Bezüglich dieses Tagesordnungspunktes fand ein reger und umfangreicher Informations- und Meinungsaustausch statt.

 

Die Herren Eck und Menacher, Vertreter des EWL, erläuterten den Anwesenden die Situation in Arzheim, wobei sie auch die Berechnungsgrundlagen zur Dimensionierung des Kanalsystems aufgezeigt hatten. Als Berechnungsgrundlage dienten u. a. Aufzeichnungen von Regenreihen des Geilweilerhofes und des deutschen Wetterdienstes. Auch würden mit der heutigen Technik mögliche Situationen simuliert und ein Generalentwässerungsplan (GEP) erstellt. Dieser GEP sei mit einem Flächennutzungsplan vergleichbar.

Der vorhandene Kanal sei entsprechend jährlicher Niederschläge dimensioniert. Für die mögliche Größe des Kanals sei auch die Fahrbahngröße relevant. Für den Nauweg sei kein Vorfluter vorhanden, so dass alle Regenmengen über den Mischwasserkanal abgeführt werden müssten.

Der Regen am 03. Juli des vergangenen Jahres sei als ein 10jähriges Ereignis einzustufen, dessen Wassermengen das Kanalnetz nicht unbedingt aufnehmen können müsse, da es hierfür nicht ausgelegt sei.

Einmal in drei Jahren sei es dabei akzeptabel, dass ein Schacht überlaufe; dies sei bundesweiter Stand.

Die Vertreter des EWL wiesen die Anwesenden auf die per Satzung geregelte Rückstauebene von 10 cm über der Fahrbahnoberkante hin, welche die Anlieger zu berücksichtigen hätten. Des weiteren seien Rückstauklappen und Hebeanlagen mögliche private Sicherungen für die Anwesen gegen evtl. eindringendes Wasser. Diese müssten jedoch auch regelmäßig gewartet werden.

Auf die Frage ab wie viel Litern Niederschlag von Starkregen zu sprechen sei antwortete Herr Eck, dass dies wg. dem jeweiligen zeitlichen Umfang und der Regenmenge nicht zu pauschalieren sei.

 

Ortsbeiratsmitglied Morawietz schilderte Ihre Meinung. Danach sei in den vergangenen 30 Jahren nichts passiert. Erst durch die Bebauung und Versiegelung des Schallschen Gartens seien die Probleme entstanden. Bereits bei Planung dieser Bebauung wurden schriftlich gegenüber dem damaligen Oberbürgermeister Wolff Bedenken bezüglich der Leistungsfähigkeit des Kanals geäußert. Gemäß der damaligen Antwort hätte diese Bebauung keine Auswirkung. Danach fragte sie die Vertreter des EWL ob, wenn man die jetzige Situation geahnt hätte, den Kanal anders geplant hätte.

Hierauf antwortete Herr Menacher, dass dies wohl nicht der Fall gewesen wäre.

 

1. stv. Ortsvorsteher Wind machte kritisch darauf aufmerksam, dass in den Plänen mögliche Überflutungen an Stellen angezeigt würden, an denen dies nicht geschehe und andererseits die Stellen an denen Überflutungen entstanden fehlten.

Im Nauweg käme das Wasser des Schallschen Gartens und der oberen Baugrundstücke zusammen. Nach dem Antwortschreiben des damaligen Oberbürgermeisters hätten Zisternen gebaut werden müssen. Es seien jedoch nur drei vorhanden.

Außerdem seien zwei Tiefgaragen im Nauweg überflutet worden. Ursache hierfür könne nicht nur der Rückstau vom Kanal sein.

 

Gemäß Herrn Eck seien die Werte für den Generalentwässerungsplan (GEP) nicht ohne Gegenprüfung übernommen worden. Die Werte seien mit dem damaligen Ortsvorsteher auch bezüglich ihrer Richtigkeit besprochen worden. Für den GEP seien außerdem bereits alle Gebäude berücksichtigt worden.

 

Ortsbeiratsmitglied Klein berief sich ebenfalls auf die vom ehem. Oberbürgermeister gemachte Zusicherung. Das Wasser der beiden inzwischen entstandenen Neubaugebiete und des Schallschen Gartens könne das vorhandene Kanalsystem nicht fassen. Auch merkte er an, dass es ursprünglich hieß, dass der Kanal in der Arbotstraße ausreichend dimensioniert sei. Nun sei doch eine Vergrößerung notwendig. Wenn dort die Berechnung nicht stimmte, dann beim Nauweg auch nicht. Außerdem seien mehrere rote Punkte vorhanden.

 

Früher wurde das Kanalsystem relativ einfach berechnet, so Herr Eck. Heute würden spezifischere Berechnungen vorgenommen. Der EWL sei froh, dass von damals noch Reserven im Kanalnetz vorhanden seien.

 

Ortsbeiratsmitglied Morawietz fragte nach der Möglichkeit einen Teil der Abwässer über die Straße Im Frankenfeld abzuleiten um eine Entlastung des Nauweges herbeizuführen.

Dies hätte zur Folge, dass das Problem in die Arbotstraße verlagert würde, antwortete Herr Eck.

 

Auf Anfrage informierte Herr Menacher die Anwesenden, dass in der Arzheimer Hauptstraße der Kanal einen Durchmesser von 700 – 800 mm, in der Arbotstraße 400 mm sowie im Nauweg im ersten Teil 300 mm und im zweiten Teil 400 mm habe.

Der Einzugsbereich des Kanals im Nauweg sei der Nauweg selbst und der Schallsche Garten.

1. stv. Ortsvorsteher Wind könnte sich eine Verbesserung der Situation im Nauweg vorstellen, wenn auch im ersten Teil der Kanal vergrößert würde.

 

Ortsbeiratsmitglied Morawietz fragte, ob die Konsistenz des bereits 45 Jahre alten Kanals bekannt sei.

Hierauf informierte Herr Eck, dass der Kanal regelmäßig befahren werde. Der Nauweg sei bezüglich der Priorität im vorderen Bereich einzugliedern, jedoch bestände kein dringender Bedarf. Die Arzheimer Hauptstraße müsse wegen des baulichen Zustandes saniert werden. Die Staubgasse auch wegen eines Defekts. Gem. Herrn Menacher würden die Kanäle alle zwei Jahre gespült und dabei eine Durchgangsprüfung vollzogen.