Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

die Umsetzung des II. Bauabschnitts in der planerisch vorgetragenen Form einschließlich des Rückbaus (Teilmäandrierung) des Grabens und der dargelegten Finanzierung.


Der Vorsitzende habe Frau Klein, AbtL Grünflächen, eingeladen, damit sie uns die Planung des 2. Bauabschnittes des Spielplatzausbaus und das weitere Vorgehen vorstellen könne. Sie habe sich die Mühe gemacht, die Kosten zusammenzustellen, welche auf den Ortsteil (Budget II) und die Verwaltung zukämen. Er informierte auch Frau Klein, dass es Bürger gäbe, welche nicht für die einseitige Sandsteinemäandrierung am nördlichen Bachlauf seien.

 

Frau Klein stellte dem Ortsbeirat anhand einer Planzeichnung die derzeitige Planung des 2. Bauabschnitts vor. So sei vorgesehen, den nördlichen Teil des Spielplatzes auch auf Wunsch von Eltern mit einem naturnaheren Spielangebot zu gestalten, das ein Geschicklichkeitsparcours mit Holz- und Steinelementen und ein Weidentipi beinhalten solle. Die Betonmauer am Graben solle durch eine Sandsteinfindlingsböschung ersetzt werden, was für die Kinder eine weitere Spielmöglichkeit darstelle.

Das Förderprogramm sei gemäß des Fachministeriums bereits ausgelastet und nur noch eine Förderung von 25 % der förderfähigen Kosten in 2015 möglich. Das Beantragen eines vorzeitigen Baubeginns sei förderungsunschädlich.

Mit Herrn Bohde, Sachgebiet Gewässerunterhalt, habe Frau Klein vereinbaren können, dass er einen Großteil der Leistungen der Umgestaltung am Bachlauf übernehme, da dieser Rückbau dem Gewässer zu Gute komme.

 

Ortsbeiratsmitglied Heupel steht der Umgestaltung des Bachlaufs nicht positiv gegenüber. Von seinem Grundstück werde das Oberflächenwasser in diesen Graben eingeleitet. In einem Monat habe er drei Mal den Graben säubern müssen, damit seine Drainagen nicht zustauen und damit das Wasser nicht auf sein Anwesen zurückstaue. Ein Grund für das immer wieder Zustauen des Grabens sei der Grünschnitt der Anwohner des Grabens. Dies sei zu kontrollieren und es seien Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Durch den Ausbau des Spielplatzes, vermutete Herr Heupel, würde sich dieses Problem noch verschärfen.

 

In einem kurzen Meinungsaustausch zur Problematik der Sauberhaltung des Grabens wies Ortsbeiratsmitglied Thiel auf die historische Chance hin, den Spielplatz kostengünstig umzugestalten, auszubauen und aufzuwerten, die sich in naher Zukunft nicht mehr bieten würde. Das vorgetragene Problem der Sauberhaltung des Grabens sei durchaus ernst zu nehmen. Deshalb müsse dafür gesorgt werden, dass der Graben sauber gehalten wird. Die Anwohner könnten von städtischer Seite angeschrieben werden.

Hierzu trug Ortsbeiratsmitglied Dr. Sögding vor, dass die Böschung steil sei und durch Regen, Sturm und die bestehenden Bäume auch viel Schmutz in den Graben gelange. Vielleicht fragten sich deswegen die Anwohner, weshalb sie den Graben sauber halten sollten. Man solle ihnen keine Vorwürfe machen, da sie ihren Grünabfall vermutlich nicht absichtlich in den Graben verfrachten.

 

Die Gesamtkosten von ca. 16.300 Euro würden sich gemäß Frau Klein wie folgt verteilen:

5.000 € Gewässerunterhalt

1.000 €  Grünflächenabteilung

2.100 € Eigenleitungen

8.200 €  Ortsteil–Budget II.

 

Der vom Ortsteil aufzubringende Teil würde sich ggf. um 1.500 Euro weitere Spendengelder und ca. 4.100 Euro Fördermittel vom Umweltministerium auf rund 2.600 Euro verringern.

 

Als Eigenleistungen seien in der Aufstellung folgende Arbeiten berücksichtigt worden:

 

·         Gehölz- und Strauchaufwuchs roden und entsorgen

·         Maschendrahtzaun abbauen und entsorgen

·         Weidentipi erstellen

·         Rasenfläche herstellen oder ggf. Rollrasen verlegen

·         Fertigstellungspflege.

 

In der folgenden Diskussion wurden noch verschiedene Punkte angesprochen bzw. besprochen:

-          Aufgrund des Angebots der jungen Eltern zur Mithilfe und der Bereitschaft von Ortsbeiratsmitglied Rieber, maschinengestützt zu helfen, dürften die Einsätze zur Erbringung der Eigenleistungen sichergestellt sein.

-          Die Holzspielgeräte könnten möglicherweise unter Berücksichtigung der Abnahme durch den TÜV in Eigenleitung eingebaut werden.

-          Die Folgekosten für die Pflege des Spielplatzes seien über das Budget der Grünflächenabteilung sichergestellt. Der Nußdorfer Spielplatz sei verhältnismäßig wenig üppig und die Nutzflächenerweiterung vertretbar. Der Spielplatz verbleibe in der Obhut des Ortsteilarbeiters.

-          Die Steine am Graben würden trocken und nicht in Mörtel gelegt.

-          Eine Verrohrung des Grabens westlich des Spielplatzes sei denkbar.

-          Die Umgestaltung des nördlichen Grabenteils könnte evtl. entfallen. Dann würden jedoch die Mittel aus dem Gewässerunterhalt wegfallen und damit auch der mögliche Zuschuss des Umweltministeriums wegen der dann fehlenden Naturnähe durch Wasser und Findlinge.

-          Als Alternative zu einer nördlichen Abschlussmauer käme ggf. eine Hecke bzw. ein Naturzaun in Frage.

-          Gemäß Frau Klein könnte auch ein neuer Zaun auf der Mauer installiert und der Geschicklichkeitsparcours z. B. durch ein Kletternetz erweitert werden.

-          Zu bedenken sei auch der Einbau eines Rollrasens aufgrund des durch die schattige Lage langwierigeren Anwachsens des Rasensamens.

-          Auch die Abwasserentsorgung der Leichenhalle wurde zur Sprache gebracht.

 

Frau Klein werde den Einbau von Rollrasen alternativ mit einplanen. Der Einbau könnte dann sehr eigenleitungsunterstützt erfolgen. Weiter werde sie abklären, in wieweit die Spielgeräte selbst eingebaut werden könnten und wie hoch die damit einhergehende Kostenersparung sein würde.

 

Frau Klein werde nun neben dem Hauptantrag den Antrag auf vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmenbeginn stellen. Die Ausschreibung solle im April/Mai und die Vergabe der Leistungen im Juni erfolgen. Im Juli/August könne dann voraussichtlich mit den Arbeiten begonnen werden. Zunächst werde dann der Rückbau des Grabens erfolgen. Danach könnten die Spielgeräte aufgestellt und der Rasen eingebracht werden. Im Herbst würden dann die Sträucher gepflanzt.

 


Der Ortsbeirat beschloss bei einer Enthaltung einstimmig