Herr Boesche erläuterte den Antrag und sprach die bisherigen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Mörzheimer Straße an. Dieses Thema beschäftigt den Ortsbeirat schon seit dem Jahre 1985 (Holperstrecke). Immer wieder wurden Maßnahmen, wie Änderungen der Parkregelung, durchgeführt, aber keine führte zu dem gewünschten Erfolg. Durch die 2003 beschlossene Parkregelung wurde mehr Verkehrssicherheit, aber keine Verkehrs-Geschwindigkeitsberuhigung erreicht.

Die Geschwindigkeitskontrollmessungen vom 07. bis 22. November 2013 haben gezeigt, dass 70% der Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene 50-Kilometerbegrenzung eingehalten haben.

Abschließend sagte er, dass man sich diesem Antrag nicht verschließen könne und er werde dem Antrag zustimmen.

 

Herr Kost meinte hierzu, dass ja schon mehrfach Anträge gestellt wurden, aber er sehe hier rein rechtlich keine Grundlage.

 

Herr Vögeli teilte hierzu mit, dass am 09.09.2013 ein Antrag gestellt wurde.

Herr Boesche sagte, dass Herr Bernhard/Stadtbauamt den Antrag an das LBM Speyer weitergeleitet hat.

 

Herr Vögeli forderte den Vorsitzenden auf in dieser Sache nochmal bei Herrn Bernhard nachzuhaken.

Er bemerkte auch, dass man den Antrag nicht beschließen könne, da hier rechtlich keine Grundlage bestehe.

 

Tests bezüglich einer 30 km/h Begrenzung laufen bereits in Godramstein, Kandel und Hayna.

Herr Boesche meinte, wenn das LBM Speyer Geschwindigkeitsmessungen in der Mörzheimer Straße durchführt, werden diese genauso ausgehen, wie die „interne“ Messung mit der Geschwindigkeitsmessanzeige, die im November 2013 in der Mörzheimer Straße, an der Katholischen Kirche, angebracht war (s. oben).

 

Herr Dicker wiederlegte die Aussage, dass eine 30 km/h Begrenzung rechtlich nicht möglich sei, denn in Mörzheim auf der L 510 ist schließlich auch eine 30 km/h Begrenzung.

 

Herr Vögeli merkte noch an, dass er sich auch eine Rebüberwachsung, Verkehrsinsel oder eine Schikane vorstellen könnte.

 

Der Ortsbeirat stimmte einstimmig dem Antrag der FWG zu.