Frau Brummer verteilte einen Antrag der UBFL (siehe Anlage). Es wird beanstandet, dass die Sitzungsniederschriften vom 03. und 30.November 2009 noch nicht zugesandt wurden. Die Niederschrift vom 03.11.2009 ging kurz vor der Ortsbeiratssitzung ein. Insofern fehlt lediglich die Niederschrift der letzten Sitzung. Da Widersprüche zur Niederschrift spätestens in der nächsten Sitzung vorzubringen sind, stellt sich die Frage, ob diese Widersprüche auch, wenn mehrere Sitzungen dazwischen liegen, geltend gemacht werden können. Es wird eine Anfrage beim parlamentarischen Büro gestellt.