Der Vorsitzende informiert die Ausschussmitglieder, dass aufgrund des Landesgesetzes zur Verbesserung der Haushaltssteuerung die Förderung der Schwangerenberatung geändert wurde. Zukünftig wird das Angebot als ausreichend erachtet, wenn für je 40.000 Einwohner eine vollzeitbeschäftigte Beraterin zur Verfügung steht. In Landau sind zurzeit drei Schwangerenberatungsstellen mit insgesamt 4,56 Stellen aktiv, die bisher in vollem Umfang gefördert wurden. Landau übernimmt hier die zentrale Versorgung der umliegenden Gemeinden insbesondere für den Landkreis Südliche Weinstraße und Germersheim; die interkommunale Verrechnung ist nach Fallzahlen geregelt.

Es wird der Stadt Landau nicht möglich sein, bei einem evtl. Rückzug des Landes, die fehlenden Fördergelder zu übernehmen.

Unter diesen Voraussetzungen ist es fraglich, wie die notwendigen Strukturen aufrechterhalten werden können, um ein ausreichendes Beratungsangebot mit akzeptablen Wartezeiten auch zukünftig zu gewährleisten. 

 

Herr Kühn, Caritasverband Landau, ergänzt, dass die konkreten Kürzungen abgewartet werden müssen und dann im Gespräch mit dem Jugendamt die Umsetzung besprochen werde.

 

Frau Vogler interessiert, ob viele Beratungsfälle aus dem Kreisgebiet kommen. Herr Eisenstein erklärt, dass ca. 60 % der Fälle aus dem Kreisgebiet kommen, da es keine eigenen Beratungsstellen im Kreisgebiet gibt. Die Kreise sind im Gegensatz zu den kreisfreien Städten im Regelfall nicht von den Kürzungen betroffen.

 

Der Vorsitzende hofft, dass noch eine Einflussnahme auf die Entscheidungsträger des Landes möglich ist und bittet die Ausschussmitglieder um Mithilfe.

 

 

Anschließend gibt Herr Dawo bekannt, dass er nach Ablauf der Legislaturperiode aus dem Jugendhilfeausschuss ausscheiden wird, jedoch gerne weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung steht.