Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

1.             Auf Grundlage des nunmehr erarbeiteten Konzeptes zur Nutzung und Sanierung des „Haus zum Maulbeerbaum“ nebst Kostenschätzungen durch das Büro dury et hambsch, Landau,  wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens/ einer Veröffentlichung zur Investorensuche auszuloten, ob ein Investor für das Objekt gefunden werden kann. Für die Investorensuche werden unter der Bedingung einer denkmalgerechten Sanierung des „Haus zum Maulbeerbaum“ durch einen Investor auf Grundlage eines mit der Stadt einvernehmlich abzustimmenden Sanierungs- und Nutzungskonzeptes folgende Rahmenbedingungen in Aussicht gestellt:

 

a)            Die Bereitstellung von Städtebaufördermitteln (Stadtsanierungsgebiet „Altstadt Süd-West“) in Höhe von maximal 500.000,00 Euro. Die Bereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landes zu einer Förderbeteiligung von 80 %. Der städtische Anteil beträgt maximal 20 % bzw. 100.000,00 Euro und steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch den Stadtrat.

 

b)           Die unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses stehende Inaussichtstellung eines darüber hinausgehenden und an den Baufortschritt gekoppelten städtischen Sanierungszuschusses in Höhe von maximal 300.000,00 Euro brutto als Ausgleich für ersparten Abriss- und Entsorgungskosten des Gebäudes.

 

c)            Die kostenfreie Übertragung des Grundstückes nebst aufstehenden Gebäuden (Marktstraße 92 und 94) (auf der Grundlage des hohen negativen Verkehrswertes des Grundstückes).

 

Der Verein „Freunde des Hauses zum Maulbeerbaum Landau e. V.“ wird in die Vermarktung eingebunden und über die jeweiligen Schritte informiert.

 

2.             Eine nachträgliche Erhöhung des Zuschusses bzw. des städtischen Anteiles wird ausgeschlossen. Ebenso wird ein Folgelastenzuschuss zum Betrieb des Objektes oder die Unterbringung einer städtischen Einrichtung in dem Objekt ausgeschlossen.

 

3.             Sofern weitere Fördermittel, z. B. aus der Stiftung Deutsche Denkmalpflege, seitens des Bezirksverbandes, aus europäischen Fördertöpfen etc., generiert werden können, mindern diese die Leistungen nach den Beschlussvorschlägen Nr. 1 a – c nicht.

 

4.            Sollte bis Jahresende 2014 unter den vorgenannten Rahmenbedingungen kein Investor gefunden werden können, besteht Einvernehmen darüber, dass weitere bestandssichernde Maßnahmen durch die Stadt nicht getragen werden können und ein Abrissantrag mangels wirtschaftlicher Umsetzbarkeit bzw. Investitionsbereitschaft Dritter unausweichlich wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dies gegenüber dem Verein „Freunde des Hauses zum Maulbeerbaum Landau e. V.“ zu kommunizieren.

 

5.            Die Verwaltungsspitze empfiehlt, die Entscheidungsfindung über die Zukunft des Hauses zum Maulbeerbaum auf Grundlage des vorhandenen Beschlusses um ein Jahr bis zum 31.12.2014 zu verlängern. Hierzu werden in den Haushalt der Stadt letztmalig für das Jahr 2014 Unterhaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro eingestellt. Die Beschlussfassung des Haushaltes 2014 erfolgt durch den Stadtrat am 17. Dezember 2013. Diesem Vorgehen stimmt der Bauausschuss zu.

 

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung  Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 12.11.2013, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er begrüßte  zu diesem Tagesordnungspunkt die Architekten Frau Stephanie Hambsch und Herrn Philipp Tobias Dury vom Büro dury et hambsch in Landau in der Pfalz, sowie die Mitglieder des Vereins „Freunde des Hauses zum Maulbeerbaum Landau e.V.“ und dankte ihnen an dieser Stelle, für ihre Aktivität. Er erinnerte an die Bauausschusssitzung vom 20.12.2011 bei welcher dieses Thema bereits behandelt und intensiv diskutiert wurde. Seinerzeit hatte man sich auf eine zwei Jahresfrist verständigt, um Fördermöglichkeiten zu suchen und einen Käufer für das Gebäude zu gewinnen. Dabei wurde rasch klar, dass beides ohne ein Sanierungs- und Nutzungskonzept sowie einen Bauvorbescheid zur Schaffung von Planungssicherheit nicht möglich ist. Das erstellte Konzept mit den voraussichtlichen Bau- und Sanierungskosten sowie verschiedenen untersuchten Nutzungsvarianten soll in dieser Sitzung vorgetragen werden. Er überreichte dem Büro dury et habsch den Bauvorbescheid, welcher klarstellen soll, dass nach diesem Konzept gearbeitet werden könnte.

 

Frau Hambsch stellte im Folgenden Nutzungs- und Umbaumöglichkeiten detailliert anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Das erste und naheliegenste Konzept ist „Wohnen und Gewerbe“. Hier ergeben sich vielfältige Möglichkeiten für Gewerbenutzungen bis jeweils ca. 80 qm Nutzfläche und Wohnungsgrößen bis ca. 100 qm Wohnfläche, welche den Größenregionen des in Landau gefragten Wohnungsmarktes entsprechen würde. Hier hätte man auch den geringsten Sanierungsaufwand (Kostenschätzung 2.620.000 €). Der Nachteil hierbei wären die eingeschränkten Ausblicke im Hinterhof sowie Einschränkungen in der Nutzungsvielfalt und der Barrierefreiheit. Eine weitere Möglichkeit im Umgang mit der historischen Bausubstanz wäre eine „Kreativ-Wirtschaft“, ein Ort der Kommunikation mit möglicher Außendarstellung für kreativ arbeitende Einzelpersonen oder Kleinfirmen (Kostenschätzung 2.800.000 €). Das Konzept Hostel & Gastronomie transportiert in denkmalpflegerischem Sinn die historische Nutzung des Gebäudes als Herberge in die Neuzeit. Hochwertig ausgestattete Zimmer mit Größen (inkl. Nasszelle) von ca. 20 qm, zielen auf den anspruchsvollen Freizeit- und Kulturtouristen (Kostenschätzung 3.200.000 €, plus evtl. Sanierungskosten in Höhe von 230.000 € für die Marktstraße 94). Weiter informierte sie, dass eine zusätzliche Treppe die Erschließung aller Ebenen, inklusive der Dachgeschossebene ermöglichen und somit den 1.  Rettungsweg aus dem Gebäude sicherstellen würde. Ein im Kern integrierter Aufzug könnte eine barrierefreie Erschließung aller Ebenen bewerkstelligen.

 

Im Juli 2013 habe das Büro eine Bauvoranfrage an das Stadtbauamt gestellt. Grundlage hierfür bildete die vorgeschlagene Nutzung des Gebäudes als Hostel, da bei dieser Art der Nutzung höhere Anforderungen an das Gebäude einzuhalten sind.

 

Der Vorsitzende sprach seinen Dank an das Büro aus. Es ist positiv zu sehen, wie viele Nutzungen dort möglich sind, jedoch werde man es sicher nicht leicht haben, bei diesen Summen einen privaten Investor zu finden. Um zu zeigen, was die Verwaltung sich diesbezüglich überlegt habe, erläuterte er den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Sollte unter diesen Konditionen kein privater Investor gefunden werden, muss klar sein, dass das Haus nicht zukunftsfähig ist und abgerissen werden müsste. Soweit möchte man jetzt aber noch nicht denken.

 

Frau Wolf, die Vorsitzende des Vereins „Freunde des Hauses zum Maulbeerbaum Landau e.V.“ machte ebenfalls deutlich, dass es bei diesen Summen schwierig sei einen Investor zu finden. Außerdem wünsche sich der Verein, dass der künftige Investor auch sorgsam mit der Bausubstanz umgehe. Deshalb appellieren sie und die Mitglieder des Vereins eindringlich darauf, das Haus nicht an einen Investor abzugeben. Ein großer Schock wäre es aber auch, wenn man es abreißen müsste. Warum also nehme die Stadt nicht selbst die Kosten zur Sicherung der Fundamente in die Hand, damit man unter Einbeziehung von ehrenamtlichen Arbeitern wie zum Beispiel „Open Houses e.V.“ oder ähnliches problemlos daran weiterarbeiten kann. Sie schlug auch vor einen Antrag auf Anerkennung als nationales Denkmal zu stellen, um weitere Fördermittel aus Berlin zu erhalten. Sie fragte sich auch, warum man nicht mehr aus der Geschichte des Hauses mache (jährliche Veranstaltungen, Rittertafeln etc.), oder man nutze es als Stadtarchiv um die Mietkosten am Bahnhof einzusparen. Sie bat nochmals eindringlich darum, das Haus nicht aus der öffentlichen Hand zu geben.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Kopf teilte mit, dass die SPD-Stadtratsfraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung so zustimmen werde. Man wolle durchaus einen Investor suchen, der dieses Haus einer guten Nutzung zuführt. Die Stadt zeigt im Beschlussvorschlag ein finanzielles und immaterielles Engagement, das der Bedeutung dieses Kulturellen Gebäudes gerecht wird. Er lobte auch die Arbeit des Büros „Dury et Hambsch“ und das Engagement des Vereins. 

 

Ratsmitglied Herr Lerch äußerte sich ebenfalls positiv zu dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Es sei ein faires Angebot an den Verein und zielt auf den Erhalt des Hauses. Er und die CDU-Stadtratsfraktion werden dies so unterstützen.

 

Ratsmitglied Frau Brunner stimmte dem zu. Der Wert des Hauses sei jedem bewusst, genau wie aber auch jedem bewusst sein muss, dass die Sanierung aus städtischen Mitteln nicht finanziert werden kann. Demnach muss ein Investor gefunden werden um das Haus erhalten zu können. Sie werde auch für den Beschlussvorschlag stimmen.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Leydecker informierte, dass die FWG-Stadtratsfraktion dieses Projekt realistisch, mit einem kaufmännischen Auge betrachte und demnach den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen wird. Man sehe darin keine Nachhaltigkeit und außerdem sei die Stadt Landau als auch das Land hoch überschuldet.

 

Ratsmitglied Herr Pfaffmann äußerte sich grundsätzlich positiv für den Beschlussvorschlag, allerdings sollte man nicht über den Betrag, welcher in der Sitzungsvorlage genannt wird, hinausgehen.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl ist der Meinung, dass das „Haus zum Maulbeerbaum“ in Bürgerhand bleiben und von Bürgern auch genutzt werden sollte. Viele Investoren oder Stiftungen sind oft nur bereit zu investieren, wenn das Haus einer öffentlichen Nutzung zugeordnet wird. Sie würde eine Anschubfinanzierung durch städtische Mittel befürworten. Die Stadt selbst könne auch als Vermieter auftreten, um wieder Einnahmen zu generieren. Sie schlug auch vor, die Universität mit einzubeziehen. Die Finanzierung sollte auf jeden Fall auf breite Füße gestellt werden. Weiter stellte sie den Antrag, Absatz 4 des Beschlussvorschlages zu streichen, da dieser sehr deprimierend wirke.

 

Der Vorsitzende stellte nochmal klar, dass man damals als die zwei Jahresfrist festgelegt wurde allgemein anerkannt habe, dass die Stadt keine weiteren öffentlichen Räumlichkeiten anbieten kann. Außerdem habe man die 300.000 € Abrisskosten und die Nr. 4 des Beschlussvorschlages nur für den Fall erwähnt, sollte kein Investor gefunden werden. Dies sei leider die unausweichliche Konsequenz dafür.

 

Ratsmitglied Herr Heuberger war der Meinung, dass man sich nicht nur für das „Haus zum Maulbeerbaum“ sondern für das gesamte Quartier Gedanken machen sollte. Dort gäbe es eine Menge sanierungsbedürftiger Häuser. Hätte man ein gepflegtes Umfeld würde das „Haus zum Maulbeerbaum“ auch eine ganz andere Bedeutung erlangen.

 

Der Vorsitzende erinnerte daran, dass man dort bereits ein Sanierungsgebiet habe und man immer wieder Gespräche mit den Eigentümern dort führt.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Kopf schlug vor, den Absatz 4 des Beschlussvorschlages nach dem wird „können“ in der der dritten Zeile zu beenden und den Halbsatz danach bzgl. dem Abriss zu streichen.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl stimmte dem Vorschlag von Herrn Dr. Kopf zu. Man sollte darüber abstimmen. 

 

Der Vorsitzende vermittelte nochmals, dass ein Abriss nicht ausgeschlossen werden  kann und es nur konsequent ist, dies auch zu benennen. Das gehört zu einem ehrlichen Umgang mit dem Verein und der Bürgerschaft. Man werde heute ja keinen Abriss beschließen.

 

Ratsmitglied Herr Heuberger schlug vor, aus dem einen Satz, zwei ganze Sätze zu machen um es richtig klar zu stellen, da man nicht endlos so weitermachen kann.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn wollte wissen, wie genau die Ausschreibung ablaufe.

 

Herr Kamplade erläuterte, dass man in enger Abstimmung mit der Liegenschaftsverwaltung sei und dass man in den nächsten Wochen für einen längeren Zeitraum sowohl in der lokalen Presse als auch in sämtlichen Fachzeitschriften (auch europaweit) zu diesem Thema Anzeigen stellen werde. Das Gutachten vom Büro werde man bei der Liegenschaftsabteilung zur Einsicht bereithalten, damit es für die Investoren einfacher ist zu kalkulieren.  

 

Ratsmitglied Herr Doll meinte, man solle den Beschlussvorschlag so abstimmen, wie ihn die Verwaltung vorgeschlagen hat.

 

Nach einiger Diskussion schlug Herr Dr. Kopf vor, Ziffer 4 so zu ändern „…und ein Abrissantrag mangels wirtschaftlicher Umsetzbarkeit…“.

 

Dieser Änderung wurde so zugestimmt.

 

 

 


Die Mitglieder des Bauausschusses beschlossen mehrheitlich, bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung, nachgenannten und abgeänderten Beschlussvorschlag: