Sitzung: 25.08.2009 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 300/006/2009
Beschlussvorschlag:
den dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügten Entwurf zur Änderung der Hauptsatzung
als Satzung.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Amtes für Recht, Ordnung und Umwelt vom 18. August 2009, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Ratsmitglied Ellinghaus bat darum, über die Punkte Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder und Geschäftsführungskosten der Fraktionen herauszunehmen und gesondert abzustimmen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen möchte beiden Vorschlägen nicht zustimmen.
Ratsmitglied Dr. Migl unterstützte den Antrag von Herrn Ellinghaus. Der Erhöhung der Geschäftsführungskosten werde die UBFL-Stadtratsfraktion ebenfalls nicht zustimmen. Sie halte diese Erhöhung nicht für angemessen. Dennoch werde man dann der gesamten Hauptsatzung zustimmen.
Der Vorsitzende erläuterte die Hintergründe der geplanten Erhöhung der Aufwandsentschädigung und der Geschäftsführungskosten. Die erhöhte Aufwandsentschädigung erhielten diejenigen Ratsmitglieder, die auf den elektronischen Versand umsteigen und dadurch einen erhöhten Aufwand hätten. Im Gegenzug spare die Verwaltung erhebliche Kosten ein. Bei den Geschäftsführungskosten habe man sich am allgemeinen Preissteigerungsindex orientiert und nach unten abgerundet.
Der Vorsitzende lies dann gemäß dem Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion zunächst über § 2 der Hauptsatzung „Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder“ abstimmen.
Der Stadtrat stimmte dieser Änderung im § 2 mehrheitlich
mit 38 Ja- und 7 Nein-Stimmen zu.
Der Vorsitzende lies dann gemäß dem Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion über § 3 der Hauptsatzung „Geschäftsführungskosten der Fraktionen“ abstimmen.
Der Stadtrat stimmte dieser Änderung im § 3 mehrheitlich
mit 38 Ja,- 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: