Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 18, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.                  Die in der Anlage beigefügte Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutz der Landauer Altstadt (Altstadtsatzung) wird beschlossen.

2.                  Die in der Anlage beigefügte Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutz der Landauer Stadterweiterung der Gründerzeit (Innenstadtsatzung) wird beschlossen.

3.                  Die Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutz der Landauer Altstadt  vom 10.11.1994, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 54 vom 28.11.1994, in Kraft getreten am 29.11.1994, wird aufgehoben.

4.                  Die Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zum Schutz gründerzeitlicher Gebäude und baulicher Anlagen in der Landauer Innenstadt vom 10.11.1994, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 54 vom 28.11.1994, in Kraft getreten am 29.11.1994, wird aufgehoben.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 16. Oktober 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Städte würden stetig wachsen und es gebe dabei dann immer alt und neu. Die Aufgabe sei es, alt und neu zu verbinden. In Landau habe man eine klar umgrenzte mittelalterlich barocke Altstadt, die es zu schützen gelte. Hinzu komme der gründerzeitliche Erweiterungsring. Ziel dieser Satzung sei es, eine behutsame Weiterentwicklung zu ermöglichen. Es gehe auch darum, die Alleinstellungsmerkmale unserer Stadt herauszuheben. Letztlich sei es auch ein Standortvorteil, wenn man eine intakte historische Innenstadt vorweisen könne. Im wesentlichen, das zeige die Diskussion und die vorliegenden Anträge, gehe es um Solaranlagen. Auch wenn man sich den Wünschen und Bedürfnissen der Bürger geöffnet habe, bedürfe es dennoch eines gewissen Maßes an Einschränkungen. Natürlich trage man nicht nur Verantwortung für die städtebauliche Entwicklung, sondern auch für die Energiewende. Er appelliere an den Rat hier eine gute Entscheidung zu treffen. Natürlich sei es aber so, dass der Rat entscheide und die Verwaltung dies umsetze. Er stehe deutlich zu den städtebaulichen Akzenten und zur Energiewende. Beides bekomme man auch hin, wenn man es so umsetze wie es die Verwaltung in der Sitzungsvorlage vorschlage.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf erklärte, dass die SPD-Stadtratsfraktion grundsätzlich der Meinung sei, dass es einer Gestaltungssatzung bedürfe. Es habe auch in der Vergangenheit immer Sinn gemacht, dass es Vorschriften gegeben habe. Seit den 60iger-Jahren habe es immer Gestaltungssatzungen gegeben. Eine wesentliche Änderung habe die SPD im Laufe der Beratungen durchsetzen können im Bereich der Dachflächenbefensterung. Hier habe man erreicht, dass die Satzung nicht angewandt werde, wenn man die Dachflächen vom öffentlichen Raum aus nicht sehe. Es sei wichtig, dass der öffentliche Raum geordnet werde, privat solle aber privat bleiben.

Der gemeinsame Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und UBFL wende sich gegen eine Überreglementierung bei Solaranlagen. Natürlich gebe es hier einen Interessenskonflikt. Man müsse beispielsweise eine Abwägung treffen, ob Solaranlagen ästhetisch gut aussehen. Er wolle, dass die Innenstadt attraktiv bleibe auch für die Wohnbevölkerung. Es gebe das Problem, dass es kaum noch Wohnen in der Innenstadt gebe. Vor allem wolle man, dass auch junge Familien alte Häuser  in der Innenstadt bewohnbar machen. Hierfür sei Voraussetzung aber der neueste Stand der Haustechnik mit Solarthermie und Photovoltaikanlagen. Die SPD stehe ganz klar zur Energiewende und wolle alles tun, was die Energiewende fördere. Im Altstadtbereich könne man sich durchaus Regelungen vorstellen, um Solarflächen anzuordnen. Der Antrag der CDU gehe ja in eine ähnliche Richtung, sei aber seiner Meinung nach nicht richtig durchdacht. Eine Trennung in eine Altstadtsatzung und eine Innenstadtsatzung sei ja mit Sinn und Zweck erfolgt. Es gebe nun mal unterschiedliche Strukturen, die auch unterschiedlich reglementiert werden müssten. Die Gleichbehandlung, wie sie die CDU mit ihrem Antrag anstrebe, bringe mehr Verwirrung. Es sei zudem eine Systemdurchbrechung und damit seiner Meinung nach rechtsanfällig.

 

Ratsmitglied Eichhorn war der Auffassung, dass die Ringstraßen wegen ihrer bauhistorischen Substanz an Verboten mit der Altstadt gleichgesetzt werden müssten. Für die gründerzeitlichen Gebäude an den Ringstraßen dürfe es keinen Freibrief für Solaranlagen geben. Gerade die Häuser in den Ringstraßen würden eine größere Einsehbarkeit auf die Dachflächen gewähren als die Häuser in der Altstadt. Die Ringstraßenhäuser seien Zeitzeugen für die gründerzeitliche Erweiterung der Stadt aus der Festung heraus und würden das eigentliche Entree für die Besucher der Stadt bieten.

Die Liberalisierung des Baurechts sollte durchaus auch in der Gestaltungssatzung umgesetzt werden. Einig sei man sich, dass erneuerbare Energien dringend erforderlich seien. Allerdings gehe es nicht um eine Energiewende um jeden Preis. Die Formulierung in den Satzungen, die Grundsätzlichkeit, schließe Photovoltaikanlagen auf einsehbaren Flächen nicht generell aus. Der Schutz der Ringstraßen sei der CDU-Fraktion wichtig. Wenn der CDU-Antrag keinen Eingang in die Gestaltungssatzung finde, dann werde man der Sitzungsvorlage nicht zustimmen.

 

Ratsmitglied Schröer sah ohnehin schon zu viele Begrenzungen und Einschränkungen bei Investitionen in Solaranlagen. Dadurch würde es in diesem Sektor immer schwieriger. Man habe in Landau verschiedene Dachflächen mit verschiedenen Neigungen. Dies seien genug einschränkende Faktoren. Andererseits gebe es eine veraltete Bausubstanz, die ohnehin hohe Investitionen in eine funktionierende Haustechnik erforderten. Von daher sollte man dies in der Gestaltungssatzung nicht so eng fassen.

 

Ratsmitglied Freiermuth sah keine Differenzen zwischen alt und neu. Allerdings setze die FWG-Stadtratsfraktion ihre Schwerpunkte mehr in Richtung „neu“. Landau sei im Bezug auf das Erneuerbare Energiengesetz mit Solaranlagen, Windkraft und Geothermie Vorreiter. Für die FWG gehe es hier einzig um die Sache. Man nehme hier aber keine neue Position ein, sondern sei von Anfang an gegen irgendwelche Einschränkungen gewesen. Von daher komme der Antrag von SPD, Grünen und UBFL der FWG näher, so dass man diesem zustimmen werde.

 

Ratsmitglied Silbernagel teilte mit, dass die FDP sehr mit sich gerungen habe. Der Vorschlag der CDU, die Ringstraßen auszunehmen und in der Satzung entsprechend zu schützen, habe einen gewissen Charme und sei bedenkenswert. Die Entscheidung, in ein Haus zu ziehen, habe ja noch andere Faktoren als die Möglichkeit einer Solaranlage. Man müsse hier auch den urbanen Charakter der Stadt sehen. Daher werde man dem CDU-Antrag zustimmen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl war der Meinung, dass nach langer Diskussion heute eine Entscheidung fällig sei. Die UBFL-Stadtratsfraktion stehe zu dem gemeinsamen Antrag mit der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Man sollte so wenig wie möglich regeln. Sie setze die Priorität bei umweltpolitischen Gesichtspunkten. Daher sollte man Solaranlagen uneingeschränkt ermöglichen.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf lobte die Verwaltung für den außerordentlich transparenten Diskussionsprozess. Gerade in den Ringstraßen gebe es sehr viele denkmalgeschützte Häuser, die ohnehin vom Denkmalschutz her nicht mit Solarflächen belegt werden dürften.

 

Ratsmitglied Lerch betonte, dass es natürlich eine Wertentscheidung sei und man eine vernünftige Abwägung treffen müsse. Eine Energiewende um jeden Preis könne es nicht geben. 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 26 Ja- und 18 Nein-Stimmen: