herr Eisenstein antwortet, dass versucht
werde, die Betroffenen von der Annahme der Hilfeangebote zu überzeugen. Es gebe
jedoch auch die Möglichkeit, z.B. bei Kindeswohlgefährdung, Auflagen durch das
Familiengericht anzuregen.
Herr Kühn stellt in diesem Zusammenhang das Engagement und die
Wichtigkeit des Ehrenamtes heraus. Er verweist darauf, dass Ehrenamtliche über
Lebenserfahrung und oft auch Professionalität verfügen. Aufgabe sei es,
Menschen zu motivieren, ihre Kompetenzen einzubringen. Frau Schwarzmüller
erwidert, dass Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfe nicht unentgeltlich erfüllt werden sollten.
Präventionsmaßahmen müssten entsprechend honoriert werden. Herr Kühn bemerkt,
dass es viele Lehrer und Ärzte gebe, die gerne bereit sind, sich ohne Honorar
zu engagieren. Frau Heyn ergänzt, dass die Hilfe von Ehrenamtlichen in
professionellen Strukturen positiv zu bewerten sei.
Herr Lunkwitz erkundigt sich, ob die Begleitende Elternschaft nur für
psychisch kranke Eltern oder auch Eltern ohne Erziehungskompetenz gedacht sei
und verweist auf die Problematik bei der Umsetzung von Auflagen durch die ARGE.
Frau Heyn antwortet, dass auch Eltern ohne Erziehungskompetenz unterstützt
werden sollen. Es werde eine Zusammenarbeit mit der ARGE angestrebt, um seitens
des Jugendamtes Einfluss nehmen zu können auf Auflagen, die Eltern über das
zumutbare Maß in Anspruch nehmen.
Herr Eisenstein fügt an, dass die ARGE einen anderen Auftrag und einen
anderen Blick auf die Problematik habe. Von den Mitarbeitern der ARGE sei
gefordert, ihre Aufgaben wahrzunehmen. In einem anstehenden Gesprächstermin mit
Sozialamt, ARGE und Jugendamt werde versucht, die unterschiedlichen Blickwinkel
einzubringen und zusammenzuführen.
Frau Scharhag ist der Ansicht, dass bei Kooperation mit verschiedenen
Partner wie Sozialamt , ARGE, Pfalzinstitut , die Koordination beim Jugendamt
bleiben müsse, da ein verlässlicher Partner erforderlich sei. Frau Heyn stimmt
dem zu.
Frau Schwarzmüller fragt nach, ob es ein Projekt für Boarderline-Mütter
gebe. Frau Heyn bejaht dies. Es handelt sich um das Projekt Junge Mütter, das
vom Kinderschutzbund betreut werde.
Anschließend erkundigt sich Herr Herdel in Bezug auf die Praxis der
Energie Südwest (ESW), bei wiederholten Zahlungsrückständen die Heizung
abzuschalten, ob es nicht möglich wäre, vorher das Jugendamt zu informieren,
wenn Familien mit Kindern betroffen sind. Der Vorsitzende antwortet, dass dies
aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sei. Bei Frau Heyn sei eine Notrufnummer der ESW hinterlegt, die
nach Eintreten eines Notfalles angerufen werden könne. Herr Kühn verweist
darauf, dass er festgestellt habe, dass kein Entgegenkommen der ESW in
Problemfällen zu verzeichnen sei Der Vorsitzende erwidert, dass es
diesbezügliche keine Struktur für die Zusammenarbeit mit der ESW gebe.
Sozialpolitik sei keine Aufgabe der Energiebetriebe. Das Sozialsystem müsse reagieren.
Herr Lunkwitz kann nachvollziehen, dass die ESW als
Wirtschaftsunternehmen hierfür nicht zuständig sei, es müsse ein anderes
Sicherungssystem aufgebaut werden. Notwendig sei die Einrichtung einer
Koordinierungsstelle, die die hilfebedürftigen Menschen begleite. Der
Vorsitzende verweist auf die Netzwerkarbeit Kindesschutz. Herr Dawo stellt die
Wichtigkeit der Sicherung von Wohnraum besonders hervor. Er empfiehlt, wie bei
der Grundsicherung praktiziert, die Kosten
für Unterkunft und Strom direkt an die Eigentümer bzw. Versorgungsunternehmen
zu überweisen.