Baugebiet „Am Bürgergraben“

 

Der Vorsitzende erklärte, dass von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Aussage getroffen wurde, dass das Areal so bebaubar ist. Allerdings seien Auffüllungen und damit Altlasten gefunden worden. Es handle sich um den sogenannten Weltkriegsschutt und daher ist die Bebauung nur statthaft, wenn zwischen Schutt und Nutzung 60 cm Boden liegen. Aus diesem Grunde sei man nun dabei Höhenvermessung vorzunehmen. Es sei nicht das komplette Gebiet betroffen, sondern es handle sich um das Gebiet, auf dem die Bauplätze entstehen sollen, den Innenplatz im Bereich der Schwedenhäuser, sowie die 3 Schwedenhäuser südlich des bereits bebauten Gebietes. Diese Bereiche  sollen soweit möglich aufgefüllt werden. Weiterhin werde mit Hilfe von Bildauswertungen nach Blindgängern gesucht.

 

Die Bauherren seien alle damit einverstanden, dass auf einen Keller verzichtet werden müsse und man dafür 2-geschossig bauen könne. Die Dachform werde man nicht vorschreiben, da könne sich die Bauherrengemeinschaft selbst einig werden.

 

Herr Schlimmer erklärte weiterhin, dass am vergangen Montag sehr positive Gespräche mit den zukünftigen Bauherren stattgefunden haben. Auch die Bewohner der Schwedenhäuser seien eingeladen worden und den Mietern wurde erklärt, dass die Häuser bestehen bleiben und nur im Innenbereich und im südlichen Bereich gearbeitet werden müsse. Man wolle sich zudem direkt vor Ort treffen, um die Gestaltung des Innenplatzes gemeinsam zu planen.

 

Herr Lerch fragte nach, ob es nochmals einen abschließenden Bericht im Stadtrat geben werde.

 

Herr Schlimmer antwortete, dass es einen Bericht geben werde, wenn alle Kosten und Änderungen ermittelt werden konnten.

 

Frau Schröer fragte nach, ob aus dem Gutachten eine Gefahr für das Grundwasser hervorgeht.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass keine Gefahren für das Grundwasser bestehen.

 

Herr Doll fragte nach, warum der Innenbereich ausgetauscht werden muss.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass der Innenbereich mit demselben Material wie der vordere Bereich aufgefüllt wurde.

 

Frau Schröer fragte nach, wo das abgetragene Material entsorgt werde und wie hoch die Kosten dafür sind.

 

Herr Götz antwortete, dass es auf jeden Fall auf der Deponie entsorgt werden müsse, über die Kosten könne man jetzt noch keine Aussage treffen.

 

Herr Marquardt merkte an, dass man bereits vor Baubeginn den Boden nach Altlasten hätte überprüfen müssen. Man hätte doch gewusst, was dort früher alles geschehen sei.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass beim Altlastenkataster des Umweltamtes keine Aufzeichnungen über das Gebiet vorlagen und es daher keinen Grund zur Untersuchung gab.

 

Herr Götz erklärte, dass keine mineralölhaltigen Ablagerungen gefunden wurden.