Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Wirtschaftsplan 2014 in Höhe von 353.000 EURO für die Herstellung des Rechenzentrums der Stadt Landau inklusive Blockheizkraftwerk im Otto-Hahn-Gymnasium zu.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Gebäudemanagements vom 30. Januar 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Götz erklärte, dass mit Errichtung des Rechenzentrums eine regenerative bzw. eine ökologisch sinnvolle Ergänzung in Form eines Blockheizkraftwerkes mit einer sog. Absorptionskälteanlage vorgeschlagen wird. Hiermit könnte die im Blockheizkraftwerk benötigte Kälte auch durch Wärme erzeugt werden und zum Zweiten könnte auch Strom erzeugt werden, welcher im Rechenzentrum verbraucht werden würde. Hierdurch habe man eine Einsparung von 27.000,-- €/jährl. Betriebskosten. Aus dem Werksausschuss erging der Auftrag, mit der Energieagentur Kontakt aufzunehmen. Sie erhielten die Aussage, dass die Anlage in die Energiewende passt und wäre die optimale Brückentechnologie für ein solches Rechenzentrum.

 

Ratsmitglied Schröer stimmt der Maßnahme zu. Der Weg geht in die richtige Richtung.

 

Ratsmitglied Freiermuth hält dies für eine ökologisch sinnvolle Maßnahme. Von Seiten des BSI gab es Anforderungen. Er hätte gerne eine DIN A4-Seite, auf der ganz konkret erläuterte ist, welche Punkte für die Stadt verpflichtend sind, damit eine Million Euro für ein solches Gebäude ausgegeben werden müssen. Er fragte, ob es nicht auch die Möglichkeit eines wasserdichten Kellers gab.

 

Ratsmitglied Marquardt sprach den Vorwurf aus, wenn die Dringlichkeit im Oktober 2013 festgestellt wurde, man keine vorausschauende Planung vorgenommen hat. Beim Umstellen von Kameralistik auf Doppik hätte man schon vor Jahren sich der Dringlichkeit und dem Standort stellen müssen. Was den Standort betrifft, möchte er wissen, ob man die Strahlenbelastung und die Geräuschdimension überprüft wurde. Er fragt sich, ob man sich Gedanken darüber gemacht hat, dass das Gebäude in unmittelbarer Nähe des Schulhofes befindet. Auch möchte er wissen, ob sich der Denkmalschutz schon darüber geäußert hat und wie es sich allgemein mit der Optik hält. Was den Standort betrifft, so hätte er sich eine Bürgerbeteiligung gewünscht. Er wird der Sitzungsvorlage nicht zustimmen.

 

Auf die Frage von Ratsmitglied Dr. Ingenthron, ob man mit den Gesamtkosten rund sei, erwiderte Herr Götz, dass, unter Hinweis auf sorgfältige Berechnung des Architekten, die Kosten stehen. Er machte aber deutlich, dass nach der HOAI die Architekten bis zu 20 Prozent daneben liegen können.

 

Herr Bauerschmidt informierte, dass für die Server 100.000,-- Euro und 40.000,-- Euro für zusätzliche Softwarelizenzen veranschlagt wurden.

Beim BSI-Grundschutzkatalog handelt es sich um ein riesiges Dokument. Sie haben es jetzt einmal abgekoppelt und kümmern sich um das Rechenzentrum. Ein TÜV-Zertifizierer brachte sie auf den Stand, was in dem Bereich eines Rechenzentrums alles anfällt. Es müssen 144 Fragen durchgegangen und abgearbeitet werden. Sie stehen etwas unter Druck, da bis zum Jahr 2017 für Abhilfe gesorgt werden muss, damit die vorhandenen Verfahren auch weiterhin bei der Verwaltung verbleiben können. Auch müssen die Daten der Bürger in irgendeiner Form geschützt werden.

 

Herr Götz verdeutlichte nochmals, dass ein zertifiziertes Rechenzentrum gewollt ist. Die Anlagen müssen gegen Hochwasser geschützt werden, daher scheidet der Keller des Rathauses aus. Im Haus der Jugend müsste eine Lastenverteilung vorgenommen werden, da pro Quadratmeter eine Kilobelastung von einer Tonne gegeben ist. Dieses ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Auch soll eine Notstromanlage für den Katastrophenschutz errichtet werden, was nur in unmittelbarer Nähe des Rathauses möglich ist.

 

 

 

 


Durch die Hauptsatzung ermächtigt, stimmt der Hauptausschuss mit 14 Ja- und 1 Gegenstimme