Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

1.Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird zur Sicherung der aufgelockerten Bebauungsstruktur und einer geordneten Nachverdichtung der Bebauungsplan C 35 „Zwischen Am Lohgraben und Godramsteiner Straße“ aufgestellt.

 

2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB auf der Grundlage der in dieser Begründung dargestellten Planungsziele vorzunehmen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom

12. November 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass es hier zu einer Verdichtung komme. Hier werde Gartengelände zu hochpreisigem Bauland gemacht. Die UBFL-Stadtratsfraktion sehe dies skeptisch und werde sich daher enthalten.

 

Ratsmitglied Eichhorn wollte wissen, ob hier eine Veränderungssperre vorgesehen sei.

 

Herr Kamplade erläuterte, dass dies nur vorgesehen sei, wenn ein nicht verträglicher Bauantrag eingehen würde. Dies sei bisher nicht der Fall.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig bei 2 Enthaltungen: