vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde die in der Anlage beigefügten Änderungen der Darlehensverträge

 

  • zum Durchführungshaushalt der Landesgartenschau Landau 2015 gemeinnützige GmbH zur Aufrechterhaltung der Kassenliquidität und Überbrückung kurzfristiger Zwischenfinanzierungsbedarfe aus Investitionen sowie

 

  • über die Bereitstellung und Auszahlung städtischer Finanzmittel und zur Finanzierung der Realisierung der Daueranlagen anlässlich der Landesgartenschau Landau 2015 und zur gleichzeitigen Sicherung der Liquidität zwischen der Stadt Landau und der Landesgartenschau Landau 2015 gemeinnützigen GmbH (LGS)

 

Parallel beauftragt der Stadtrat die Verwaltung, die nach § 104 (3) GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde einzuholen. Der Aufsichtsrat der LGS muss den Verträgen ebenfalls zustimmen. Die Anpassungen der Verträge wurden im Vorfeld mit dem Geschäftsführer der LGS abgestimmt.

 

Des Weiteren beschließt der Stadtrat die Vertragsänderung zur Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau 2015.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung vom 19. November 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Marquardt erklärte, dass die UBFL-Stadtratsfraktion wegen der Mehrkosten für die Landesgartenschau ablehnen werde.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 39 Ja- und 3 Nein-Stimmen: