Sitzung: 17.12.2013 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 200/134/2013
vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde die in der
Anlage beigefügten Änderungen der Darlehensverträge
- zum Durchführungshaushalt der
Landesgartenschau Landau 2015 gemeinnützige GmbH zur Aufrechterhaltung der
Kassenliquidität und Überbrückung kurzfristiger
Zwischenfinanzierungsbedarfe aus Investitionen sowie
- über die Bereitstellung und Auszahlung
städtischer Finanzmittel und zur Finanzierung der Realisierung der
Daueranlagen anlässlich der Landesgartenschau Landau 2015 und zur
gleichzeitigen Sicherung der Liquidität zwischen der Stadt Landau und der
Landesgartenschau Landau 2015 gemeinnützigen GmbH (LGS)
Parallel beauftragt der Stadtrat die Verwaltung, die nach § 104 (3)
GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde einzuholen. Der
Aufsichtsrat der LGS muss den Verträgen ebenfalls zustimmen. Die Anpassungen
der Verträge wurden im Vorfeld mit dem Geschäftsführer der LGS abgestimmt.
Des Weiteren beschließt der Stadtrat die Vertragsänderung zur
Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau 2015.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung vom 19. November 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Ratsmitglied Marquardt erklärte, dass die UBFL-Stadtratsfraktion wegen der Mehrkosten für die Landesgartenschau ablehnen werde.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 39 Ja- und 3 Nein-Stimmen: