Sitzung: 18.03.2014 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 680/071/2014
Die im Gemeindegebiet
der Gemeinde Landau und Stadt Landau, Ortslage Queichheim verlaufenden
Teilstrecken der Gemeindestraße Horstring und der Verbindungsspange von der
Gemeindestraße Horstring zur Landesstraße L509 haben nicht mehr die
Verkehrsbedeutung einer Gemeindestraße.
Sie werden daher gem.
§ 38 Abs. 1 des Landesstraßengesetzes (LStrG) mit Wirkung zum 01.01.2015 als
„Strecke
K 5“, ab Station 0,906 von Netzknoten
6714097 bis zur Station 1,022 nach
Netzknoten 6714100 neu = 0,116 km und
ab Station 0,000 von
Netzknoten 6714100 neu bis Station 0,081 nach
Netzknoten 6714100 B neu =0,081 km
zur Teilstrecke der
Kreisstraße 5 aufgestuft.
„Ast
der K 5“ ab Station 0,000 von
Netzkonten 6714100 A bis Station 0,179 nach
Netzknoten 6714100 B neu = 0,179 km
zum Ast der
Kreisstraße 5 umbenannt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 3. Februar 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Durch die Hauptsatzung ermächtigt beschloss der Hauptausschuss einstimmig: