Sitzung: 17.12.2013 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 200/137/2013
die Verlängerung der
modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 12,5 Mio. Euro für die Deutsche
Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (im Folgenden
DSK genannt) sowie die bedarfsorientierte Aufnahme des Kredites zur
Liquiditätssicherung in gleicher Höhe.
Die Verlängerung der
Bürgschaft wird bis zum 31.12.2014 befristet.
Parallel hierzu wird
die Verwaltung beauftragt, die gemäß § 104 Absatz 2 GemO erforderliche
Genehmigung zur Verlängerung der Übernahme einer modifizierten
Ausfallbürgschaft bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
einzuholen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung vom 20. November 2013, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: