Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ortsbeirat nahm die Informationvorlage zum Weinbergsflurbereinigungsverfahren Nußdorf IV zur Kenntnis.


Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage der städtischen Abteilung Vermessung und Geoinformation, welche wie folgt lautet:

 

„Für das Gebiet nördlich der K 8 bis zur Gewanne im Riedbuckel im Norden und im Westen von der Tennisanlage bis zur L516 wurde am 01.03.2011 das Flurbereinigungsverfahren Nußdorf IV eingeleitet. Ziel war, die Zusammenlegung von getrennten Besitzstücken und Bewirtschaftungsflächen sowie eine weitere Verbesserung der Bewirtschaftung durch eine Optimierung der Zeilenlängen zu erreichen. Das nicht dem Weinanbau dienende Gelände entlang des Schleidgrabens, überwiegend Obststücke und Wiesen, wurde keiner Neuordnung unterzogen. Hier wurden die bisher über die Privatgrundstücke führenden Wege und der Schleidgraben als neue Grundstücke ausgewiesen und sollen der Stadt übertragen werden.

Bereits im Frühjahr 2013 konnten die neuen Weinberge angelegt und bepflanzt werden.

 

Gesamte Verfahrensfläche                                                                                      = 39,3 ha

Neue Weinbergfläche                                                                                = 22,2 ha

Von Alteigentümern verkaufte Weinbergsfläche                                          =   3,5 ha

Durchschnittlicher Preis je Quadratmeter                                                         =   4,71 €

Ausführungskosten

(Wegebau, Planierarbeiten, Verwaltungskosten)                                         = 224.000 €

Zuschussquote                                                                                               = 75 %

Deckung Restkosten durch Eigenleistung bzw.

Umlage je Quadratmeter Weinbergsfläche                                      = 0,168 €/m²

Neuanlage Weinberge (ca. 35.000 €/ha)                                                       = ca. 780.000 €

Förderung bei Flurbereinigungsverfahren (9.500 €/ha)                        =ca. 210.000 €.

 

Die Vertreter der Stadt wie die Liegenschaftsabteilung, die Abteilung Straßen, das Umweltamt/Untere Landespflegebehörde, das Sachgebiet Gewässerunterhalt und die Abteilung Vermessung und Geoinformation als Ansprechpartner für das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Neustadt waren zu den Sitzungen der Teilnehmergemeinschaft stets eingeladen.

 

Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens.

Neben der Zusammenlegung von Bewirtschaftungsflächen und einer Optimierung der Weinbauflächen für eine bessere wirtschaftliche Ausnutzbarkeit konnten auch bei der Verkehrssicherheit und für die Landespflege Verbesserungen erreicht werden.

 

a) Verkehrssicherheit:

Seitens der Stadt Landau konnte darauf hingewirkt werden, dass durch Drehung der Zeilenrichtung das Auswenden mit Schleppern oder Traubenvollerntemaschinen auf die K 8, soweit möglich, vermieden wird.

Der Kurvenbereich westlich der Tennisanlage war bisher unübersichtlich und stellte für die Weinbergsbewirtschafter eine Gefahr dar, da dieser Wirtschaftsweg häufig als unerlaubte Abkürzung zwischen Walsheim und der Stadt benutzt wird. Bessere Sichtverhältnisse und somit eine Entschärfung der Gefahrenstelle konnten erreicht werden, indem ein Geländestreifen der Tennisanlage dem Wirtschaftsweg zugeschlagen und der Gehölzbestand zurückgenommen wurde. Notwendig war auch die Verlagerung des städtischen Gartengrundstücks südlich der Tennisanlage. Durch die Neuordnung der Grundstücke im Kurvenbereich sind die Voraussetzungen für eine spätere Kurvenbegradigung geschaffen worden.

 

b) Landespflege:

An die Westseite des neuen Wirtschaftsweges vom Riedbuckel zur K 8 konnte ein Grundstück der Stadt verlagert werden. Hier soll eine Ökokontofläche entstehen, welche die bisherigen Landespflegeflächen des vorherigen Flurbereinigungsverfahrens ergänzt und das Landschaftsbild aufwertet.“

 

Auf die Aussage des Vorsitzenden, dass damit das Flurbereinigungsverfahren beendet sei, erwiderte Stadtratsmitglied Pfaffmann, dass dies noch lange nicht der Fall sei, weil es noch verschiedene Punkte zu klären gäbe. Als Beispiel nannte er den Fall der nicht erlaubten Erdablagerung/Aufschüttung eines Winzers ohne vorherigen Mutterbodenaushub und anschließenden Einbau. Speziell zu diesem Fall habe er eine Anfrage im Bauausschuss gestellt und sei nun auf die Stellungnahme der Stadt gespannt. Es stehe zu befürchten, dass mit diesem verfehlten Aktionismus die Bereitschaft der Winzer zur Durchführung weiterer Flurbereinigungsverfahren nachlasse.

 

Der Vorsitzende antwortete Herrn Pfaffmann, dass er ihm in der Sache zustimmen könne. Allerdings hätte er an seiner Stelle im öffentlichen Teil der Sitzung des Bauausschusses den Namen des Winzers nicht genannt. Herr Pfaffmann entgegnete, dass er damit keine Probleme gehabt und den Namen bewusst genannt hätte. Im weiteren Verlauf der Diskussion bat jedoch Herr Pfaffmann den Pressevertreter, in dessen Bericht den Namen des Winzers doch nicht zu nennen.

 

2. stv. Ortsvorsteher Wambganß fügte hinzu, dass, so lange Einwände vorliegen, das Flurbereinigungsverfahren nicht abgeschlossen sei. Zu dem von Stadtratsmitglied Pfaffmann genannten Fall sagte er, dass der betreffende Winzer das Gespräch mit dem Vorsitzenden der Aufbaugemeinschaft hätte suchen können.