Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Zentralen Vergabestelle vom 01. Februar 2010, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 

 


Der Hauptausschuss beschloss einstimmig, dass der Beschluss des Hauptausschusses vom 28.06.2005, Sicherheitsleistungen ab einem Auftragswert von 25.000 € in jedem Fall zu verlangen, aufgehoben wird.

 

Die in § 9 Absatz 7 VOB/A /VOB – Ausgabe 2009) enthaltene Regelung, die u.a. die Einschränkung der Möglichkeit Sicherheitsleistungen zu verlangen zum Gegenstand hat, ist bei der Vergabe von Bauleistungen unter Beachtung der Bestimmungen des VHB – Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes – anzuwenden.