Herr Hauptmann stellte einige Fragen zum Geothermiekraftwerk. Hier sei bisher immer die Erdbebenproblematik alleine im Vordergrund gestanden. Dabei werde übersehen, dass es Anlagenteile gebe, die der Störfallverordnung unterliegen. So werde im Sekundärkreislauf der Stoff Isopentan angewendet. Dieses sei leicht entzündlich und die Dämpfe seien ein explosives Gemisch. Fragen, die er an das Bauamt als genehmigende Behörde gestellt habe, hätten ihm leider nicht befriedigend beantwortet werden können. Er habe daher Antrag auf Akteneinsicht bei der SGD Süd und beim Bergamt in Mainz gestellt. Dabei seien neue Fragen aufgetaucht.

Diese Fragen trug Herr Hauptmann mündlich vor, reichte sie aber auch zusätzlich schriftlich ein. Das Schreiben von Herrn Hauptmann ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Vorsitzende sicherte eine schriftliche Beantwortung dieser Fragen zu.


Das Gremium beschloss