Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

wenn die Baulandstrategie mangels Eigentümerbereitschaft in Nußdorf nicht, wie vorgesehen, nach dem Ankaufmodell umgesetzt werden kann, wird bei der Verwaltung beantragt, den Weg über das klassische Baulandumlegungsverfahren zu beschreiten.


Der Vorsitzende berichtete, dass er die eine der beiden vom Ortsbeirat ausgewählten Arrondierungsfläche westlich des Anwesens „Hutzel“, Weidwiesenweg, deshalb nicht an die Verwaltung gemeldet habe, da die Eigentümer eines zentral liegenden Grundstücks nicht bereit gewesen seien, dies an die Stadt zu verkaufen. Auch Herr Hutzel habe eine Beteiligung in Frage gestellt.

Bezüglich der ebenfalls beschlossenen Arrondierungsfläche am nordöstlichen Ortsrand (hinter dem Anwesen „Gräf“) lägen seine Bedenken, so der Vorsitzende weiter, auf derselben Ebene, da auch hier eine Erbengemeinschaft betroffen und andere Eigentümer ebenfalls fraglich seien. Wenn diese Fläche auch nicht umsetzbar sei, müsse eine andere Fläche ausgesucht werden. Letztlich müsste im Nichterfolgsfall eine Baulandumlegung beantragt werden. Früher war es an der Tagesordnung, dass Gemeinden Flächen aufkauften um Bauflächen herzustellen. Heute seien die Grundeigentümer dahingehend aufgeklärter, weil sie wissen, aus einer gesetzlichen Baulandumlegung mehr Geld herausholen zu können. Außerdem missgönnten sie beim Ankaufmodell der Stadt den 15 %igen Wertsteigerungsausgleich.

 

Durch die Stadt seien Entwicklungsflächen von insgesamt 24 ha ausgesucht worden, so Stadtratsmitglied Pfaffmann. Er bemängelte, dass die Anfragen an die Eigentümer ohne eine konkrete geldbetragliche Aussage erfolgt seien, was die Verkaufsbereitschaft sicherlich gemindert habe. In Queichheim erfolge die Innenentwicklung durch einen Bauträger und über eine Baulandumlegung.

Der 15 %ige Wertsteigerungsausgleich solle wieder im jeweiligen Ortsteil verwendet werden. Er könne aber in Abhängigkeit der Zeitschiene oder in Ermangelung eines geeigneten Projekts auch in andere Ortsteile investiert werden, was er absolut nicht gut fände.

 

Im Folgenden entwickelte sich ein reger Informations- und Meinungsaustausch zu Einzelheiten der Baulandstrategie, über die der Vorsitzende und Stadtratsmitglied Pfaffmann aus der betreffenden öffentlichen Bauausschusssitzung berichteten.

 

Auf mehrmaliges Drängen und Nachfragen der beiden, wie es aussähe, wenn in verschiedenen Stadtteilen keine der vorgeschlagenen Arrondierungsflächen umgesetzt werden könnten, was für Nußdorf zu befürchten sei. Dann müsste doch ein Plan B parat sein. Gemäß Herrn Kamplade, AL Stadtbauamt, würde dann das Baugesetzbuch greifen, und es müsste ein klassisches Baulandumlegungsverfahren durchgeführt werden.

 

Was der Vorsitzende in der Bauausschusssitzung auch bemängelt habe, sei gewesen, dass einerseits die Verwaltung wollte, die Ortsvorsteher/in und seine/ihre Stellvertreter hätten die betroffenen Grundeigentümer ansprechen und für das Ankaufmodell gewinnen sollen. Andererseits habe sie bei den Eigentümern ohne Wissen der Ortsvorsteher selbst angerufen. Auch über die Antworten seien die Ortsführungen nicht informiert worden. So hätte das nicht laufen dürfen. Der Oberbürgermeister bzw. seine Verwaltung hätten dies eingesehen.


Der Ortsbeirat beschloss einstimmig,