Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die im Gemeindegebiet der Gemeinde Landau und Stadt Landau, Ortslage Queichheim verlaufenden Teilstrecken der Gemeindestraße Horstring und der Verbindungsspange von der Gemeindestraße Horstring zur Landesstraße L509 haben nicht mehr die Verkehrsbedeutung einer Gemeindestraße.

 

Sie werden daher gem. § 38 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes (LStrG) mit Wirkung zum 01.01.2015 als

 

„Strecke K 5“,    ab Station 0,906 von Netzknoten 6714097 bis zur Station 1,022          nach Netzknoten 6714100 neu = 0,116 km und

                            ab Station 0,000 von Netzknoten 6714100 neu bis Station 0,081          nach Netzknoten 6714100 B neu =0,081 km

 

                            zur Teilstrecke der Kreisstraße 5 aufgestuft.

 

„Ast der K 5“     ab Station 0,000 von Netzkonten 6714100 A bis Station 0,179             nach Netzknoten 6714100 B neu = 0,179 km

 

                            zum Ast der Kreisstraße 5 umbenannt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 3. Februar 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Durch die Hauptsatzung ermächtigt beschloss der Hauptausschuss einstimmig: