Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

die Verlängerung der modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 12,5 Mio. Euro für die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (im Folgenden DSK genannt) sowie die bedarfsorientierte Aufnahme des Kredites zur Liquiditätssicherung in gleicher Höhe.

 

Die Verlängerung der Bürgschaft wird bis zum 31.12.2014 befristet.

 

Parallel hierzu wird die Verwaltung beauftragt, die gemäß § 104 Absatz 2 GemO erforderliche Genehmigung zur Verlängerung der Übernahme einer modifizierten Ausfallbürgschaft bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) einzuholen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung vom 20. November 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: