Herr Kirchmer stellt mit Hilfe einer Powerpoint-Präsentation die Situation der Sprachförderung in der Stadt Landau kurz dar.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass sprachliche Bildung der Schlüssel zur Integration sei und Mittel, die an dieser Stelle investiert werden, zur Senkung von Folgekosten führen können. In Landau werden alle Fördermöglichkeiten für Kommunen ausgeschöpft, die zur Verfügung stehenden Mittel reichen jedoch nicht aus, den tatsächlichen Förderbedarf zu decken. Daher möchte das Jugendamt bei der Haushaltsplanung  für das Jahr 2015 auch Beträge für die Förderung von Sprachfördermaßnahmen anmelden und die Ausschussmitglieder bereits jetzt hierüber informieren.

 

Frau Schneider-Roth interessiert, welche Kräfte die Sprachförderungsmaßnahmen durchführen. Herr Eisenstein antwortet, dass die Förderung im Rahmen der Schwerpunkt-Kitas durch fest eingestellte Fachkräfte erfolgt. Die Fördermodule im Rahmen des Landesprogrammes werden entweder durch Honorarkräfte oder interne Fachkräfte durchgeführt. Alle eingesetzten Sprachförderkräfte sind durch Fortbildungen besonders qualifiziert.

Herr Herdel ergänzt, dass auch bei der Arbeitsverwaltung Mittel für Sprachfördermaßnahmen  zur Verfügung stehen.  Der Vorsitzende antwortet, dass in der Präsentation nur die kommunalen Fördermöglichkeiten aufgeführt wurden. Durch eine frühe Förderung in den Kindertagesstätten könne man die ganze Familie erreichen.

Frau Schneider-Roth fragt nach, ob nicht alle Kinder eine Förderung erhalten müssten. Herr Eisenstein erläutert, dass bestimmte Förderkriterien für zusätzliche Sprachfördermaßnahmen erfüllt werden müssen und die besondere Förderung aller Kinder finanziell nicht umsetzbar ist.

Frau Scharhag erkundigt sich, ob die Bundesmittel für die Schwerpunkt-Kitas unbegrenzt zur Verfügung stehen. Dies verneint Herr Eisenstein; die Mittel laufen Ende 2014 aus.