Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 38, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Antrag der UBFL-Stadtratsfraktion vom 17. August 2009 auf Änderung des § 21 der Geschäftsordnung bezüglich der Einwohnerfragestunde wird abgelehnt.

 


Der Vorsitzende verwies auf den Antrag der UBFL-Stadtratsfraktion vom 17. August 2009, der dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Dr. Migl begründete den Antrag. Ihr gehe es darum, die Einwohnerfragestunde noch attraktiver zu gestalten. Ziel sei es, den Passus zu streichen, dass Einwohner keine Fragen zu Themen stellen dürfen, die anschließend auf der Tagesordnung des Stadtrates stehen würden. Dies habe sich schon in der Praxis als schlecht durchführbar erwiesen. Im Gegensatz zur Verwaltung sei sie nicht der Auffassung, dass man sich unbedingt an die Mustergeschäftsordnung halten müsse. Es gebe hier durchaus Gestaltungsmöglichkeiten, die man nutzen sollte. Man habe davon ja auch schon in der Praxis abgewichen. Statt juristischem Formalismus sollte man hier gesunden Menschenverstand und Praktikabilität walten lassen. Dann wäre dies auch für die Zukunft geklärt und nicht mehr vom guten Willen des Vorsitzenden abhängig.

 

Der Vorsitzende entgegnete, dass es immer die Regel gebe und eben auch Ausnahmen. Damit sei man bisher immer gut gefahren. Diese gesetzliche Regelung habe durchaus ihren Sinn. Der Stadtrat solle seine Entscheidungen unbeeinflusst von außen treffen. Den Bürgern würden sich auch außerhalb dieser Einwohnerfragestunde zahlreiche Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung bieten. Daher sei er dafür, dass man es bei der Formulierung aus der Mustergeschäftsordnung belasse.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 38 Nein- und 7 Ja-Stimmen: